• 25.04.2012, 09:30:25
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KONSUMENT: Flüssig-Medikamente - fehlende Aufbrauchfristen

Die meisten flüssigen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel verlieren mit dem Öffnen an Haltbarkeit - entsprechende Hinweise sucht man häufig vergebens

Wien (OTS/VKI) - Ablaufdatum ist nicht gleich Aufbrauchfrist: Das
Ablaufdatum auf flüssigen Medikamenten (orale Liquida) gilt für nicht
angebrochene Behältnisse, die unter korrekten Bedingungen gelagert
werden. Nur wenige Mittel sind aber, wenn sie einmal geöffnet wurden,
bis zum angegebenen Verfallsdatum haltbar. Wie lange ein flüssiges
Medikament wie etwa Hustensaft nach dem Öffnen noch - unbedenklich -
verwendbar ist, sollte einer Aufbrauchfrist zu entnehmen sein. Danach
sucht der Konsument, wie eine Erhebung des Vereins für
Konsumenteninformation (VKI) zeigt, aber auf Verpackung oder
Gebrauchsinformation nicht selten vergeblich. Häufig ist die
Aufbrauchfrist nur auf der für Ärzte und Apotheker bestimmten
Fachinformation wiedergegeben, diese ist jedoch für Konsumenten in
der Regel nicht ohne Weiteres zugänglich. Als Orientierungshilfe
veröffentlicht der VKI nun in der ab dem 26.4. erhältlichen
Maiausgabe des Testmagazins KONSUMENT die Aufbrauchfristen von rund
100 flüssigen Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln. Eine
ausführlichere Liste zu insgesamt 200 Präparaten gibt es online auf
www.konsument.at.

"Sofern die Aufbrauchfrist bei Medikamenten oder
Nahrungsergänzungsmitteln nicht angegeben ist, sollten sich
Konsumenten beim Kauf in der Apotheke nach dieser erkundigen und auf
dem Medikament handschriftlich vermerken", rät
KONSUMENT-Gesundheits-redakteur Bernhard Matuschak. "Kann der
Apotheker keine Auskunft zur Aufbrauchfrist erteilen, da diese
unbekannt ist, könnte man sich sicherheitshalber nach einem
vergleichbaren Präparat mit bekannter Aufbrauchfrist erkundigen. Im
Falle der Aufbrauchfrist geht es nicht nur um ein grundsätzliches
Informationsrecht der Konsumenten, sondern auch darum,
gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern. Insofern wäre es
mehr als wünschenswert, dass sämtliche flüssigen Präparate - gleich
ob Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel - sowohl mit einem
Verfallsdatum als auch mit einer Aufbrauchfrist versehen sind."

KONSUMENT-Buch-Tipp: "Medikamente richtig einnehmen"

Das KONSUMENT-Buch "Medikamente richtig einnehmen" informiert, was
es beim Umgang mit Medikamenten sowie hinsichtlich Aufbewahrung und
Haltbarkeit zu beachten gibt: Isabelle Gazar: Medikamente richtig
einnehmen. Hrg. Verein für Konsumenteninformation, Wien 2008;
Paperback, ISBN 978-3-902273-80-2; 133 Seiten, 14,90 Euro.

Das KONSUMENT-Buch ist im Buchhandel und beim Verein für
Konsumenteninformation unter 01/588 774 erhältlich bzw. kann online
auf www.konsument.at bestellt werden.

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation/Testmagazin "Konsument"
Mag. Andrea Morawetz, Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 01/588 77 - 256
mailto:[email protected]
www.konsument.at

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