• 15.03.2012, 15:55:51
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ELGA-Fachtagung (3)

Verfassungsrechtler: ELGA-Gesetz ist verfassungswidrig - Kosten sind höher als Nutzen

Wien (OTS) - Aus Unternehmersicht beleuchtete Benedikt Aichinger,
Geschäftsbereichsleiter für den Bereich e-Health und Integration bei
der oberösterreichischen IT-Firma xtention, bei der von der
Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) initiierten ELGA-Fachtagung am
Donnerstag die Zusammenhänge zwischen ELGA und Industrie und stellte
Faktoren vor, die für den Erfolg des Projekts unabdingbar seien. Dazu
gehörten die Einbindung aller Teilnehmer, moderne Finanzierungs- und
Organisationsmodelle für die integrierte Versorgung und
Rechtssicherheit durch eine eigene Datenschutzgenehmigung. Weiters
müsse e-Health als Technik verstanden werden, die den Austausch von
Daten ermögliche, "sie darf aber nicht als Selbstzweck gesehen
werden", so Aichinger. Begleitende Maßnahmen sollten schließlich
dabei helfen, die Akzeptanz in der Bevölkerung zu heben.

Auch das vom Gesundheitsministerium erwartete
Kostendämpfungspotenzial wurde genau unter die Lupe genommen. Der
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Klaus Hübner zerpflückte in einer
eigenen Studie die von der mittlerweile liquidierten deutschen
Beratungsfirma Debold & Lux 2008 erstellte Kosten-Nutzen-Analyse für
ELGA. "Die Analyse ist voller formaler Rechenfehler und
betriebswirtschaftlicher Mängel, zudem wimmelt es nur so von
Referenz- und Analogiefehlern", stellte Hübner den Unterlagen ein
vernichtendes Zeugnis aus. Die vom Gesundheitsministerium immer
wieder kolportierten 129 Millionen Euro an jährlichem
Kostendämpfungspotenzial müssten revidiert werden. Tatsächlich seien
jährlich lediglich 22 Millionen Euro Kostendämpfung realistisch - und
dies auch erst im Vollbetrieb von ELGA. Fazit: "Derzeit kostet das
Projekt mehr, als es bringt", so Hübner. Die Länder etwa würden
lediglich vom Kostendämpfungspotenzial der Spitäler profitieren.
Vermiedene Doppelmedikationen könnten zwar einen Nutzen bringen,
dieser müsse aber erst einer genaueren wissenschaftlichen Analyse
unterzogen werden.

Der renommierte Verfassungsrechtler Heinz Mayer setzte sich mit den
juristischen Aspekten von ELGA auseinander, das Fazit fiel
pessimistisch aus: "Die Widerspruchsregelung (Opt-Out) für Patienten
ist verfassungswidrig. Sie setzt voraus, dass der Betroffene mit
seinen Daten zuvor bereits erfasst wurde. Ein Unterlassen des Opt-Out
kann nicht als Zustimmung gewertet werden", führte Mayer aus.
Ebenfalls verfassungswidrig sind nach Ansicht des Experten der
gesetzliche Zwang für Kassenärzte, an ELGA teilzunehmen, sowie die
Nicht-Erfassung von Psychotherapeuten und klinischen Psychologen.
Problematisch ist nach Ansicht des Experten auch die unklare
Definition des Begriffs "Gesundheitsdaten". Mayer: "Der Terminus wird
im Gesetzesentwurf sehr weitreichend definiert, und das schlägt sich
auf den gesamten Entwurfsinhalt nieder." So gebe es eine Fülle von
Faktoren, welche die physische und psychische Befindlichkeit eines
Patienten beeinflussen könnten. Diese seien aber nicht näher
ausgeführt. Der unklar definierte Begriff sei daher
verfassungswidrig. (ms/sl) (Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle der Österreichischen Ärztekammer
Tel.: (++43-1) 513 18 33

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