- 06.06.2012, 11:02:57
- /
- OTS0104 OTW0104
SVA setzt sich für mehr Fairness und Rechtssicherheit für Selbständige ein
McDonald begrüßt die Einbindung der SVA bei Abgrenzungsfragen zwischen Selbständigen und Unselbständigen
Wien (OTS) - "Ab sofort gibt es mehr Rechtssicherheit für
Selbständige!" So kommentierte Peter McDonald, stv. Obmann der SVA,
den Beschluss der Trägerkonferenz im Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger, die SVA künftig zur
Schlussbesprechung der Betriebsprüfung, bei der über die
sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit entschieden wird,
beizuziehen.
Bei Betriebsprüfungen kommt es immer wieder zu einem Streit über
die Versicherungszuständigkeit. Die Gebietskrankenkassen qualifzieren
dabei Selbständige als Dienstnehmer und nehmen eine rückwirkende
Einbeziehung in die Pflichtversicherung nach dem ASVG auch für
mehrere Jahre vor. Damit verbunden sind enorme Beitragsforderungen an
die Versicherten, unter Umständen werden rückwirkend für mehrere
Jahre Sozialversicherungsbeiträge verlangt. Dies führt speziell bei
Ein-Personen-Unternehmen oft zu existenzbedrohenden Situationen, da
die Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge bis zu fünf Jahre
rückwirkend zu zahlen sind. Die Rechtsunsicherheit belastet vor allem
EPU sehr, weil Betriebsprüfungen immer wieder mit einer Umstellung
der Sozialversicherung verbunden sind und damit eine Planung
unmöglich gemacht wird.
"Künftig soll es ein gemeinsames Vorgehen zwischen
Gebietskrankenkassen und SVA geben. Mit der Einbeziehung in die
Schlussbesprechung wird sich die SVA einsetzen, zukünftige Härtefalle
zu vermeiden", so McDonald und weiter: "Die Neuregelung soll mehr
Fairness durch eine eindeutige Abgrenzung der Zuständigkeiten
bringen."
SVA Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)
ist der Sozialversicherungsträger für Österreichs Unternehmerinnen
und Unternehmer. In ihrer Zuständigkeit für die gesetzliche
Krankenversicherung der Selbständigen betreut die SVA rund 700.000
Anspruchsberechtigte (davon 340.000 Aktive, 130.000 Pensionisten und
230.000 Angehörige), in ihrer Zuständigkeit für die gesetzliche
Pensionsversicherung 360.000 Anspruchsberechtigte (300.000
Gewerbetreibende und 60.000 Freiberufler).
Als modernes Dienstleistungsunternehmen setzt die SVA auf
Kundennähe, effiziente, schlanke Verwaltung und Aktionen wie "Fit zu
mehr Erfolg" und den einzigartigen "SVA-Gesundheitshunderter", welche
den Versicherten Motivation zur aktiven Prävention geben. Als erste
Sozialversicherung legt die SVA den Fokus auf die Gesundheitsvorsorge
und bietet mit der Gesundheitsversicherung "Selbständig Gesund"
umfassende Vorsorgeleistungen an, die auf freiwilliger Basis beim
Gesundbleiben oder -werden unterstützen.
Rückfragehinweis:
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Gerhard Schumlits
Tel. Nr. 05 08 08/3466 DW
E-Mail: [email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SVA






