• 12.07.2012, 09:04:18
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Irreführung: Weihnachtsrabatt galt nicht für Weihnachtsbeleuchtung

VKI-Verbandsklage gegen KIKA erfolgreich

Wien (OTS) - Die Firma Kika hatte Weihnachten 2010 eine
"Weihnachtsrabatt-Aktion" angekündigt und im Kleindruck ausgerechnet
Weihnachtsbeleuchtung davon ausgenommen. Eine Verbandsklage des
Vereines für Konsumenteninformation (VKI) war nunmehr - in zweiter
Instanz - erfolgreich. Auf Einschränkungen von Werbeaktionen muss
ebenso auffällig hingewiesen werden, wie auf die Aktion selbst.

Die Firma KIKA hatte im Jahr 2010 in unterschiedlichen
Tageszeitungen und im Hörfunk für einen 20%-igen Rabatt auf
Weihnachtsware geworben, ohne ausreichend deutlich darauf
hinzuweisen, dass von dieser Aktion verschiedene Artikel wie
beispielsweise die Weihnachtsbeleuchtung ausgenommen waren.

Der VKI ging gegen diese Werbung mit Verbandsklage nach dem Gesetz
gegen Unlauteren Wettbewerb vor. In erster Instanz wurde die Klage
abgewiesen. Im Berufungsverfahren wurde das Ergebnis nun umgedreht.

Das Oberlandesgericht Wien urteilte nun, dass ein Unternehmen in
seiner Werbung auf Einschränkungen seiner (Rabatt-)Aktionen ebenso
auffällig hinweisen müsse, wie auf die Werbeaktion selbst.

Die Ausnahme der Weihnachtsbeleuchtung aus der Rabattaktion war
als eine von mehreren Ausnahmen zwar genannt, aber sie war in keiner
Weise (etwa durch Positionieren direkt an den Anfang des Textes oder
durch Fettdruck) hervorgehoben. Damit verschwand gerade diese
wesentliche Zusatzinformation im Kleingedruckten und war von
Kaufinteressenten leicht zu übersehen. Eine solche Werbung ist
irreführend, so das OLG Wien, und verurteilt die Firma zu deren
Unterlassung. Die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen.

"Mehr als rechtzeitig vor dem nächsten Weihnachtsgeschäft stellt
das Berufungsgericht klar, dass Einschränkungen von Rabatt-Aktionen
nicht im Kleindruck versteckt werden dürfen", resümiert Ass. Jur.
Sabine Hochmuth, zuständige Juristin im VKI, das Urteil.

Volltext des Urteils auf www.verbraucherrecht.at.

Rückfragehinweis:
Ass. Jur. Sabine Hochmuth
Zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI
Tel.: 01.58877.320

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI

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