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Schatz: Arbeitskräfteüberlassungsgesetz Schritt in die richtige Richtung

Für Grüne fehlt Auflösungsabgabe die wirklich greift

Wien (OTS) - "Es war höchste Zeit für ein besseres Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG). Endlich tut sich was", meint Birgit Schatz, ArbeitnehmerInnensprecherin der Grünen und kontert damit der Offensive der Arbeitskräfteüberlasser gegen das neue Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. Die längst überfällige Anpassung an die EU-Richtlinie und die Umsetzung des Prinzips "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" wurde mittlerweile jahrelang von den Arbeitgebern hinausgezögert und verweigert. "Ich unterstütze den nun vorliegenden Entwurf des Sozialministeriums und hoffe, dass Minister Hundstorfer nicht erneut in die Knie geht, wie schon bei der Auflösungsabgabe", sagt Schatz. Sie weist darauf hin, dass auch beim nun vorliegenden Entwurf noch Verbesserungen notwendig sind: "Der vorliegende Entwurf ist bereits ein Kompromiss, der wichtige Probleme gar nicht aufgreift. Diese sind die Überwälzung der Kosten für Stehzeiten der LeiharbeiterInnen auf das AMS und die übermäßige und zweckentfremdende Nutzung von Leiharbeit, sowie die häufige Umgehung von arbeitsrechtlichen Vorgaben", erläutert Schatz.

"Fakt ist, und das ist das eigentliche Problem, dass auch in Österreich der Einsatz von Leiharbeit weit über ihr ursprüngliches Ziel, dem Decken von Auftragsspitzen, hinausgeht", sagt Schatz. Immer mehr normale Arbeitsverhältnisse wurden in den letzten Jahren durch schlechte Leiharbeitsverträge ersetzt auch in Branchen, die nicht konjunkturabhängig sind. Die Leiharbeitsbranche wächst und boomt auf Kosten derer, die ganz unten in der Hierarchie der österreichischen ArbeitnehmerInnen stehen. "Heute gibt es LeiharbeiterInnen, die bis zu zehn Jahre in einer Firma als "ArbeitnehmerInnen 2. Klasse" arbeiten und trotzdem nicht angestellt werden. 48 Prozent aller LeiharbeiterInnen machen diese Jobs nur, weil es keine andere Alternative für sie gibt."

LeiharbeiterInnen sind schlicht weg billiger als das Stammpersonal und können, darin besteht wahrscheinlich der größte Vorteil für Beschäftiger-Betrieben, jederzeit freigesetzt werden. Daran ändert der jetzige Gesetzesentwurf auch nichts. Das Gesetz ist aber ein Schritt in die richtige Richtung. "Es fehlen eine Auflösungsabgabe, die wirklich greift und die übermäßige Freisetzung von LeiharbeiterInnen in Stehzeiten eindämmt", fordert Schatz und plädiert weiters für eine prozentuelle Begrenzung der Anzahl überlassener LeiharbeiterInnen in den jeweiligen Betrieben.

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