- 21.06.2012, 11:51:53
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Donnerbauer: Neue Gesetze sollen mehr Transparenz und Ehrlichkeit in der Politik schaffen
Rechtlich strenge Rahmenbedingungen werden heute im Justizausschuss beschlossen
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Das Lobbying- und
Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz und das
Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz sollen zu mehr Transparenz und
Ehrlichkeit in der Politik führen. Es werden damit rechtlich strenge
Rahmenbedingungen für Lobbying und Amtsträger geschaffen, stellte
heute, Donnerstag, der Vorsitzende im Justizausschuss,
ÖVP-Justizsprecher Abg. Mag. Heribert Donnerbauer, anlässlich der
heutigen Sitzung des Justizausschusses fest, bei dem die beiden
Gesetze behandelt werden.
"Beim Lobbyinggesetz reicht der Anwendungsbereich der ins Auge
gefassten Regelungen sachlich weit", verweist der Justizsprecher
darauf, dass grundsätzlich alle Kontakte mit Funktionsträgern des
Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände mit dem
Zweck der Einflussnahme auf deren Entscheidungen erfasst sein sollen.
Im Fokus des Entwurfs steht die Einflussnahme sowohl auf die
Legislative als auch auf die "vollziehende Gewalt" einschließlich der
Privatwirtschaftsverwaltung und der öffentlichen Auftragsvergabe.
Dieses Gesetz schafft zunächst einmal Definitionen, an die in der
Folge hinsichtlich der Registrierungs- und Meldepflichten angeknüpft
wird. Als "Lobbyisten" sollen in erster Linie privatrechtlich tätige
Personen erfasst werden. Darüber hinaus sollen aber auch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen, die im Auftrag
ihres Dienstgebers mehr als nur geringfügig Lobbying-Tätigkeiten
ausüben ("In-House-Lobbying"), den Pflichten des vorgeschlagenen
Bundesgesetzes unterliegen. Selbstverwaltungskörper und
Interessenverbände sollen ebenfalls bestimmte Mindeststandards
einhalten und sich registrieren lassen.
Zur Transparenz ist die Schaffung eines Lobbying-Registers beim
Justizministerium geplant, in das Anmeldungen zur Eintragung
elektronisch vorgenommen werden und das in wesentlichen Teilen
öffentlich einsehbar ist. Lobbying-Tätigkeiten dürfen bereits, wie
dies in einem Abänderungsantrag vorgesehen ist, bereits ab Anmeldung
in das Register vorgenommen werden. In das Register soll der
vereinbarte Aufgabenbereich gemeldet werden.
Die Tätigkeit als Funktionsträger der öffentlichen Hand soll in
dessen jeweiligem Aufgaben- bzw. Zuständigkeitsbereich mit der
Lobbying-Tätigkeit für ein Lobbying-Unternehmen unvereinbar sein.
Damit sollen Konflikte oder deren Anschein vermieden werden, so
Donnerbauer weiter.
(Fortsetzung)
Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at
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