• 18.04.2012, 08:31:57
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Strengere Regeln fürs Abschalten von Strom in Privathaushalten AK: Erste Schritte gegen Energiearmut, weitere müssen folgen

Linz (OTS) - Strom darf in Privathaushalten nach nicht bezahlter
Stromrechnung künftig erst nach zweimaliger Mahnung abgeschaltet
werden, das Wiedereinschalten darf maximal 30 - statt bisher bis zu
132 - Euro kosten. Das sind die wichtigsten Verbesserungen für
Konsumenten/-innen, die die Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und
-organisationsgesetz bringen wird. Für AK-Präsident Kalliauer erste
wichtige Schritte gegen die Energiearmut, denen weitere folgen
müssen.

Rund 300.000 Menschen in Österreich können ihre Wohnung nicht
angemessen heizen und wissen nicht, wie sie ihre Stromrechnung
bezahlen sollen. Stagnierende Reallöhne und steigende Energiekosten
treiben immer mehr Haushalte in die Energiearmut. Die Arbeiterkammer
hat bereits mehrmals Vorschläge gegen diese Entwicklung präsentiert.
In der Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und
-organisationsgesetz, das morgen im Landtag beschlossen wird, werden
einige Punkte dieser Vorschläge aufgegriffen.

So darf der Strom künftig erst nach zweimaliger Mahnung
abgeschaltet werden und die Wiederherstellung darf maximal 30 - statt
bisher bis zu 132 - Euro kosten. Neu ist auch, dass von den
Konsumenten/-innen keine Vorauszahlungen für die Herstellung eines
Stromanschlusses verlangt werden dürfen, die die Höhe einer
Monatsstromrechnung übersteigen. Auch der bisher übliche
"Risikoaufschlag" für Haushalte, die in Zahlungsschwierigkeiten sind,
ist künftig untersagt.

Auf Drängen der Arbeiterkammer Oberösterreich wird als Ziel ins
Gesetz aufgenommen, Energiearmut insgesamt zu verhindern. "Dieser
Zieldefinition müssen aber rasch Taten folgen", so AK-Präsident Dr.
Johann Kalliauer. So fordert die Arbeiterkammer einen Spartarif bei
niedrigem Stromverbrauch, finanzielle Unterstützungen für den
Austausch energiefressender Geräte und die Befreiung
einkommensschwacher Haushalte von Netzfixkosten. Darüber hinaus
sollte der geplante "Bericht zur Energiearmut" bereits heuer erstellt
werden und nicht erst - wie vom zuständigen Landesrat Anschober
vorgesehen - frühestens Mitte 2013.

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Mag. Rainer Brunhofer
Tel.: (0732) 6906-2185
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com

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