• 04.05.2012, 12:04:26
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Wittmann begrüßt richtungsweisende Entscheidung des VfGH - EU-Grundrechtecharta in Verfassungsrang

Wien (OTS/SK) - "Mit der VfGH-Entscheidung sind die EU-Grundrechte
nun verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte. Damit können künftig
Gesetze oder Entscheidungen von Behörden, die gegen die
EU-Grundrechtecharta verstoßen, von den Verfassungsrichtern als
verfassungswidrig aufgehoben werden", zeigt sich
SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann am Freitag gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst erfreut über die "richtungsweisende
Grundsatzentscheidung des VfGH". Damit können nun erstmals in
Österreich soziale Grundrechte beim VfGH geltend gemacht werden. ****

Die EU-Grundrechtecharta umfasst neben klassischen Grund- und
Freiheitsrechten, wie etwa das Recht der Gedanken, Gewissens- und
Religionsfreiheit, das Recht auf Bildung, die Gleichheit aller
Personen vor dem Gesetz, auch Bürgerrechte wie das Wahlrecht aller
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bei EU- und Kommunalwahlen sowie
justizielle Rechte, wie das Recht auf ein unparteiisches Gericht, die
Unschuldsvermutung oder das Verbot von "unverhältnismäßigen" Strafen.

Wenn der Verfassungsgerichtshof Zweifel an der Art und Auslegung der
EU-Grundrechtecharta hat, wird er diese Fragen zur Klärung dem
Europäischen Gerichtshof vorlegen, erklärte Wittmann. "Mit dieser
Entscheidung werden die Grundrechte für den einzelnen Bürger
transparenter und durchsetzbarer. Zudem werden die Identität sowie
Legitimität der Europäischen Union als Wertegemeinschaft gestärkt",
betont der SPÖ-Verfassungssprecher. (Schluss) bj/sl/mp

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien,
Tel.: 01/53427-275
http://www.spoe.at/online/page.php?P=100493

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