• 04.05.2012, 12:02:47
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Umweltdachverband: Rettung des Naturjuwels Schwarze Sulm: Ball liegt nun bei LH Voves!

Wien/Graz (OTS) -

- LH muss das Kraftwerksvorhaben an der Schwarzen Sulm nochmals 
   überprüfen
 - EU hat Vertragsverletzungsverfahren Schwarze Sulm gegen 
   Österreich eingeleitet
 - NGO Parteistellung bei Wasserrechtsverfahren dringend nötig

Der Kampf zur Rettung des Flussjuwels schwarze Sulm in der
Steiermark geht in die nächste Runde. Nachdem der
Verfassungsgerichtshof den negativen Kraftwerksbescheid der obersten
Wasserrechtsbehörde aufgehoben hat, ist nun der steirische
Landeshauptmann Franz Voves am Ball. "Voves muss aufgrund der Mängel
im Verfahren nun in seiner Funktion als oberste Wasserrechtsbehörde
des Bundeslandes Steiermark ein Überprüfungsverfahren nach § 21 a des
Wasserrechtsgesetzes einleiten" fordert Dr. Gerhard Heilingbrunner,
ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes.

Die Sulm in der Steiermark ist ein 83 km langer Nebenfluss der
Mur. Die Schwarze Sulm ist als Natura 2000-Schutzgebiet nach der
Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) ausgewiesen. Das Schutzgebiet
umfasst auch das öffentliche Wassergut. Die Schluchtstrecke der
Schwarzen Sulm oberhalb von Schwanberg stellt mit etwa 20 km die
längste flusstypisch erhaltene natürliche Fließstrecke eines
gestreckten Flusses mit zentralalpinem Einzugsgebiet in der
Steiermark dar. Sie ist über weite Strecken unzugänglich und weist
höchste Ursprünglichkeit auf. Aus diesem Grund zählt sie zu den
hochwertigsten Schluchtstrecken Österreichs. Insgesamt wurden in der
Schluchtstrecke 45 schutzwürdige Biotope festgestellt, wovon 30 als
prioritäre Lebensräume gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie der EU
einzustufen sind. Sie bieten vielen seltenen Tierarten - wie z.B.
Wasseramsel, Gebirgsstelze, Steinkrebs und Koppe - einen geeigneten
Lebensraum.

Erstinstanzlicher Bescheid ist zu revidieren

"Die zerstörerischen Kraftwerkspläne an der steirischen Schwarzen
Sulm müssen jedenfalls nochmals überprüft werden", so Heilingbrunner.
"Es geht darum, zu gewährleistet, dass es durch einen Kraftwerksbau
zu keiner Verschlechterung der Gewässerqualität an der Schwarzen Sulm
kommt und dass auch alle Natura 2000 Vorschriften sowie die
Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie auf Punkt und Beistrich
eingehalten werden. Mit dem erstinstanzlichen Bescheid, der durch das
VfGH Urteil bestätigt wurde, ist das nicht der Fall, wie ja auch das
Berufungsverfahren beim BMLFUW klar gemacht hat", so Heilingbrunner.

Vertragsverletzungsklage vor dem EuGH droht bei Voves'
Nichthandeln

"Der Ball zur Rettung der Schwarzen Sulm liegt nun bei LH Franz
Voves, der im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung nun ein
Überprüfungsverfahren nach dem Wasserrechtsgesetz einleiten muss. Da
die Europäische Kommission in der Vorwoche angekündigt hat, wegen der
drohenden Verbauung der Schwarzen Sulm gegen Österreich ein
Vertragsverletzungsverfahren wiederaufzunehmen, erspart sich die
Steiermark durch ein wasserrechtliches Überprüfungsverfahren ein
langwieriges Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof, dass mit
Sicherheit mit einer Verurteilung Österreichs und damit mit saftigen
Strafzahlungen und einer Rückbauverpflichtung enden würde. Damit
sowas auch nicht mehr so leicht passieren kann, ist endlich auch die
Parteistellung für NGOs im Wasserrechtsverfahren gesetzlich zu
verankern", so Heilingbrunner abschließend.

Rückfragehinweis:
Umweltdachverband
Tel. 01/40 113,
Präsident Dr. Gerhard Heilingbrunner
Tel. 0664/3818462
E-Mail: [email protected]
http://www.umweltdachverband.at

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