- 08.07.2012, 21:00:31
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Tiroler Tageszeitung, Leitartikel, Ausgabe vom 9. Juli 2012. Von WOLFGANG SABLATNIG. "Die Grenzen der Unschuldsvermutung".
Innsbruck (OTS) - Untertitel: Für Politiker, die vor Gericht
stehen, müssen strengste Maßstäbe der Unvereinbarkeit gelten. Dies
umso mehr, wenn die Vorwürfe gegen sie unmittelbar mit ihrer
Tätigkeit zu tun haben - so wie beim Kärntner Uwe Scheuch.
Rein juristisch gesehen liegen Uwe Scheuch und die Freiheitlichen
richtig. Solange ein Angeklagter nicht rechtskräftig verurteilt ist,
gilt er als unschuldig. So lange muss er - außer er sitzt in
Untersuchungshaft - auch nicht für die Folgen einer Tat geradestehen.
Und so lange kann er auch seinen Job und sein Amt ausüben, folgert
daraus in der blauen Logik. Mit einem Satz: "Es gilt die
Unschuldsvermutung."
Jetzt stimmt es schon, dass dieses Grundprinzip der Rechtspflege in
den mutmaßlichen Korruptionsfällen rund um Karl-Heinz Grasser & Co.
so inflationär und süffisant zitiert wird, dass oftmals das genaue
Gegenteil damit gesagt werden soll. An der grundlegenden Bedeutung
der Unschuldsvermutung zum Schutz der Angeklagten ändert das dennoch
nichts.
Im Fall von Politikern und Regierungsmitgliedern schützt die
Unschuldsvermutung aber den Falschen. Ein Politiker dient seinem
Land, so lautet zumindest sinngemäß jeder Amtseid. Unter dem
Damoklesschwert einer drohenden Verurteilung wegen Korruption kann
sich das aber als schwierig erweisen, wenn öffentliche Auftragnehmer
und Investoren ihre Entscheidungen unter dem Aspekt fällen müssen,
dass auch unlautere Mittel zum Ziel führen können.
Da hilft es auch nichts, dass Scheuch beteuert, er habe mit der
Staatsbürgerschaft, die im Ausgleich für eine Parteispende als "part
of the game" versprochen wurde, nichts zu tun. Von der
Geschäftseinteilung her mag das stimmen. Als Obmann der Kärntner
Landeshauptmann-Partei FPK geht sein Einfluss auf die Politik aber
weit über die nominelle Zuständigkeit hinaus. Scheuch müsste also
zurücktreten - und sei es mit der Ankündigung einer Rückkehr für den
Fall eines rechtskräftigen Freispruchs.
Scheuch ist freilich nicht allein. Mit dem BZÖ-Mann Peter
Westenthaler und der Grazer Freiheitlichen Susanne Winter sitzen etwa
im Nationalrat zwei sogar rechtskräftig verurteilte Politiker.
Falsche Zeugenaussage und Verhetzung lauten die Urteile - beides
vielleicht Auszeichnungen unter Strizzis, aber nicht im Parlament.
Den betroffenen Parteien ist das egal - zumindest haben sie bisher
keine Anstalten gemacht, die Straftäter in ihren Reihen zum Rücktritt
zu bewegen.
Bleiben die Bürger. Sie haben jenes Instrument in der Hand, das den
Beschützern der Westenthalers, Scheuchs und Winters am meisten weh
tut: den Liebesentzug bei der Wahl.
Rückfragehinweis:
Tiroler Tageszeitung, Chefredaktion , Tel.: 05 04 03 DW 610
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