- 20.03.2012, 09:16:53
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VKI: Telekom-Werbungen ohne Hinweis auf Service-Pauschalen sind irreführend und gesetzwidrig
VKI gegen Orange erfolgreich, neue Klage gegen Telering
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt
- im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - gegen eine Reihe von
Telekommunikationsanbietern Verbandsklagen wegen irreführender
Werbung. Die Anbieter haben 2011 jährliche Pauschalentgelte
("Servicepauschalen") eingeführt, weisen in ihrer Werbung aber nicht
ausreichend darauf hin. Nach einem Urteil gegen UPC wurde nunmehr
auch Orange zur Unterlassung derart irreführender Werbung verurteilt.
Im Verfahren gegen Hutchison 3 wartet der VKI noch auf das Urteil.
Gegen Telering wurde aufgrund der aktuellen Werbekampagne eine
entsprechende Unterlassungsklage eingebracht.
Im Laufe des Jahres 2011 haben viele Telekom- und
Internet-Anbieter zusätzlich zu ihren monatlichen Fix-Tarifen
jährliche Pauschalentgelte eingeführt. Diese sogenannten
"Servicepauschalen" haben zahlreiche Konsumenten sehr verärgert.
Insbesondere, da diese zusätzlichen Entgelte in vielen Werbungen der
Anbieter nicht thematisiert werden.
Der VKI geht daher gegen jene Werbungen von Anbietern vor, die den
unrichtigen Eindruck erwecken, den beworbenen Tarif zu einem fixen
Grundentgelt anzubieten, dabei aber verschleiern, dass weitere fixe
jährliche Kosten verrechnet werden.
So ließ Orange in der Radio- und Printwerbung für die Tarife
"Super Deal Monte Carlo" und "Super Deal Stockholm" unerwähnt, dass
zusätzlich zum monatlichen Grundentgelt von 20 bzw. 12 Euro eine
jährliche Servicepauschale von 19,90 Euro verrechnet wird. In der
Fernsehwerbung wurde der Hinweis in kleiner Schrift nur vier Sekunden
lang eingeblendet, während der Zuseher durch die plakativen Zahlen
der Monatstarife samt gesprochenem Text abgelenkt wurde.
Das Handelsgericht Wien hat diese Werbung nunmehr als irreführend
untersagt. Bei Telefontarifen werde die Kaufentscheidung über den
Vergleich der Grundentgelte getroffen - diese Entgelte sind daher ein
wesentliches Kriterium für die Kaufentscheidung. Das Verschweigen
bzw. Verstecken der Servicepauschale ist daher gesetzwidrig. Das
Urteil ist nicht rechtskräftig.
Auch in der aktuellen Werbung von Telering fehlen Hinweise auf die
Jahrespauschale von 10 Euro. Daher hat der VKI heute eine weitere
Verbandsklage eingebracht. Es gibt weiters ein - nicht
rechtskräftiges - Urteil gegen UPC. Im Verfahren gegen Hutchison 3
wartet der VKI noch auf das Urteil.
"Den Kunden ist es unverständlich, weshalb die Anbieter neben den
fixen Grundentgelten heimlich zusätzliche Pauschalentgelte eingeführt
haben. Damit wird schließlich der Preiswettbewerb unterlaufen, wenn
diese Entgelte nicht in das beworbene Grundentgelt eingerechnet
werden. Wir freuen uns, dass die Gerichte dabei sind, diese Unsitte
abzustellen", sagt Ass.jur. Sabine Hochmuth, zuständige Juristin im
Bereich Recht des VKI.
Das Urteil im Volltext kann kostenlos auf www.verbraucherrecht.at
nachgelesen werden.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Ass. Jur. Sabine Hochmuth, Juristin Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
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