• 28.06.2012, 12:41:32
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ÖGfE-Schmidt: Europäischen Stabilitätsmechanismus nicht weiter verzögern

ESM ist ein notwendiges und nicht unbegrenztes Mittel zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion - Souveränität der Mitgliedsländer nicht gefährdet

Wien (OTS) - "Mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
stärken die Mitgliedsländer den Euro nachhaltig. Sein rasches
Inkrafttreten ist ein wichtiges Signal in der derzeitigen Lage",
betont Paul Schmidt, Generalsekretär der Österreichischen
Gesellschaft für Europapolitik. Der ESM soll am 9. Juli in Kraft
treten. Allerdings kann er seine Arbeit erst aufnehmen, wenn so viele
Länder den ESM-Vertrag ratifiziert haben, dass sie 90 Prozent des
Kapitals des dauerhaften Euro-Rettungsfonds stellen. Das ist ohne
eine Ratifizierung in Deutschland nicht der Fall.

Sicherung der Eurozone im Notfall

Der ESM soll Euro-Mitgliedstaaten mit Finanzierungsproblemen,
unter Einhaltung wirtschaftspolitischer Auflagen, helfen. "Im Notfall
muss die Stabilität der Eurozone als Ganzes gesichert sein. Das ist
auch in Österreichs Interesse", erklärt Schmidt.

Eigenstaatlichkeit wird nicht berührt

Wichtige Entscheidungen werden einstimmig getroffen. "Unsere
Eigenstaatlichkeit wird durch die Mitgliedschaft im ESM eben so wenig
angetastet wie etwa durch die Mitgliedschaft im Internationalen
Währungsfonds, in dem Österreich seit 1948 Mitglied ist",
unterstreicht Schmidt.

Kontrolle durch Finanzminister

Außerdem kontrollieren die Mitgliedstaaten den EMS durch ihre
Finanzminister, die den ESM-Gouverneursrat bilden. "Ohne Österreichs
Zustimmung passiert nichts, denn jedes Land besitzt grundsätzlich ein
Vetorecht", so Schmidt. Nur in Notsituationen, die von der
Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB) zu
begründen sind und die ein Dringlichkeitsverfahren erforderlich
machen, reicht eine qualifizierte Mehrheit. Aber selbst dann kann der
ESM nur jene Mittel einfordern, die bereits - mit Österreichs
Zustimmung - vertraglich festgelegt wurden.

Nationale Parlamente entscheiden mit

Die nationalen Verfahren, die einen Beschluss des ESM erst möglich
machen, werden von den Mitgliedsländern selbst definiert. Der
österreichische Nationalrat beschäftigt sich aktuell damit, wie das
Parlament in zukünftige Entscheidungen eingebunden werden kann. Unter
anderem soll zukünftig die/der FinanzministerIn dazu verpflichtet
sein, die Zustimmung des Nationalrats bei ESM-Entscheidungen
einzuholen. "Das österreichische Parlament", so Schmidt, "hat damit
in vielen Fällen ein Vetorecht zu geplanten ESM-Maßnahmen."

Keine unbegrenzte Geldbeschaffung

"Es ist nicht richtig, dass der ESM unbegrenzt hohe Kreditsummen
bewilligen kann", erklärt Schmidt. Es können nur jene Mittel
eingefordert werden, die bereits vertraglich vereinbart und explizit
begrenzt wurden.

Der EMS erhält ein Startkapital von 700 Mrd. Euro, wovon 80 Mrd.
Euro einzuzahlen sind. Der jeweilige Anteil der Mitglieder richtet
sich nach der Höhe ihres Kapitalanteils an der EZB. Für Österreich
(mit einem EZB-Anteil von rd. 2,8%) ergibt sich daraus eine
Beteiligung von knapp 19,5 Mrd. Euro am Stammkapital und etwas mehr
als 2,2 Mrd. Euro am einzuzahlenden Kapital.

Schmidt: "Eine Veränderung des Stammkapitals und der Abruf von
nicht eingezahltem Stammkapital wird nur mit Zustimmung des
österreichischen Parlaments erfolgen."

Rückfragehinweis:

Mag. Paul Schmidt 
   Österreichische Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE)
   Rotenhausgasse 6/8-9, A-1090 Wien
   Tel.: (+43-1)533 49 99 
   Fax.: (+43-1)533 49 40
   E-Mail: [email protected]
   www.oegfe.at
   www.oegfe.at/facebook

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