• 01.06.2012, 14:25:10
  • /
  • OTS0217 OTW0217

FMA hebt Bescheid gegen Alizee Bank AG auf und kann nun ein Verfahren in Bezug auf das Vorliegen der Konzessionsvoraussetzungen einleiten

Wien (OTS) - Der Alizee Bank AG wurde nach Durchführung eines
Ermittlungsverfahrens im April 2012 per Bescheid ein Auftrag zur
Herstellung des gesetzmäßigen Zustands hinsichtlich der fit & proper
Eigenschaften der qualifizierten Eigentümer erteilt. In den beim
Verwaltungsgerichtshof und beim Verfassungsgerichtshof eingebrachten
Beschwerden erfolgte seitens der Bank erstmals ein Vorbringen zu den
Gründen, weshalb die Bank diesem Auftrag nicht nachkommen kann. Auf
Grund dieses nachträglichen Vorbringens der Bank war dieser Bescheid
von der FMA aufzuheben. In der Folge kann die FMA nunmehr ein
Verfahren gemäß § 70 Abs. 4 Zi. 3 BWG in Bezug auf das Vorliegen der
Konzessionsvoraussetzungen einleiten. Dazu gehört in letzter
Konsequenz die Zurücknahme der erteilten Konzession, wenn andere
Maßnahmen nach dem BWG die Funktionsfähigkeit des Kreditinstitutes
nicht sicherstellen können.

Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Tel.: +43/(0)1/24959-5106
Mobil: +43/(0)676/882 49 516

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel