- 13.06.2012, 12:08:16
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- OTS0131 OTW0131
Null-Toleranz bei Verstößen gegen Verbotsgesetz
Klarstellung durch Büroleiter Graber vom Büro LH Dörfler - Ausgang der Ermittlungen abwarten
Klagenfurt (OTS/LPD) - Bezugnehmend auf Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft hinsichtlich behaupteter Wiederbetätigung eines
Mitarbeiters im Amt der Kärntner Landesregierung, stellt der
Büroleiter von Landeshauptmann Gerhard Dörfler, Johannes Graber, in
dessen Auftrag klar, dass seitens des Landeshauptmanns keinerlei
strafrechtswidriges Verhalten im Amt geduldet wird und dass es null
Toleranz bei Verstößen gegen das Verbotsgesetz gibt.
Es sei eine Anzeige durch den Chef der Zentralpersonalvertretung
erfolgt, die - da sie den Anschein erweckte, den Vorwurf
strafrechtswidrigen Verhaltens zum Inhalt zu haben - bereits vor mehr
als einer Woche unverzüglich der zuständigen Strafermittlungsbehörde
weitergeleitet wurde.
Da nach den Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes bei
behaupteten Verstößen gegen Bestimmungen des Strafrechts Erhebungen
durch das Amt zu unterbleiben haben, ist zur Beurteilung der
erhobenen Vorwürfe der Ausgang der Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft abzuwarten. Auch über allfällige
disziplinarrechtliche Schritte wird nach Abschluss der Ermittlungen
entschieden.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-10201
http://www.ktn.gv.at
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