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Die Presse - Leitartikel: "Sollen wir Anders Breivik vierteilen oder zu Tode quälen?", von Norbert Rief

Ausgabe vom 19.04.2012

Wien (OTS) - Ein Attentäter in Oslo, Kinderschänder und das
archaische Verlangen nach Rache: Die Todesstrafe sei überlegenswert,
meint Tirols Wirtschaftskammer-Chef.

Wahrscheinlich müsste man ihn vierteilen. Oder eher zu Tode quälen,
das scheint eine adäquate Bestrafung für jemanden, der lange geplant
und kaltblütig 77 Menschen erschießt, das jüngste Opfer war gerade
erst 14 Jahre alt. Stattdessen darf er im Gerichtssaal stehen mit
seinem süffisanten Grinsen, zu Tränen gerührt nur von seinem eigenen
wirren Manifest, und seine rassistischen, neonazistischen Ideen
verbreiten.
Es mangelt in der Bevölkerung - nicht nur in der norwegischen -
sicher nicht an Ideen, was man mit Anders Behring Breivik alles
machen könnte, um ihn angemessen für die Tat büßen zu lassen, die er
im Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utoya verübt hat. Würde man
die Menschen befragen, kaum jemand hielte wohl die maximal möglichen
21 Jahre Haft, die ihm drohen, für eine gerechte irdische Strafe.
Umgerechnet drei Monate für jedes seiner Opfer.
Die Emotionen im Fall Breivik, im Fall des zehnjährigen Mirco S., der
2010 in Deutschland entführt, vergewaltigt und ermordet wurde, bei
den Taten des belgischen Serienvergewaltigers und -mörders Marc
Dutroux, der unter anderem zwei achtjährige Mädchen verhungern ließ,
oder auch im Fall Josef F. in Österreich sind nur allzu menschlich
und allzu verständlich. Möglicherweise findet der Tiroler
Wirtschaftskammer-Präsident Jürgen Bodenseer (ÖVP) viele Unterstützer
für seine Facebook-Kampagne zur Wiedereinführung der Todesstrafe "in
krassen Fällen" von Kinderschändung, wie er erklärt hat.
Gerade weil die Emotionen in vielen Kriminalfällen nur allzu
menschlich sind, ist es ein gutes Prinzip, dass die Angehörigen von
Opfern in einem Strafprozess keine Parteienstellung haben und nicht
über den Täter urteilen können. Deshalb war es auch ein notwendiger
Schritt, jenen Laienrichter aus dem Breivik-Verfahren auszuschließen,
der sich im Internet für die Wiedereinführung der Todesstrafe
starkgemacht hatte.
Es scheint - siehe Beispiel Bodenseer - aber sogar in politischen
Funktionen in Österreich noch immer Menschen zu geben, die glauben,
dass man Mord oder "krasse Fälle" mit dem Tod bestrafen muss. Der
Staat tötet also einen Menschen, um zu zeigen, dass es nicht rechtens
ist, einen Menschen zu töten. Welche Logik ist das, welche Ethik?
Einem solchen Staat geht es nicht um das Recht, es geht ihm lediglich
darum, das archaische Verlangen nach Rache zu befriedigen. Und beim
Stillen dieses Bedürfnisses unterscheiden sich die USA nicht
wesentlich von jenen Staaten, in denen die Scharia gilt.
Eine Tat mit Gleichem zu vergelten, gibt dem rechtschaffenen Bürger
nur das billige Gefühl der Stärke. Es ist ein flüchtiger Triumph des
alttestamentarischen Grundsatzes Auge um Auge, der seit 2000 Jahren
überholt ist. Es ist ernüchternd, wenn man sogar im Jahr 2012 noch
gegen die Todesstrafe argumentieren muss und es ein maßgeblicher
Landespolitiker tatsächlich für angemessen hält, mit solch peinlichen
Sätzen wie "Es heißt ja: Du sollst nicht töten, und nicht: Du darfst
nicht töten" eine längst überholt geglaubte Diskussion loszutreten.
Es gibt gute Gründe, warum die meisten Rechtssysteme der
zivilisierten Welt es der Justiz nicht in die Hand geben, über Leben
und Tod zu entscheiden. In einem solchen System muss man - bei aller
menschlichen Wut - auch zur Kenntnis nehmen, dass Personen wie
Breivik, der Mörder von Mirco S. oder Dutroux Strafen erhalten, die
nicht adäquat erscheinen mögen.

Worüber man tatsächlich diskutieren kann, ist die auch nach etlichen
Reformen noch immer bestehende Unverhältnismäßigkeit im
österreichischen Rechtssystem zwischen Eigentumsdelikten und Delikten
gegen Leib und Leben. Wenn beispielsweise auf einen Raub bis zu zehn
Jahre Haft stehen, für das Quälen von unmündigen Menschen aber nur
drei Jahre; wenn ein Bankräuber für sechs Jahre in Haft muss, ein
Vergewaltiger aber nach ein, zwei Jahren wieder frei geht.
Es stimmt schon, dass Strafen Täter nicht abschrecken, sondern nur
die Angst vor der Entdeckung. Eine Gesellschaft zeigt aber mit ihrem
Strafenkatalog durchaus eine Wertigkeit, und die scheint in unserem
Rechtssystem falsch gesetzt zu sein.

Rückfragehinweis:
Die Presse
Chef v. Dienst
Tel.: (01) 514 14-445
mailto:[email protected]
www.diepresse.com

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