• 04.07.2012, 11:39:28
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Attac und Prominente fordern Bundespräsidenten in offenem auf Fiskalpakt nicht zu unterschreiben

Fiskalpakt führt in Verfassungskrise

Wien (OTS) - Heute wird im Nationalrat über den Fiskalpakt. Es
zeichnet sich ab, dass er mit einfacher Mehrheit angenommen werden
wird. Attac hat mehrfach sowohl vor den Inhalten als auch des
Zustandekommen des Fiskalpakts gewarnt.

Zusammen mit der den ErstunterzeichnerInnen von "Unser Europa"
(www.unsereuropa.at) wendet sich Attac nun in einem offenen Brief an
den Bundespräsidenten.

Der offene Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Der "Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der
Wirtschafts- und Währungsunion" (Fiskalpakt) wird demnächst zur
Unterzeichnung auf Ihrem Schreibtisch liegen. Obwohl der politische
Druck zur Zeit sehr groß ist, möchten wir Sie bitten, den Vertrag im
Sinne des Rechtsstaates Österreich nicht zu unterschreiben. Im
Standard vom 22. Juni dieses Jahres werden Sie damit zitiert, dass
Sie den Vertrag nur unterzeichnen werden, wenn er "verfassungsmäßig
zustande gekommen ist".
Es stellt sich nunmehr heraus, dass die führenden Verfassungs- und
Europarechtsexperten des Landes, o. Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer,
Univ. Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Univ. Prof. Dr. Stefan Griller,
Assoz. Univ. Prof. Dr. Franz Leidenmühler und andere, jedoch
dezidiert der Meinung sind, dass der "Fiskalpakt verfassungsrechtlich
korrekt nur mit Zweidrittelmehrheit bzw. einem
Verfassungsbegleitgesetz im Nationalrat beschlossen werden kann.
Wir gehen davon aus, dass Ihnen die Argumente der Wissenschaftler
bekannt sind:
Artikel 50, Absatz 1, Ziffer 2 in Verbindung mit Absatz 4 B-VG
normiert, dass ein völkerrechtlicher Vertrag, durch den die
vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union geändert werden,
einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat bedarf. "Ein Vertrag, der
nach Europarecht schmeckt, nach Europarecht riecht - und daher wohl
faktisch ein europarechtlicher Vertrag ist. Auch wenn der Fiskalpakt
formal so tut, als wäre es reines Völkerrecht. Doch der Fiskalpakt
nimmt inhaltlich Bezug auf die Europäische Kommission (bekanntlich
ein Organ der EU) und versieht sie mit Aufgaben (Kontrolle). Bei den
Durchführungsbestimmungen wird ebenso auf sekundäres EU-Recht
verwiesen, und der Pakt soll auch früher oder später in - formales -
EU-Recht überführt werden." (Prof. Leidenmühler, zitiert in der
Wiener Zeitung vom
19. Juni 2012).

Der Vertrag ist materiell verfassungsändernd und bedarf daher der
Begleitung durch ein Verfassungsgesetz. Diese Meinung vertreten Prof.
Bernd-Christian Funk (öffentliche Veranstaltung am Juridicum, 5. Juni
2012) und Prof. Heinz Mayer, aber auch Prof. Griller, der dies im
Rahmen des Hearings im Verfassungsausschuss am 28.06.2012 deutlich
zum Ausdruck brachte: "Der Fiskalpakt ist nach Ansicht von Stefan
Griller verfassungsändernd und braucht daher im Parlament ein
verfassungsmäßiges Ermächtigungsgesetz.
Der Salzburger Universitätsprofessor begründete seine Auffassung an
Hand von drei Punkten. Der Fiskalpakt sei mit seiner Begrenzung des
strukturellen Defizits von 0,5 % weitaus strenger als der bestehende
Stabilitäts- und Wachstumspakt ("Six-Pack"), welcher aber
verfassungsrechtlich abgesichert sei. Mit den Bestimmungen des
Fiskalpakts werde nun aber die Budgethoheit des Nationalrats
eingeschränkt, hielt Griller fest.
Darüber hinaus stieß sich Griller am Art. 7 des Paktes, wonach die
österreichische Finanzministerin im ECOFIN verpflichtet ist, mit der
Europäischen Kommission zu stimmen, wenn es darum geht festzustellen,
ob ein anderer Staat die Vorschriften verletzt hat. Eine derartige
Bindung eines Regierungsmitglieds an die Äußerungen der Kommission
habe es bisher nicht gegeben, merkte er an. Griller befürchtet auch
im Hinblick auf die Salvatorische Klausel im Art. 3 Abs. 2 im
Zusammenhang mit Art. 7, dass die MinisterInnen nun eine
Normenkontrolle vornehmen müssen, ob die Meinung der Europäischen
Kommission europarechtskonform ist. Die Klausel besagt nämlich, dass
der Vertrag nur insoweit gilt, insoweit er mit den Verträgen der EU
vereinbar ist." (Prof. Griller, Parlamentskorrespondenz Nr. 564 vom
28.06.2012).
Außerdem erscheint uns folgende Bestimmung verfassungsrechtlich
problematisch: Wenn sich Österreich - wie derzeit - im
Defizitverfahren befindet, erhalten gemäß Artikel 5 des Vertrags die
Kommission und der Rat das Recht, Haushalts- und
Wirtschaftspartnerschaftsprogramme, die eine detaillierte
Beschreibungen der Strukturreformen enthalten müssen, zu genehmigen
Dadurch werden die Gestaltungsrechte des Parlaments in Bezug auf
Sparpakete und haushaltsrechtliche Prioritätensetzungen drastisch
beschnitten, da die Entscheidungsfindung an die Meinung der
Europäischen Kommission und des Rates gebunden ist.
Zu denken muss auch geben, dass die Regierungsparteien für das
Hearing zum Fiskalpakt im Verfassungsausschuss des Parlaments am
28.6.2012 keine/n einzige/n unabhängige/n Verfassungsjurist/in
gewinnen konnten um die Verfassungskonformität zu bescheinigen.
Allein der Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Dr.
Hesse, unterstützte die Regierungsposition.
Wir hoffen, dass Sie die Bedenken der Verfassungsexperten ernst
nehmen und den verfassungsmäßig nicht korrekt zustande gekommenen
Vertrag nicht unterzeichnen.

Mit freundlichen Grüßen

Mag.a. Alexandra Strickner, Obfrau Attac, Ökonomin
    Dr.in Elisabeth Klatzer, Attac Vorstand und Ökonomin
    Univ. Prof. i.R. Dr. Emmerich Tálos
    Dr.in Michaela Moser, Die Armutskonferenz
    Mag. Christian Felber, Buchautor, Attac
    Klaudia Paiha, AUGE/UG-Alternative und Grüne GewerkschafterInnen
    Mag. Markus Koza, Ökonom, UG Unabhängige GewerkschafterInnen im 
ÖGB
    Mag.a. Karin Küblböck, Attac, Ökonomin
    Franzobel, Schriftsteller    
    Philipp Sonderegger, Menschenrechtler


PS: Wir sind uns bewusst, dass Sie vor einer schwierigen Situation

stehen. Allerdings wäre eine Unterzeichnung und nachfolgende
Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Seiten des
Verfassungsgerichtshofes unter Aspekten der Rechtssicherheit und
Glaubwürdigkeit der österreichischen Politik wohl noch viel
problematischer. Denn unser Verständnis der Materie ist, dass der
Vertrag in Österreich zwar nicht angewendet werden darf, wenn der
Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil das nicht verfassungsmäßig
korrekte Zustandekommen feststellt, die völkerrechtliche
Verpflichtung zur Einhaltung und Umsetzung des Vertrages bliebe
allerdings bestehen. Diese Situation einer Verfassungskrise in
Österreich ist unter allen Umständen zu vermeiden.

Rückfragehinweis:
Attac
Natascha Strobl, Attac-Pressesprecherin
Tel.: Tel.: 01/544 00 10, 0650/544 00 10
mailto:[email protected]
www.attac.at

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