• 29.06.2012, 10:01:54
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Ostermayer: Zweites Halbjahr startet mit neuen Gesetzen für mehr Demokratie und Menschenrechte

Transparenz bei Inseraten und Parteien - ein Mehr an Menschenrechten

Wien (OTS) - "Am 1. Juli treten entscheidende Reformgesetze für
Österreich in Kraft, die einerseits das Vertrauen in die Demokratie
und Politik stärken, andererseits für einen besseren Schutz der
Menschenrechte sorgen werden", so Staatssekretär und
SP-Regierungskoordinator Josef Ostermayer, der unter anderem
federführend das neue Parteiengesetz verhandelt hat.

Einen demokratiepolitischen Meilenstein hat die Regierung
zweifelsohne mit dem vor wenigen Tagen beschlossenen Transparenzpaket
gesetzt, das weitreichende Transparenz für Parteien sichert, aber
auch klare Regeln im Korruptionsstrafrecht, Lobbying- und
Interessensvertretungs-Transparenz-Gesetz sowie beim
Bezügebegrenzungs-BVG und Unvereinbarkeitsgesetz vorsieht. In
zahlreichen Verhandlungen ist es dem Staatssekretär gelungen dazu
beizutragen, fristgerecht eine parlamentarische Einigung zu erzielen.

Offen war bis zuletzt das Transparenzpaket in Bezug auf das
Parteiengesetz (wesentliche Punkte der neuen Transparenzbestimmungen
siehe Link unten). "Doch", so Ostermayer, "die Regierungsparteien
haben an einem Strang gezogen und gemeinsam mit den Grünen eine sehr
gute Lösung erzielt, die im Interesse der Glaubwürdigkeit der
Demokratie ist." Und weiter: "Dieses Paket kann sich international
sehen lassen. Österreich nimmt damit sicherlich eine Vorbildrolle in
Sachen Transparenz ein."

Richtlinien über Ausgestaltung und Inhalte von Inseraten

Eine andere gesetzliche Regelung betrifft die Verbesserung der
Transparenz bei Inseraten durch die öffentliche Hand. Diese
Nachvollziehbarkeit an der Schnittstelle zwischen Medien und Politik
ist eine wichtige Voraussetzung für unabhängige Medien in Österreich.
"Mit dem Medientransparenzgesetz ist es uns gelungen, den schmalen
Grat zwischen mehr Transparenz und gleichzeitig schlanker Verwaltung
gut zu bewältigen", zeigt sich Medienstaatssekretär Ostermayer
erfreut über das Inkrafttreten am 1. Juli 2012.

Ab diesem Tag müssen rund 5.600 Unternehmen bzw. Rechtsträger, die
der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen (Liste zu finden unter
http://www.rtr.at/de/m/ListeRechnungshof), Meldung über Werbeaufträge
in TV, Radio, Zeitungen und Internetmedien quartalsweise an die
KommAustria erstatten (Fristenlauf siehe Link unten). Die
Medienbehörde veröffentlicht diese Daten - aufgeschlüsselt nach
Auftraggebern - viermal jährlich auf ihrer Homepage.

Die erste Bekanntgabe meldepflichtiger Daten hat Mitte Oktober zu
erfolgen. Die KommAustria wird dafür eine öffentlich zugängliche
Webschnittstelle öffnen, wo sich Bürgerinnen und Bürger aber auch die
interessierte Fachöffentlichkeit informieren kann. Darüber hinaus
wird mittels Richtlinie, die vor wenigen Tagen im Hauptausschuss des
Parlaments angenommen wurde, klar geregelt, wie Inserate von
Regierungsstellen ausgestaltet werden sollen.

Präventionsmechanismus gegen Folter, Schutz von
Menschenrechten

Mit den neuen Kompetenzen für die Volksanwaltschaft werden das
Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention (OPCAT) und der darin
geforderte "Nationale Präventionsmechanismus" (NPM) umgesetzt. Zudem
wird der Menschenrechtsbeirat auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt,
erhält neue Aufgaben und übersiedelt vom Innenministerium zur
Volksanwaltschaft.

"Mit diesem Gesetz schaffen wir in Österreich erstmalig einen
umfassenden und an einer Stelle gebündelten Präventionsmechanismus
gegen Folter und zum Schutz von Menschenrechten", so Ostermayer.

Beginnend mit 1. Juli hat die Volksanwaltschaft nun die Möglichkeit
und Verpflichtung, staatliche und private Einrichtungen, in denen es
zum Entzug oder zur Beschränkung der Freiheit kommen kann, zu
überprüfen. Insgesamt werden rund 4.200 öffentliche und private
Einrichtungen kontrolliert, und zwar nicht nur Straf- oder
Untersuchungsanstalten, sondern auch Kasernen, psychiatrische
Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften für
Jugendliche sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

"Diese Maßnahme stellt zweifellos einen Meilenstein in Sachen
Menschenrechte dar", so Ostermayer, der sich maßgeblich für dieses
wichtige Instrumentarium zum Schutz der Menschenrechte eingesetzt
hat. Abschließend dankte er allen Beteiligten für die breite
Unterstützung und brachte seine Überzeugung zum Ausdruck, dass die
Volksanwaltschaft ihre neue Aufgabe erfolgreich wahrnehmen werde.

Wesentliche Punkte der neuen Transparenzbestimmungen sind ersichtlich
unter: http://www.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=48119

Informationen zu den Fristen betreffend Offenlegung sowie zur
Bekanntgabe der Daten zum Medientransparenzgesetz - exemplarisch für
2012 - sind im Dokument Medientransparenz abrufbar.

Bilder von Staatssekretär Ostermayer sind über das Fotoservice des
Bundespressedienstes kostenfrei abrufbar.

Rückfragehinweis:
Elvira Franta, Bakk. phil.
Pressesprecherin von Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer
Tel.: (01) 531 15 - 202656
mailto:[email protected]

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