• 22.03.2012, 09:04:19
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  • OTS0036 OTW0036

ORF-Antrag auf Anhebung des Programmentgelts ist gesetzeskonform

Medienbehörde KommAustria schließt dreimonatiges Prüfungsverfahren ab

Wien (OTS) - Die vom ORF-Stiftungsrat beschlossene Anhebung des
Programmentgelts um rund sieben Prozent zum 1. Juni 2012 verstößt
nicht gegen das ORF-Gesetz. Zu diesem Ergebnis kommt die
Medienbehörde KommAustria nach Abschluss eines umfangreichen
Prüfverfahrens. Dazu waren von der Behörde mehr als 1.000 Seiten an
Zahlen und Rechenwerk detailliert zu beurteilen. Gemäß EU-rechtlicher
Vorgaben hatte die KommAustria erstmalig als unabhängige Behörde eine
vom ORF-Stiftungsrat festgesetzte Erhöhung des Programmentgelts auf
Vereinbarkeit mit dem ORF-Gesetz zu prüfen.

Der ORF-Stiftungsrat hatte eine Erhöhung des von den
Gebührenzahlern monatlich zu entrichtenden Radioentgeltes um EUR 0,29
und des Fernsehentgeltes um EUR 0,77 mit Wirkung zum 1. Juni 2012
festgelegt. In Summe ergibt sich daraus ein monatliches
Programmentgelt von dann EUR 16,16 netto. Grundlage war ein
entsprechender Antrag von ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz mit
einer Finanzvorschau und dem sich daraus ergebenden Finanzbedarf des
ORF für die Jahre 2012 bis 2016. Diese Berechnungen waren der
KommAustria vorzulegen, die im Kern zu prüfen hatte, ob der
Finanzplan entsprechend §31 ORF-Gesetz auf eine sparsame,
wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung des öffentlich-rechtlichen
Auftrages ausgerichtet ist und ob die zu Grunde gelegten Zahlen und
Annahmen für die kommenden Geschäftsjahre plausibel erscheinen.

"Wesentliches Gewicht in diesem Verfahren hat das Gutachten der
Wirtschaftsprüfer, die die von der KommAustria bestellte
ORF-Prüfungskommission darstellen", erläutert Mag. Michael Ogris,
Vorsitzender der KommAustria. "Die ORF-Prüfungskommission ist an sich
keine neue Einrichtung. Aber erst mit der Zuständigkeit der
KommAustria für die Rechtsaufsicht über den ORF seit dem Jahr 2010,
wird sie nicht vom ORF selbst bestellt."

Grundsätzlich stimme der ORF-Antrag auf Neufestsetzung des
Programmentgelts mit den gesetzlichen Vorgaben überein, so
abschließend das Urteil der Behörde. Allerdings würden einige
Annahmen zur Einnahmensituation in den kommenden Jahren, insbesondere
aus Werbung, optimistisch erscheinen. Verschiedene Szenarien zur
Standortfrage des Unternehmens habe der ORF in seinem Finanzplan
ebenso berücksichtigt, wie die gesetzlich verordneten Sparauflagen,
die in den kommenden Jahren noch einer weiteren Konkretisierung
bedürfen.

"Die KommAustria ist keine Schatten-Geschäftsführerin des ORF. Wir
haben in diesem Verfahren zum Programmentgelt zu klären, ob Zahlen
richtig gerechnet sind und der Blick in die Zukunft auch im Vergleich
zu Erfahrungen aus der Vergangenheit plausibel erscheint", stellt
Ogris klar. "Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, dann liegt die
Verantwortung für die einzelnen Maßnahmen und die Erfüllung des
öffentlich-rechtlichen Auftrags beim Generaldirektor. Ob das zum
Beispiel sinnvoll durch weitere Einsparungen beim redaktionellen und
technischen Personal, oder doch eher im Verwaltungsapparat zu
erreichen ist, hat nicht die KommAustria zu beurteilen."

Laut Gesetz kann die Medienbehörde den Beschluss des
Stiftungsrates zur Neufestsetzung des Programmentgelts innerhalb von
drei Monaten mit Bescheid aufheben, wenn dieser mit dem ORF-Gesetz im
Widerspruch steht. Einen positiven Bescheid zur Neufestsetzung des
Programmentgelts hat die KommAustria jedoch nicht zu erlassen. Da die
Behörde den Beschluss des Stiftungsrates als gesetzeskonform
beurteilt, hat sie beschlossen, die Frist zu dessen Aufhebung mit dem
heutigen 22. März 2012 ungenutzt verstreichen zu lassen.

Rückfragehinweis:
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mag. Martina Bohdal
Tel.: +43 (0)1 58058-453
mailto:[email protected]

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