• 26.03.2012, 08:27:39
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Streik der Gemeindebediensteten: AK-Tipps für berufstätige Eltern

Linz (OTS) - Wenn ab Mittwoch die Gemeindebediensteten streiken,
werden auch zahlreiche Kinderbetreuungseinrichtungen, die von
Gemeinden geführt werden, geschlossen bleiben. Doch was bedeutet das
für die berufstätigen Eltern? Müssen die sich Urlaub nehmen, wenn es
keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind gibt? In den meisten Fällen
nicht, informiert die AK: Oft gilt das als bezahlte
Dienstfreistellung.

Bei Angestellten, so die Expertinnen und Experten der AK, ist die
Sache klar: Bleibt der Kindergarten wegen einem Streik zu, ist das
für die betroffenen Elternteile ein unverschuldeter
Dienstverhinderungsgrund, die Abwesenheit am Arbeitsplatz ist
bezahlte Dienstfreistellung.

Ein wenig anders sieht die Sache bei Arbeiterinnen und Arbeitern
aus. Hier ist in den einzelnen Kollektivverträgen geregelt, ob in
einem solchen Fall der Lohn während der Dienstfreistellung weiter zu
bezahlen ist. Die AK rät, sich beim Betriebsrat, bei der zuständigen
Gewerkschaft oder bei der Arbeiterkammer unter der Telefonnummer
050/6906-1 zu erkundigen.

Eltern sollten sich außerdem im Kindergarten informieren, ob es
einen Betreuungsdienst gibt. Sonst müssen sie sich um eine
alternative Betreuungsmöglichkeit bemühen (z.B. Großeltern). Wenn es
diese andere Betreuungsmöglichkeit nicht gibt, ist die Abwesenheit
von Eltern unverschuldet und sie gilt als Dienstfreistellung.

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Dr. Sabine Naderer
Tel.: (0732) 6906-2178
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com

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