- 11.06.2012, 10:04:07
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Umweltdachverband: WKÖ, IV und Verbund blockieren Umweltverträglichkeitsprüfung
- Betoniererfront lehnt Parteienrechte für NGOs im UVP-Feststellungsverfahren ab
Wien (OTS) - UWD warnt vor Greenwashing im Umweltprüfungsverfahren
- Weitere Verfahrensverkürzungen gehen auf Kosten des Rechtsstaates
"Eine breite Phalanx von Wirtschaftsvertretern schießt sich jetzt auf
die Umwelt ein: Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und
Verbundgesellschaft fürchten sich offenbar vor der Parteistellung von
NGOs im Verfahren zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit eines
größeren Bauvorhabens. Die nationale Betoniererfront, angeführt von
WKÖ-Präsident Leitl, IV-Chef Sorger und Verbund-Chef Anzengruber
lehnt den von der EU-Kommission geforderten Zugang zu den Gerichten
und somit die Parteistellung der NGOs - in der Frage, ob für
bestimmte Bauvorhaben eine UVP durchzuführen ist oder nicht -
weiterhin entschieden ab. Dabei blenden WKÖ und IV das Faktum aus,
dass die derzeitigen Verfahrensdauern in Sachen UVP meist durch
unzureichende Einreichunterlagen der Projektwerber selbst
verursacht", so Gerhard Heilingbrunner, Präsident des
Umweltdachverbandes.
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen mangelnder
Parteienrechte für NGOs
"Die Parteistellung von NGOS wird massivst bekämpft, damit diese bei
kritischen Anträgen keine lästigen Fragen stellen können. Bei
Sonntagsreden stellen sich Projektwerber gerne als Umweltschützer
dar, doch 80 % der Betriebe reichen nur deshalb ein
UVP-Feststellungsverfahren ein, um sich via Bescheid einen
Persilschein zu holen, dass keine UVP durchzuführen ist. Wir werden
in dieser Sache nicht locker lassen und bis zum EuGH kämpfen. Wird
für ein Bauvorhaben keine UVP durchgeführt, so haben NGOs in diesem
Verfahren weiterhin keine Parteienrechte und können nicht aktiv
mitwirken, sondern bloß gegen den Ablehnungsbescheid eine Beschwerde
an den Umweltsenat richten. Durch die Veröffentlichung des gesamten
Genehmigungsbescheides sowie durch eine umfassende Akteneinsicht in
der Beschwerdephase könnte aus dem Vorschlag zumindest eine
Arbeitsgrundlage für Umweltorganisationen entstehen. Der
Gemeinschaftsrechtsmangel bleibt allerdings weiterhin aufrecht", so
Heilingbrunner.
Schwellenwerte für Kraftwerke müssen generell auf 5 MW gesenkt
werden
Zudem ist der UVP-Schwellenwert für Wasserkraftwerke generell auf 5
MW zu senken. Mehr als 70 % der Wasserkraftwerke in Österreich werden
in der Größenordnung zwischen 2 MW und 15 MW gebaut, meistens auch,
um gerade noch einer UVP zu entgehen. Der UWD fordert daher, dass der
Schwellenwert für Wasserkraftanlagen generell auf 5 MW bzw. in
schwerwiegenden Fällen auf 2 MW herab gesetzt wird, damit die Ziele
der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden können.
Energieeffizienz muss Prüfkriterium bei künftiger UVP werden
Der zentrale Mangel des Entwurfes ist aber im Bereich Energie- und
Ressourceneffizienz zu sehen: Obwohl auf europäischer Ebene überall
Energieeffizienz und Ressourcenschonung diskutiert werden, finden
sich diese Aspekte darin nicht wieder. Der Umweltdachverband fordert
diesbezüglich dezidiert klare Kriterien.
Rückfragehinweis:
Umweltdachverband Dr.in Sylvia Steinbauer Öffentlichkeitsarbeit Tel.: (++43-1)40113/21 mailto:[email protected] http://www.umweltdachverband.at
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