- 11.07.2012, 13:39:26
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Steinhauser will VfGh-Urteil zu Antragsrecht auf gemeinsame Obsorge genau prüfen
Gemeinsame Obsorge gegen den Willen eines Elternteils für Grüne schwer denkbar
Wien (OTS) - "Wenn der Verfassungsgerichtshof aus
Menschenrechtsgründen Vätern das Antragsrecht bei der Obsorge von
unehelichen Kindern zugesteht, dann werden wir uns mit dem Urteil
selbstverständlich auseinandersetzen und es ernst nehmen", reagiert
der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauer auf ein jüngstes
Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis zum Thema gemeinsamer Obsorge bei
unehelichen Kindern. Überrascht ist Steinhauser allerdings, dass wenn
die Eltern in keiner Beziehung zueinander leben, ebenfalls ein
Antragsrecht auf gemeinsame Obsorge möglich sein soll. In diesem
Punkt will Steinhauser Details des Urteils abwarten.
Die Grüne Position ist, dass dort, wo Eltern in einem gemeinsamen
Haushalt wohnen, auch bei unehelichen Kindern die gemeinsame Obsorge
gelten soll. Falls die gemeinsame Obsorge nicht funktionieren sollte,
plädiert Steinhauser für eine Schlichtungsstelle, bei der geeignete
Lösungen gefunden werden. Wenn das nicht gelingt die Obsorge einem
Elternteil zugesprochen wird.
Schwieriger ist für Steinhauser die Situation bei Eltern, die nicht
in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Hier sollte nach Grünen
Vorstellungen grundsätzlich die Mutter des Kindes die Obsorge
innehaben. "Es ist für mich schwer denkbar, dass man gegen den Willen
überhaupt eines Elternteils in diesem Fall die gemeinsame Obsorge
verordnet. Nach diesem neuesten Erkenntnis wird man aber jedenfalls
den Vätern Antragsrechte auf die Obsorge einzuräumen haben", sagt
Steinhauser.
Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:[email protected]
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