- 29.06.2012, 09:29:19
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Zwei aktive Bundesratspräsidentschaften im Rückblick Bundesrat legt erstmals Tätigkeitsbericht vor
Wien (PK) - Der Bundesrat hat erstmals einen Tätigkeitsbericht
vorgelegt. Dieser umfasst den Zeitraum des Bundesrats-Vorsitzes
Salzburg (2. Halbjahr 2011) unter Bundesratspräsidentin Susanne
Neuwirth und Steiermark (1. Halbjahr 2012) mit Bundesratspräsident
Gregor Hammerl. Der Bericht gibt Auskunft über die Mitwirkung des
Bundesrates an EU-Themen und seinen Anteil am Ausbau der
Gemeindekooperationen. Ein weiteres Schwerpunktthema ist die Rolle
der Frauen in der Kommunalpolitik. Die Salzburger und die Steirische
Präsidentschaft werden in ihren Schwerpunkten und wichtigsten
Ereignissen vorgestellt. Stimmen aus Salzburg und der Steiermark
sowie statistische Daten zu den beiden Präsidentschaften runden den
Tätigkeitsbericht des Bundesrates ab.
Der Bundesrat und die EU
Bereits seit dem EU-Beitritt Österreichs im Jahr 1995 nutzt der
Bundesrat aktiv die ihm zur Verfügung stehenden Mittel, sich in
europäische Entscheidungsprozesse einzubringen. Da die Einhaltung des
Subsidiaritätsprinzips stets eines seiner wichtigsten Anliegen war,
beteiligte sich der Bundesrat schon vor Inkrafttreten des Vertrags
von Lissabon mit 1. Dezember 2009 aktiv an der Entwicklung inner- und
interparlamentarischer Regelungen und Vorgangsweisen zur Umsetzung
der neuen EU-Mitwirkungsrechte im Rahmen der Subsidiaritätsprüfung.
Mittels einer eigenen parlamentarischen Initiative konnten die
Mitglieder der Länderkammer schließlich erreichen, dass die im Juli
2010 beschlossenen Lissabon-Begleitnovelle weitgehend gleiche Rechte
für National- und Bundesrat im Subsidiaritätsprüfungsverfahren
vorsieht. Die Änderungen im Bundes-Verfassungsgesetz und in der
Geschäftsordnung des Bundesrates in diesem Zusammenhang bilden den
vorläufigen Höhepunkt der erfolgreichen EU-Mitwirkung der
Länderkammer.
Eine spezielle Initiative sind die Europakonferenzen des Bundesrates,
die seit 2006 abgehalten werden. Die Konferenz am 9. Mai 2012 war
bereits die vierte Veranstaltung in dieser Reihe und widmete sich dem
Thema "Kroatien - der 28. EU-Mitgliedsstaat".
Der Bundesrat und die Kommunalpolitik
Die Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes zur Stärkung der Rechte
der Gemeinden, die am 29. Juli 2011 in Kraft trat, geht auf eine
originäre Initiative des Bundesrates zurück. Die Novelle regelt die
sprengelübergreifende Zusammenarbeit der Bezirksverwaltungsbehörden
und brachte auch eine umfassende Liberalisierung zur interkommunalen
Zusammenarbeit auf Gemeindeebene. Der Bundesrat hat damit gezeigt,
dass er bei der Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung erfolgreich
Impulse setzen kann und so auch in Zukunft verstärkt einen
wesentlichen Beitrag zur Interessenvertretung der Länder und
Gemeinden leisten kann und wird.
Schwerpunktthema Frauen in der Kommunalpolitik
Der Rolle der Frauen in der Kommunalpolitik wird ein eigener Beitrag
des Berichts gewidmet. Obwohl Frauen im Bundesrat von Anfang an
vertreten waren, ist ihr Anteil in diesem Gremium nur allmählich
angestiegen. Derzeit sind unter den 62 Mitgliedern des Bundesrates
nur 20 Frauen zu finden. Die Hälfte von ihnen hat auch ein Mandat auf
kommunaler Ebene inne. Allerdings lässt sich auch hier ein
signifikanter Unterschied zu ihren männlichen Kollegen aufzeigen. Im
Bundesrat sitzen derzeit sieben Bürgermeister, aber nur zwei
Bürgermeisterinnen. Dies spiegelt die Situation auf Gemeindeebene
wider, denn der Frauenanteil im Bürgermeisteramt in Österreich
beträgt derzeit nur etwa fünf Prozent. Die Bundesrätinnen spielen
insgesamt eine wichtige Vorbildrolle, um andere Frauen in ihrem
kommunalpolitischen Engagement zu motivieren. (Schluss)
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