• 24.05.2012, 13:44:39
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Bundesrat für regionale Produktbezeichnungen, gegen Plastiksackerln Einstimmige Beschlüsse im EU-Ausschuss

Wien (PK) - Das erste Thema im heutigen EU-Ausschuss des Bundesrates
bildete ein EU-Verordnungsentwurf zur Anpassung von Befugnissen der
EU-Kommission bei der Änderung und Ergänzung von Lebensmittel-
Richtlinien. Wie Experten des Gesundheitsministeriums (Brigitte
Magistris und Ingrid Neuner) und des Außenministeriums (Andreas
Kumin) ausführten, entsprechen die Anpassungen dem Vertrag über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die vorgesehenen
"delegierten Rechtsakte" bei der Änderung oder Ergänzung technischer
Merkmale seien nur bei "nicht wesentlichen Vorschriften" möglich.
Verständnis für die in einer Stellungnahme des Niederösterreichischen
Landtages ausgedrückte Auffassung, man sollte Änderungen des
sachlichen, geografischen und zeitlichen Anwendungsbereichs in einer
Richtlinie nicht der EU-Kommission überlassen, zeigte hingegen
Daniela Nowotny, die Expertin des Landwirtschaftsministeriums, die
auch die Sorge teilte, dass lokale Interessen bei Entscheidungen auf
EU-Ebene nicht die gebührende Beachtung finden könnten. Vor diesem
Hintergrund beschloss der EU-Ausschuss des Bundesrates auf Antrag von
Bundesrat Edgar Meyer (V) und Stefan Schennach (S) einstimmig eine
"Begründete Stellungnahme", in der das Vorhaben als mit dem
Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar bezeichnet wurde.

In der Debatte erläuterte Brigitte Magistris (Gesundheitsministerium)
die Vorlage und hielt fest, dass mit "delegierten Rechtsakten" nur
"nicht wesentliche" Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden
dürfen. "Komitologieverfahren" seien bei der EU Routine, sie sehe
wenig Spielraum für eine Subsidiaritätsklage. Die vom
Niederösterreichischen Landtag zum Ausdruck gebrachte Angst um
Produktbezeichnungen, die auf lokalen Märkten zulässig sind, wie etwa
die Bezeichnung "Marillenmarmelade", hielt die Expertin für
unbegründet, diese Verkehrsbezeichnung wurde durch eine
Richtlinienänderung für lokale Märkte und Wochenmärkte in Deutschland
und Österreich durchgesetzt.

Andreas Kumin (BMAeiA) beschrieb das neue Gesetzgebungsverfahren im
Detail und informierte darüber, dass künftig nationale Experten und
Experten des Europäischen Parlaments im Vorfeld der Entscheidung
gehört werden. Nachträglich haben der Rat und das Europäische
Parlament die Möglichkeit, Einspruch gegen solche Entscheidungen der
Kommission zu erheben.

Bundesrat Edgar Mayer (V) legte einen - letztlich einstimmig
verabschiedeten - Antrag auf "Begründete Stellungnahme des
Bundesrates" vor, weil das gegenständliche Vorhaben mit dem
Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar sei. Die Möglichkeit
delegierter Rechtsakte stehe in einem offenkundigen
Spannungsverhältnis zur Subsidiaritätsprüfungsbefugnis nationaler
Parlamente und sei daher restriktiv auszulegen, hielt Mayer gegenüber
dem EU-Vorhaben fest. Der Bundesrat machte darauf aufmerksam, dass
der Kommission die Befugnis zu delegierten Rechtsakten ohne konkrete
Befristung und bestimmtes Ziel und Inhalt eingeräumt werden sollen.
Lediglich der Gegenstand - technische Merkmale, Verkehrsbezeichnungen
und Definitionen - werden genannt. Die Kommission erhalte damit nicht
hinreichend determinierte Rechtsgestaltungsbefugnis in Bereichen, die
in Durchführungsbefugnisse der Mitgliedsstaaten, etwa bei
traditionellen und regionalen Produktbezeichnungen, substantiell
eingreifen können. Sachverständige sollen bei der Vorbereitung dieser
Rechtsakte zwar konsultiert werden, es sei aber nicht einmal
festgelegt, dass die Mitgliedsstaaten oder die nationalen Parlamente
Sachverständige nominieren können. Damit werde, so der Obmann des EU-
Ausschusses des Bundesrates, auch den Handlungsspielraum des
Bundesrates berührt.

Bundesrat Martin Preineder (V) erinnerte an die schlechten
Erfahrungen, die Niederösterreich in Produktbezeichnungsfragen mit
der EU machen musste und zeigte sich besorgt, dass die Vorlage
womöglich die Vermarktungschancen der Erzeuger regionaler Produkte
beeinträchtigen könnte. Preineder nannte als Beispiel "Steinfelder
Erdäpfel".

Bundesrat Stefan Schennach (S) sah lokale und Wochenmärkte zwar nicht
in Gefahr, registrierte aber gleichwohl das Spannungsverhältnis
zwischen delegierten Rechtsakten und der Subsidiarität. "Die
Identität Europas beginnt zu Hause und auch auf lokalen Märkten",
formulierte Schennach, daher unterstütze er die begründete
Mitteilung, sagte der Bundesrat, dem es darum ging, "Brüssel zum
Nachdenken zu bringen".

Auch Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G) schloss sich dem
vorliegenden Antrag an und unterstrich die Bedeutung regionaler
Produktbezeichnungen für eine lebendige Regionalität.

In einer weiteren Expertenrunde erklärten Brigitte Magistris und
Ingrid Neuner (Gesundheitsministerium) den Bundesräten die
Richtlinienänderung, mit der Österreich das Recht eingeräumt wurde,
auf lokalen Märkten und Wochenmärkten Produkte mit der Bezeichnung
"Marmelade" in Verkehr zu bringen.

Andreas Kumin merkte an, dass mit delegierten Rechtsakten nur
technische Merkmale geändert werden können, nicht aber
Verkehrsbezeichnungen.

Bundesrat Johann Ertl (F) erfuhr von den Experten, dass Produkte mit
zulässigen lokalen Bezeichnungen überall auf dem Binnenmarkt in
Verkehr gebracht werden können, wenn sie der Etikettierungs-
Richtlinie entsprechen. In der Praxis bedeute dies, zusätzliche
Etiketten in der jeweilige Landessprache anzubringen, führte Brigitte
Neuner aus.

Einstimmig gegen Plastiksackerln

Ein Vorschlag zur Änderung der EU-Richtlinie über Verpackungen und
Verpackungsabfälle zielt auf eine weitere Harmonisierung bei der
Definition von Verpackungen in den Mitgliedstaaten, um gleiche
Ausgangsbedingungen für die Wirtschaftsteilnehmer auf dem Binnenmarkt
zu schaffen. Vorgesehen sind zusätzliche Beispiele im Anhang der
Richtlinie, die der leichteren Klärung der Frage dienen sollen, was
eine Verpackung ist und was nicht.

Georg Fürnsinn (Landwirtschaftsministerium) leitete die Verhandlungen
mit dem Hinweis darauf hin, dass diese Vorlage in der EU unmittelbar
vor einer Entscheidung stehe, nachdem in den bisherigen
Ratsarbeitskreisverhandlungen die notwendige qualifizierte Mehrheit
nicht zustande gekommen sei.

Zur Absicht des Bundesrates, eine Mitteilung in Richtung Verbot von
Plastiksackerln auszusprechen, wies Axel Steinsberg (WKO) darauf hin,
in Österreich bestünden keinerlei Probleme bei der Sammlung und
Verwertung von Plastiksackerln. Die Verpackungsrichtlinie hielt der
Experte nicht für eine geeignete Grundlage, um zu einem
Plastiksackerlverbot zu gelangen.

Bundesrat Stefan Schennach hielt es demgegenüber für wichtig, den
politischen Willen des Bundesrates für einen Verzicht auf
Plastiksackerln zum Ausdruck zu bringen und dabei den Grundsatz der
Abfallvermeidung zu betonten. Schennach wies auf die extremen
Umweltbelastungen hin, die von Plastiksackerln ausgehen, und hielt es
nicht für sinnvoll, solche Verpackungen unter hohem Energieverbrauch
zu erzeugen, sie dann in der Landschaft zu deponieren, um sie
schließlich einzusammeln und thermisch zu verwerten. Angesichts der
Erkenntnisse, die der Film "Plastic Planet" deutlich macht, sei es
hoch an der Zeit, das Thema Plastiksackerlverbot auch in der EU breit
zu diskutieren. Das werde nun auch von Seiten des Bundesrates
untermauert, sagte Schennach.

Auch Bundesrat Edgar Mayer (V) sprach von einer politischen
Willensäußerung des Bundesrates. Die von Mayer und Schennach
beantragte Mitteilung formulierte den Standpunkt des Bundesrates zur
Vermeidung von Plastikmüll. Festgestellt wird, dass die EU
diesbezüglich keine Maßnahmen getroffen habe, obwohl es in Italien
bereits seit 2011 ein "Plastiktaschenverbot" gibt. Diese Verpackungen
seien nur 30 Minuten in Gebrauch, ihr Abbau dauere hingegen bis zu
400 Jahre. Der Bundesrat bezeichnete es als eine sinnlose
Verschwendung, Erdöl für die Erzeugung eines Wegwerfartikels zu
verwenden, zu dem Alternativen besthen. Die vom EU-Ausschuss des
Bundesrats einstimmig verabschiedete Mitteilung enthält ausdrücklich
auch den Hinweis auf eine gleichgerichtete Entschließung des
Nationalrats vom 17. Mai 2011.

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G) unterstützte die Mitteilung,
sprach aber zudem die Befürchtung aus, dass die klarere
Unterscheidung zwischen Verpackung und Nicht-Verpackung, auf die die
Änderung der Verordnung abziele, in einigen Bereichen unlogisch sei
und umweltschädliche Systeme bevorzuge. Kompostierbare
wiederverwendbare und recyklierbare Produkte würden ihren
Kostenvorteil verlieren, sagte Kerschbaum, die die Einordnung von
Toner-Kartuschen, CD-Hüllen und Kaffepads als "Nicht-Abfälle" für
nicht begründbar ansah. Die Experten Axel Steinsberg und Georg
Fürnsinn sahen aber keine Möglichkeit, die Verpackungsrichtlinie im
Sinne Kerschbaums zu ändern. (Schluss)

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