• 12.04.2012, 16:11:25
  • /
  • OTS0216 OTW0216

EU-Ausschuss des Bundesrats: Diskussion um Plastiksackerlverbot Weitere Themen: Nukleare Sicherheit und Wertpapierabrechnungen

Wien (PK) - Den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über
Verpackungen und Verpackungsabfälle nützten die Bundesrätinnen und
Bundesräte im heutigen EU-Ausschuss dazu, über ein Verbot von
Plastiksackerln zu diskutieren. Angestoßen wurde die Debatte von
Bundesrätin Susanne Neuwirth (S/S), die meinte, der gegenständliche
Vorschlag solle auch Anlass sein, über dieses Thema zu reden, zumal
allein in Österreich jährlich 350 Millionen Platiksackerln verbraucht
werden. In Italien und Frankreich bestehe bereits ein Verbot, sagte
sie, räumte aber ein, dass man dabei auch den wirtschaftlichen Faktor
und die in dieser Branche befindlichen Arbeitsplätze berücksichtigen
müsse. Man könne sich auch das Beispiel Irlands überlegen, wo für
Plastiksackerln bezahlt werden müsse. Bereits vier Bundesländer
hätten sich in diesem Sinne an den Bund gewendet. Daraufhin meinte
Bundesrat Stefan Schennach (S/W) der Ausschuss sollte sich überlegen,
sich dazu zu äußern, wenn ein Bundesland darum ersucht.

Der Experte der Arbeiterkammer betonte, die Kernfrage in diesem
Zusammenhang sei die Mehrfachverwendung, denn eine einmalige
Verwendung von Papiertaschen sei ebenfalls nicht wünschenswert.
Wesentlich für ihn ist, dass die EU ein von einzelnen Mitgliedstaaten
erlassenes Verbot nicht verhindert. Seitens des Ministeriums wurden
die Ausschussmitglieder darüber informiert, dass die Europäische
Kommission derzeit Konsultationen führt, inwieweit ein Verbot von
Plastiksackerln möglich ist oder ob diese kostenpflichtig in den
Geschäften abzugeben seien. Ein Ende der Diskussion sei aber derzeit
nicht abschätzbar.

Im konkret vorliegenden Richtlinienentwurf soll eine weitere
Harmonisierung und Präzisierung die Auslegung der Definition von
Verpackungen in den Mitgliedstaaten erleichtern und Fälle klären, bei
denen nicht klar abgegrenzt ist, was eine Verpackung ist und was
nicht. Damit sollen gleiche Ausgangsbedingungen für die
Wirtschaftsteilnehmer im gesamten EU-Binnenmarkt geschaffen werden.
Die Beispiele im Rechtsakt seien sehr detailliert, es gehe in erster
Linie um das Verursacherprinzip, erklärte er.

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) zeigte sich verwundert
darüber, dass bei den Kaffeekapseln dann keine Verpackung vorliegen
soll, wenn der Kaffee drinnen bleibt. Bundesrätin Monika Mühlwerth
(F/W) wiederum hielt es grundsätzlich für erstaunlich, womit sich die
EU befasst, sie betonte jedoch gleichzeitig die Notwendigkeit,
Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu ergreifen.

EU will mehr Sicherheit und Effizienz bei Wertpapierabrechnungen

Die EU plant, durch Harmonisierung der Bestimmungen vor allem die
grenzüberschreitende Abwicklung von Wertpapiergeschäften sicherer und
effizienter zu gestalten.

Die Abwicklung von derartigen Geschäften wird von den so genannten
Zentralverwahrern über Wertpapierabrechnungssysteme ermöglicht. Sie
sorgen auch für die Eröffnung und zentrale Führung von
Wertpapierkonten. Praktisch alle für geldpolitische Operationen einer
Zentralbank in Frage kommenden Sicherheiten in der EU, vor allem im
Euro-Währungsgebiet, durchlaufen von Zentralverwahrern betriebene
Wertpapierabrechnungssysteme. Im allgemeinen existiert in jedem Land
eine solche Einrichtung, insgesamt gibt es 30 Zentralverwahrer in der
EU, von denen beispielsweise 2010 Transaktionen im Wert von rund 920
Billionen Euro abgerechnet und Ende 2010 Wertpapiere im Wert von fast
39 Billionen Euro gehalten wurden. In Österreich übernimmt die
Funktion des Zentralverwahrers die Kontrollbank.

Innerhalb der nationalen Grenzen funktioniert das System sehr gut,
die Kommission beklagt jedoch, dass aufgrund bestehender Hindernisse
und eines fehlenden Binnenmarkts auf diesem Gebiet
grenzüberschreitende Abrechnungen von Transaktionen unnötig
kompliziert und risikoreich sind und darüber hinaus hohe Kosten
anfallen.

Der nun vorliegende Verordnungsvorschlag sieht daher eine
Vereinheitlichung der Praktiken bei der Wertpapierabrechnung, die
Verpflichtung, sämtliche übertragbaren Wertpapiere im Effektgiro zu
verbuchen und sie bei Zentralverwahrern zu erfassen, sowie eine
Harmonisierung der Abrechnungsperioden und Regelungen der
Abrechnungsdisziplin vor. Darüber hinaus wird der Abbau von
Zugangshindernissen zu Zentralverwahrern angestrebt. Als gemeinsame
Plattform für die Wertpapierabrechnung soll das vom Eurosystem
initiierte Projekt "Target2 Securities (T2S)" dienen, dessen
Einführung für 2015 geplant ist.

Wie die Expertin des Finanzministeriums erläuterte, geht es um die
Sicherung der Wettbewerbskonditionen für die EU auf internationalen
Märkten. Zwei Bereiche, die neu geregelt werden sollen, seien jedoch
"ungewöhnlich" und erfüllten die österreichische Seite mit gewisser
Sorge. Zum einen habe die Kommission eine Begrenzung der
Geschäftstätigkeit vorgeschlagen, wonach einem Zentralverwahrer
andere Aufgaben als die Kerntätigkeiten verboten werden können.
Ausnahmen soll es jedoch geben. Die offizielle Begründung sei eine
Risikobegrenzung, dahinter könnten aber auch Wettbewerbsinteressen
stehen, sagte sie. Jedenfalls wäre die österreichische Kontrollbank
betroffen, die auch andere Funktionen ausübt.

Der zweite kritische Punkt betrifft den Nutzerausschuss, der laut
Vorschlag bei den Zentralverwahrern zwingend einzurichten ist und dem
Mitspracherechte eingeräumt werden sollen.

Grundsätzlich begrüßte die Expertin aufgrund der großen Dimension die
angestrebte Harmonisierung. Die genannten sensiblen Punkte würden
beobachtet, vom Ergebnis der Verhandlungen hänge es dann ab, ob das
Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Ein Problem mit der
Subsidiarität sieht sie nicht.

Nukleare Sicherheit - EU will Instrument für Zusammenarbeit schaffen

Schließlich befassten sich die Bundesrätinnen und Bundesräte mit
einem Verordnungsvorschlag (Euratom) zur Schaffung eines Instruments
für Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der nuklearen
Sicherheit, des Strahlenschutzes und von Sicherungsmaßnahmen. Dabei
möchte man laut Information des Umweltressorts auf den einschlägigen
Erfahrungen aufbauen, die die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten
innerhalb der Europäischen Union gesammelt haben, die Lehren aus
Fukushima ziehen und die Ergebnisse der EU-AKW Stresstests
heranziehen. Die EU wolle jedenfalls in der nuklearen Sicherheit ein
globaler Player bleiben.

Wie der Experte des Umweltministeriums erläuterte, läuft das
derzeitige Instrument, das es seit 2007 gibt, 2013 ab. In der
Zwischenzeit existiert auf EU-Ebene eine Richtlinie zur nuklearen
Sicherheit, eine Abfallrichtlinie, aber auch der außenpolitische
Rahmen habe sich mit dem Vertrag von Lissabon geändert.

Mit dem vorliegenden Plan komme es zu einer Änderung des bisherigen
Politik, was im Sinne Österreichs liege, denn es gehe nun nicht mehr
darum, technische Hilfe zu leisten und Anlagenteile zur Verfügung zu
stellen, sondern darum, Aufsichtsbehörden zu unterstützen. Im
Mittelpunkt stehen dabei Tätigkeiten, die auf die Verbesserung der
Sicherheitskultur im Nuklearbereich, des Strahlenschutzes und der
Sicherungsmaßnahmen abzielen.

Die Hilfe soll auf das Empfängerland spezifisch zugeschnitten sein,
Werte und Grundsätze der EU sollen dennoch an Drittländer
weitergegeben werden, was im Bereich der nuklearen Sicherheit von
besonderer Bedeutung scheint, da die EU hier eine gewisse
Vorreiterrolle innehat. Von Österreich werde daher der Vorschlag
unterstützt.

Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) unterstrich einmal mehr die
österreichische Antiatompolitik und bekräftigte, es dürfe keine
Entwicklungshilfe für den nuklearen Aufbau mehr geben. Daher müsse
man entsprechend gegen den Neubau sowie gegen Dauerverlängerungen
auftreten. Auch Bundesrätin Cornelia Michalke (F/V) meinte, der
Vorschlag sei dann zu unterstützen, wenn es sich tatsächlich um eine
Hilfestellung für die Aufsichtsbehörden handelt. Ebenso äußerte sich
Bundesrat Stefan Schennach (S/W) der festhielt, es dürfe keine
Lebenszeiterstreckung für AKW mehr geben und man müsse darauf achten,
dass das Energiepaket der EU nicht zum Steigbügelhalter für die
Atomindustrie wird.

Kritisch setzte sich Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N) mit dem
vorliegenden Vorschlag auseinander. Sie konnte keinerlei Änderung der
Politik erkennen und führte an, dass ukrainische Atomkraftwerke mit
Unterstützung der EU aufgerüstet statt abgedreht werden sollen. Sie
kritisierte ebenso, dass laut Vorschlag 631 Mio. € im Zeitraum 2014-
2020 gleichverteilt pro Jahr dem Instrument zugewiesen werden, und
dass dafür zusätzliche Gelder aus der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung kommen sollen.

Man war sich im Ausschuss einig, dass man sich mit dem Thema abermals
auseinandersetzen werde, sobald die Diskussion auf EU-Ebene weiter
fortgeschritten ist. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel