- 29.05.2012, 09:20:04
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Neuer Negativ-Rekord bei der RTR-Schlichtungsstelle
Rund 42 % von 5.470 eingebrachten Streitschlichtungsverfahren betrafen 2011 mobile Datendienste
Wien (OTS) - "Mit 5.470 Streitschlichtungsverfahren, die letztes
Jahr in der RTR-Schlichtungsstelle eingebracht wurden, haben wir
einen neuen Negativ-Rekord seit Gründung der Regulierungsbehörde
erreicht! Rund 13 % der Verfahren betrafen den Bereich
Festnetztelefonie, 87 % entfielen auf Probleme im Bereich Mobilfunk.
Die meisten Verfahren betrafen A1 Telekom Austria und T-Mobile", gibt
Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den
Fachbereich Telekommunikation und Post, Fakten aus dem jüngsten
Streitschlichtungsbericht bekannt. "Erwartungsgemäß entfällt mit
2.317 (42 %) der größte Anteil aller eingebrachten
Verfahrensgegenstände auf die Problematik 'mobile Datendienste'. Ein
Grund für diese Entwicklung ist sicherlich darin zu sehen, dass sich
von 2010 auf 2011 die Anschlüsse mit Smartphonetarifen von 822.000
auf 1.793.000 mehr als verdoppelt haben," so Serentschy weiter.
Durchschnittlicher Streitwert liegt bei 611 Euro!
"Eine weitere Beobachtung, die wir aufgrund der Verfahren und der
Anfragen gemacht haben, ist der anhaltend hohe Streitwert von
durchschnittlich 611 Euro" führt Serentschy aus. "Umso erfreulicher,
dass bei 52 % der eingeleiteten Verfahren eine Einigung erzielt wurde
und wir so vielen Betroffenen helfen konnten!"
Zahlreiche RTR-Verordnungen bringen effektiven Nutzerschutz
"Was die Entwicklung in der Streitschlichtung im heurigen Jahr
betrifft, so erwarte ich einen spürbaren Rückgang von Beschwerden zu
mobilen Datendiensten. Mit der RTR-Kostenbeschränkungsverordnung
(KostbeV), die wir heuer erlassen haben und die seit 1. Mai 2012 in
Kraft ist, sollte 'shocking bills' durch mobile Datendienste der
Riegel vorgeschoben sein", weist Serentschy auf die RTR-Verordnungen
hin. "Die Mitteilungsverordnung, die wir derzeit öffentlich
konsultieren, wird die Betreiber hinkünftig verpflichten,
transparenter und besser verständlich über Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu informieren."
Weitere Verordnungen, die die RTR-GmbH seit Inkrafttreten der
TKG-Novelle im November 2011 zum Schutz der Nutzer erlassen hat, sind
die Einzelentgeltnachweisverordnung und die
Nummernübertragungsverordnung.
Der Streitschlichtungsbericht 2011 sowie die Verordnungen der
RTR-GmbH sind unter www.rtr.at veröffentlicht.
Rückfragehinweis:
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
MMag. Daniela Andreasch
Tel.: +43 (0)1 58058-106
mailto:[email protected]
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