- 13.07.2012, 14:28:56
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VÖP: ORF TV-Thek Vermarktung muss ausdrücklich untersagt werden
Wien (OTS) - Der Verband Österreichischer Privatsender schickt ein
klares "Nein!" an die Adresse des ORF, der beim "Werbeplanung.at
Summit 2012" einen Antrag auf Vermarktung der TV-Thek angekündigt
hat. "Den Ambitionen des ORF, die mit staatlichen Beihilfen
produzierten Rundfunkinhalte im Internet ein weiteres Mal zu
kapitalisieren, sind derzeit im ORF-Gesetz aus gutem Grund Grenzen
gesetzt.", so Corinna Drumm, VÖP-Geschäftsführerin. "Ganz
offensichtlich müssen diese jedoch noch klarer - und für den ORF
verständlicher - formuliert werden."
Kernauftrag des ORF ist öffentlich-rechtliches Programm, nicht
Vermarktung
Der öffentlich-rechtliche Kernauftrag des ORF ist in erster Linie
ein hochqualitatives TV- und Radio-Programm, das
öffentlich-rechtlichen Ansprüchen genügen muss. Das Online-Angebot
des ORF ist ein lediglich ergänzendes, sendungsbegleitendes Angebot.
Ohne Zweifel ist es jedenfalls nicht Auftrag des ORF, neue
Werbemärkte "zu bearbeiten". Dies muss vielmehr jenen
Marktteilnehmern vorbehalten sein, die auf die kommerzielle
Finanzierung angewiesen sind, weil sie nicht auf eine
Basisfinanzierung von rund 600 Millionen aus Gebührensubventionen
zurückgreifen können.
Der Gesetzgeber hat dem ORF bereits jetzt sehr weit reichende
Vermarktungsmöglichkeiten eingeräumt. Der Anteil der Werbeerlöse an
den Gesamtumsätzen des ORF ist mit rund 25% im internationalen
Vergleich bemerkenswert hoch, die Freiheiten bei der Werbevermarktung
sind extrem groß. Weitere Vermarktungsmöglichkeiten wären
unverhältnismäßig und wettbewerbsschädigend.
ORF hat höchste Finanzausstattung pro Einwohner im
EU-Vergleich
Der Versuch des ORF, über die Vermarktung der TV-Thek eine weitere
Einnahmequelle zu erschließen, ist angesichts der Finanzausstattung
des ORF ohnehin kaum nachvollziehbar: Bezogen auf die
Bevölkerungszahl verfügt der ORF über das höchste Gesamtbudget im
Vergleich mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen in
der EU. Lediglich Dänemark hat höhere Gesamteinnahmen pro Einwohner.
Voraussetzungen für positive Auftragsvorprüfung sind nicht
gegeben
Es erscheint ohnehin mehr als fragwürdig, wie ein solcher Antrag
überhaupt genehmigungsfähig sein sollte. Die Voraussetzungen hierfür
- nämlich eine bessere Erfüllung des öffentlich-rechtlichen
Kernauftrags und keine unverhältnismäßig negativen Marktauswirkungen
- sind offensichtlich nicht gegeben. Das Einspielen von Werbung in
die TV-Thek würde den publizistischen und gesellschaftlichen Mehrwert
für die Bevölkerung sogar reduzieren. Dazu kommt, dass der Markt für
Bewegtbildwerbung im Internet als einer der wenigen Wachstumsmärkte
zukunftskritische Bedeutung für die privaten Mitbewerber hat. Würde
dem ORF hier - wie schon in anderen Fällen - eine vorzeitige
Marktbesetzungsstrategie ermöglicht, wären die Auswirkungen auf den
Mitbewerb verheerend.
Der VÖP spricht sich daher klar dagegen aus, dem ORF zusätzliche
Werbemöglichkeiten zu gewähren, dies betrifft vor allem die TV-Thek.
"Es muss im Gegenteil sogar im Gesetz klargestellt werden, dass eine
Vermarktung der TV-Thek unter keinen Umständen zulässig ist.", so
Drumm. "Damit wäre auch den wiederholten Ankündigungen des ORF zur
Vermarktung der TV-Thek, die schon jetzt die Abläufe am Werbemarkt
stark beeinflussen, ein Ende gesetzt."
Rückfragehinweis:
Corinna Drumm, VÖP-Geschäftsführung
Tel. 01 / 51633-3166, [email protected]
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