• 15.03.2012, 13:59:00
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ELGA-Expertentagung (2)

Datenschutzrechtliche Bedenken - Verbesserungsvorschläge von Experten

Wien (OTS) - Das Thema Datenschutz stand im Mittelpunkt der
Ausführungen von Hans G. Zeger von der ARGE Daten bei der von der
Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) initiierten ELGA-Fachtagung am
Donnerstag. "Der Teilnahmezwang für Ärzte und Patienten ist aus
datenschutzrechtlicher Sicht äußerst bedenklich. Hier werden
Grundrechte und die Privatsphäre der Bürger massiv verletzt", so
Zeger. Der Gesetzgeber könne zwar in beides eingreifen, allerdings
nur aufgrund eines "notwendigen Zweckes - und das vermisse ich bei
ELGA", führte der Experte aus. Der Gesetzgeber habe grundsätzlich
verfügt, dass jede Verwendung persönlicher Daten verboten sei - zwar
gebe es hierfür Ausnahmen, diese seien aber genau zu definieren.
Unter anderem sei die Zustimmung des Betroffenen nötig, ein Aspekt,
der bei ELGA komplett fehle. Darüber hinaus müsse Datensicherheit
Priorität haben, allerdings habe diese Medaille zwei Seiten. Zeger:
"Man kann ein System sehr sicher gestalten. Aber je sicherer ein
System ist, umso mehr kostet es auch. Und je sicherer es ist, umso
umständlicher gestaltet sich die Handhabung."

Vorratsdatenspeicherung: Lehren für ELGA

Das Projekt Vorratsdatenspeicherung ist für die für Koordination und
Durchführung Verantwortlichen Franz Schönbauer (TU Wien) und Christof
Tschohl (Universität Wien und Ludwig-Boltzmann-Institut für
Menschenrechte) durchaus mit ELGA vergleichbar. Sie äußerten die
Vermutung, dass viele für die Projektdurchführung notwendige Schritte
bei ELGA nicht eingehalten worden seien. Das zeige sich zum Beispiel
daran, dass es keine hinreichende Definition der Zwecke gebe.

Was die Datensicherheit betrifft, meinten die Experten, dass es
"absolute Sicherheit in IT-Systemen nie geben" werde. Aber auch
bezüglich der Umsetzung gebe es Parallelen zwischen
Vorratsdatenspeicherung und ELGA. So sei bei der
Vorratsdatenspeicherung anfangs nicht klar gewesen, welchen exakten
Zweck sie erfüllen solle und welche Interessensgruppen an der
Entwicklung bzw. Umsetzung beteiligt sein sollten. Es brauche ein
genau definiertes Arbeitsprogramm, die Inhalte müssten von der
politischen Diskussion getrennt werden, erklärte Tschohl. "In
Arbeitsgruppen sollten daher nicht unbedingt Mitglieder des Kabinetts
sitzen, sondern Experten", so Tschohl. Die öffentliche Begutachtung
sei ebenfalls entscheidend, man müsse eine breite öffentliche
Diskussion führen und dürfe nicht mit Informationen hinter dem Berg
halten - das gelte auch für ELGA. Schönbauer: "Der Zweck der
Umsetzung eines Gesetzes muss genau definiert sein, ebenso der
ökonomische Aufwand und die Umsetzung des technischen Standards. Die
Realisierung der Technik war im Fall der Vorratsdatenspeicherung
schon vor der Gesetzgebung genau definiert." Schließlich müssten alle
Interessensgruppen dauerhaft und umfassend eingebunden werden.

Europäische Alternativen und Erfahrungen

Europäische Alternativen zu ELGA präsentierte Michael Foth,
Datenschutzgutachter bei der Europäischen Union. Anhand ausgewählter
Beispiele legte er dar, welche Stolpersteine und Gefahren auf dem Weg
zum elektronischen Patientenakt lauern können und unterzog das
österreichische Modell einer kritischen Betrachtung.

Die elektronische Patientenakte in Deutschland sei mittlerweile
gestoppt worden, und zwar aus Kosten- und Datenschutzgründen. Foth:
"Man wollte ein absolut perfekte Lösung schaffen, mit einer
hochkomplexen technischen Infrastruktur. Der Nutzen war letzten Endes
nicht mehr nachweisbar, auch hinsichtlich der Akzeptanz gab es
Probleme." Das Projekt habe bisher alles in allem etwa vier
Milliarden Euro gekostet, "ohne dass wir etwas davon haben", hielt
Foth fest. In Großbritannien sei ein ähnliches Vorhaben im Vorjahr
nach fast zehn Jahren Entwicklung für gescheitert erklärt worden -
mit Kosten von 20 Milliarden Euro. Vorbildlicher agierten hingegen
die Schweiz, Dänemark, Schweden oder Finnland, wobei das System in
Dänemark stark hausarztbasiert sei. "In der Schweiz wiederum
dominiert das Prinzip der Freiwilligkeit, die Finanzierung erfolgt
zur Gänze über die öffentliche Hand", erklärte Foth.

ELGA könne dann sinnvoll sein, wenn die Akzeptanz durch die aktive
Einbindung der Betroffenen - die Patienten und Ärzte - während der
gesamten Entwicklung sichergestellt sei. Darüber hinaus müssten die
Risiken identifiziert werden. "Ohne mehrstufige Testphase wird im
Übrigen nichts funktionieren", so Foth. Darunter sind Versuche zuerst
im kleinen Umfeld, dann etwa mit 1.000 Patienten und zuletzt mit
100.000 Personen zu verstehen. Schließlich müsse der Nutzen klar
kommuniziert werden. Und man dürfe sich der Diskussion über mögliche
Alternativen (z.B. fallbezogene Patientenakte) nicht verschließen.
(ms/sl) (Forts.)

Rückfragehinweis:
Pressestelle der Österreichischen Ärztekammer
Tel.: (++43-1) 513 18 33

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