• 14.03.2012, 15:40:19
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EU-Richtlinienentwurf zur Wasserpolitik entzweit die Gemüter EU-Ausschuss des Bundesrats befasst sich mit Katastrophenschutz

Wien (PK) - Große Meinungsverschiedenheiten gab es heute im EU-
Ausschuss des Bundesrats im Hinblick auf die geplante Änderung der
Wasserrahmenrichtlinie und einer weiteren Richtlinie, mit der
Umweltqualitätsnormen bzw. Grenzwerte festgeschrieben werden. Der
Vorschlag der Kommission sieht die Aufnahme von 15 neuen Stoffen und
Stoffgruppen sowie die Verschärfung der Umweltqualitätsnormen für 7
weitere Stoffe und Stoffgruppen vor. Vor allem die Bundesrätinnen und
Bundesräte von ÖVP und FPÖ wie auch das Bundesministerium für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft befürchten, dass es
hier zu noch strengeren Maßstäben kommt, die kostenintensive
Investitionen der Gemeinden in Kläranlagen erforderlich machen, ohne
dass die Auswirkungen der aufgelisteten Substanzen auf Menschen,
Tiere und Pflanzen ausreichend abgeklärt sind. Im Gegensatz dazu
sprachen sich die LändervertreterInnen von SPÖ und Grünen für das
gegenständliche Vorhabe aus und nannten dieses sogar einen
notwendigen Schritt.

Der Tagesordnungspunkt wurde daraufhin einstimmig vertagt, man werde
sich in Gesprächen bemühen, eine begründete Stellungnahme
auszuarbeiten, hieß es aus den Reihen der Ausschussmitglieder.

Neben der Frage, inwieweit zur Sicherung hoher Wasserqualität die
Normen auf EU-Ebene angehoben werden müssen, befasste sich der
Ausschuss mit weiteren sehr unterschiedlichen, aber teilweise
sensiblen Themen. So stand ein Vorschlag über ein
Katastrophenschutzverfahren der Union ebenso auf der Tagesordnung wie
ein Verordnungsentwurf über das Statut der Europäischen Stiftung.
Kritisch gesehen wird aus österreichische Sicht die geplante
Verordnung über die Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union,
weil man Lohndumping und die Minderung der Qualität der gebotenen
Dienstleitung befürchtet. Der Ausschuss nahm sich vor, in einer
weiteren Sitzung das Gesamtpaket zu diskutieren, wo es insbesondere
auch um den Lärmschutz geht.

Den Schluss der Beratungen bildeten der Entwurf zur Datenschutz-
Grundverordnung sowie der Richtlinienvorschlag, der die Verarbeitung
personenbezogener Daten für den Bereich Inneres und Justiz regelt.
Dabei begrüßten die Bundesrätinnen und Bundesräte grundsätzlich,
dieses Thema auf EU-Ebene zu harmonisieren, sie teilten aber auch
weitgehend die von den ExpertInnen vorgebrachten Bedenken zu einigen
Punkten. Einen Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip konnten sie
nicht erkennen.

Verschärfung der Standards im Wasserrecht - notwendige Anpassung
versus teure Investitionen

Außerordentlich diametral wurde von den Bundesrätinnen und
Bundesräten die geplanten Änderungen in der Wasserrahmenrichtlinie
und einer weiteren Richtlinie bewertet, mit der neue
Umweltqualitätsnormen bzw. Grenzwerte festgelegt werden. Konkret
sollen 15 neue Stoffen in die Liste prioritärer Stoffe aufgenommen
und Umweltqualitätsnormen in Wasser und/oder Biota (z.B. Fische,
Muscheln) für diese 15 Stoffe normiert werden. Die bestehende Liste
prioritärer Stoffe wird nach dem Vorhaben der Kommission an die
neuen Umweltqualitätsstandards angepasst, darüber hinaus sollen
prioritär gefährliche Stoffe identifiziert werden. Auch die Vorgaben
für die Überwachung sollen modifiziert werden.

Während ÖVP und FPÖ sowie das Umweltministerium befürchten, dass es
im Falle des Inkrafttretens der Bestimmungen zu flächendeckenden
Überschreitungen der Umweltqualitätsnormen in den heimischen
Gewässern kommt und somit für die Gemeinden hohe Kosten durch den
Einbau einer zusätzlichen Reinigungsstufe bei Kläranlagen verursacht
werden, befürworteten SPÖ und Grüne die Vorhaben der EU als einen
notwendigen Schritt.

Der Vertreter des Umweltministeriums sprach von einer gravierenden
Verschärfung der geltenden Richtlinien und wies darauf hin, dass es
sich bei ubiquitären Stoffen um Substanzen handelt, die zum Teil im
Wege des Niederschlags in das Wassersystem gelangen. Das Problem
seien auch Arzneimittel und Hormone, die sich auf die Wasserqualität
negativ auswirken, fügte er hinzu. Ubiquitäre Stoffe kämen
flächendeckend vor, man habe darauf aber keinerlei Einfluss. Er
bestätigte, dass es zu hohen Investitionskosten kommen könnte, wenn
eine weitergehende Abwasserreinigung erforderlich wird. Auch die
Überwachungskosten für die Betriebe würden steigen, merkte er an, an
das Monitoring würden darüber hinaus wesentlich höhere Anforderungen
gestellt.

Das Ziel Österreichs in den Ratsverhandlungen gehe daher in die
Richtung, ubiquitäre Stoffe nicht in die Gesamtbeurteilung mit
einzubeziehen und statt einer zwingenden flächendeckenden
weitergehenden Abwasserreinigung sich auf Prioritäten zu
konzentrieren, ähnlich wie dies derzeit in der Schweiz erfolgt.

Die Bundesräte Edgar Mayer (V/V) und Martin Preineder (V/N) machten
auf die Stellungnahme des Europa-Ausschusses des
niederösterreichischen Landtags aufmerksam, in der davon ausgegangen
wird, dass allein für Niederösterreich 500 Mio. € an zusätzlichem
Investitionsbedarf entstehen und die Betriebskosten um rund 20 Mio. €
pro Jahr steigen könnten. Preineder nannte das Ziel der Richtlinien
für durchaus ambitioniert, Niederösterreich habe aber bereits sehr
viel Geld in die Wasserreinheit investiert und es stelle sich nun die
Frage, ob sich durch die neuen Bestimmungen gefährliche Stoffe
vermeiden lassen. Auch Bundesrätin Sonja Zwazl (V/N) meinte, noch
höhere Kosten seien nicht tragbar, Niederösterreich habe für den
umweltgerechten Betrieb von Abwasseranlagen bereits rund 100 Mio. €
ausgegeben.

Eine ähnliche Problematik sah Bundesrätin Cornelia Michalke (F/V) für
das Bundesland Vorarlberg. Sie hielt die zu befürchtenden
Kostensteigerungen deshalb für unangemessen, weil der
Kanalisierungsgrad in anderen Mitgliedsstaaten weniger hoch ist.
Außerdem sei die Entwicklung im Bereich der Pharmazie außerordentlich
dynamisch, weshalb sich die Frage stelle, ob die Richtlinie dann
jährlich geändert werden müsste.

Im Gegensatz dazu bewertete Bundesrat Stefan Schennach (S/W) die
Richtlinie als einen notwendigen Schritt und wies auf die überwiegend
positive Beurteilung durch andere Mitgliedsstaaten hin. Die
Änderungen bezeichnete er als moderat, zumal von 2000 Substanzen nur
15 neu aufgenommen und sechs als gefährlich eingestuft werden sollen.
Für ihn stellen die Entwürfe einen innovativen Versuch dar, die
Gewässerqualität zu heben. Er räumte zwar ein, dass es Probleme mit
schwachen Vorflutern geben wird, wies aber darauf hin, dass die
Gemeinden bis 2021 Zeit haben sollen, die entsprechenden Adaptionen
vorzunehmen. Die Richtlinien seien auch deshalb zu unterstützen, da
viele Mitgliedsstaaten ihr verschmutztes Wasser nach Österreich
exportieren. Gemeinsame Normen könnten hier regulierend wirken.

Ähnlich argumentierte Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (G/N), die die
Kritik an den Vorschlägen nicht nachvollziehen konnte. Ubiquitäre
Stoffe würden ja gesondert behandelt, sagte sie und wies auf den
ständigen Zuwachs von pharmazeutischen Produkten hin.

Österreichs Haltung sei keine Fundamentalopposition, bekräftigte der
Vertreter des Ministeriums, es gehe aber um eine praktikable
Handhabung. Die tatsächlichen Kosten seien derzeit schwer
abzuschätzen, sie hingen davon ab, wie die Richtlinie endgültig
ausschauen wird, reagierte er auf eine Bemerkung von Bundesrätin
Michalke (F/V), wonach die Gemeinden ja eine Budgetplanung vornehmen
müssten. Er bestätigte die Aussage Schennachs (S/W), dass der
Richtlinienentwurf auf eine breite Zustimmung innerhalb der EU stößt,
jedoch teile eine nicht unbeträchtliche Zahl von Mitgliedsstaaten die
Bedenken Österreichs.

EU-Kommission will bei Katastrophenschutz eine stärkere
Koordinierungsrolle

Die EU plant, das Katastrophenschutzverfahren innerhalb der Union zu
verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen vor allem die
Maßnahmen der Mitgliedstaaten durch wirksamere Präventions-,
vorbereitungs- und Abwehrsysteme für Natur- und von Menschenhand
verursachte Katastrophen innerhalb und außerhalb der Union
unterstützt, koordiniert und ergänzt werden. Deshalb zielt der
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des
Rates darauf ab, den Katastrophenschutzmechanismus neu zu fassen und
die bisherigen Rechtsgrundlagen zu ersetzen. Auch das
Finanzierungsinstrument soll neu geregelt werden. Für die
Finanzperiode 2014-2020 sind dafür insgesamt 513 Mio. € vorgesehen,
276 Mio. € sind für Ausgaben innerhalb der Union budgetiert, 237 Mio.
€ für Ausgaben außerhalb der Union, was seitens der
Ausschussmitglieder kritisch betrachtet wurde.

Die Mitgliedstaaten sollen der Kommission bis 2016 laut Vorschlag
Risikomanagementpläne übermitteln. Leitlinien sollen in weiterer
Folge den Inhalt der Risikomanagementpläne festlegen. Die
Mitgliedsländer können aber den Einsatz dieser Kapazitäten für einen
bestimmten Notfall aus zwingenden Gründen ablehnen, das heißt das
Prinzip der Freiwilligkeit bleibt erhalten.

Die Pläne der EU werden von österreichischer Seite ausdrücklich
begrüßt, man besteht aber darauf, die Grundprinzipien bereits im
geplanten Beschluss zu regeln und nicht an die in Aussicht gestellten
Durchführungsbestimmungen zu delegieren.

Die Vertreterin des Innenministeriums unterstrich, dass der Vorschlag
kaum Auswirkungen auf Bund und Länder haben wird, da Österreich im
Hinblick auf das Risikomanagement Vorbildcharakter habe.
Katastrophenschutz fällt in Österreich in die Zuständigkeit der
Bundesländer.

Bundesrat Edgar Mayer (V/V) gegenüber betonte die Expertin, die zu
übermittelnden Risikomanagementpläne würden von fast allen Ländern
kritisch gesehen, dort seien auch Daten gespeichert, die man nicht
weitergeben könne. In erster Linie gehe es aber darum, Bewusstsein zu
schaffen, zumal viele Mitgliedstaaten in Bezug auf Risikomanagement
sehr nachlässig seien. Ein bestimmter Standard sei daher durchaus zu
begrüßen. Mindeststandards wurden auch von Bundesrätin Monika
Mühlwerth (F/W) eingefordert, denn es sei notwendig, so ihre
Argumentation, zu wissen, wie es bei den anderen aussieht und worauf
man sich verlassen kann. Von der Vertreterin des Ministeriums erfuhr
sie weiters, dass es ein entwickeltes Trainings- und Übungsprogramm
gibt, für das auch hohe Mittel vorgesehen seien. Auch Bundesrat
Stefan Schennach (S/W) sprach sich für ein verbindliches Muster
hinsichtlich der Risikomanagementpläne aus und forderte von allen
Bundesländern Stellungnahmen zu den Vorhaben ein. Dem schloss sich
Bundesrätin Susanne Neuwirth (S/S) an und meinte, man müsse den
Bundesländern klar machen, dass es um ihre Interessen geht. Die
Expertin des Innenressorts stellte am Schluss der Diskussion klar,
dass es keine verbindlichen Vorgaben für die Risikomanagementpläne
geben werde, dass man aber vorhabe, nicht verbindliche Guidelines
auszuarbeiten.

Grenzüberschreitende gemeinnützige Tätigkeit soll gefördert werden

Der nächste Tagesordnungspunkt betraf den Vorschlag für eine
Verordnung über das Statut der europäischen Stiftung, wobei in diesem
Zusammenhang festzuhalten ist, dass es sich dabei um ausschließlich
gemeinnützige Einrichtungen handelt, die eher mit Vereinen
vergleichbar sind, die man aber klar von Privatstiftungen nach
österreichischem Recht zu unterscheiden habe.

Ziel ist es, die die Errichtung und Funktionsweise von Stiftungen im
Binnenmarkt zu erleichtern und damit die gemeinnützige Tätigkeit
besser zu unterstützen. Derzeit haben aber derartige Einrichtungen
Schwierigkeiten, grenzüberschreitend tätig zu werden. Eine
europäische Stiftung liegt dann vor, wenn die Einrichtung in
mindestens zwei EU-Staaten tätig ist und ein Mindestkapital von 25000
€ aufweist.

Die Initiative wird damit begründet, dass Stiftungen in der
Zivilgesellschaft der EU eine wichtige Rolle spielen, indem sie etwa
zu den Grundwerten und Zielen der Europäischen Union - wie Achtung
der Menschenrechte, Schutz von Minderheiten, Beschäftigung und
sozialer Fortschritt, Schutz und Verbesserung der Umwelt und
Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts -
beitragen. Stiftungen sei es aber derzeit nicht möglich, Gelder
effizient innerhalb der EU zu transferieren. Wenn sie ihre Tätigkeit
auf andere Mitgliedstaaten ausweiten wollen, müssen sie einen Teil
ihrer Einnahmen für Rechtsberatung und die Beachtung der diversen
rechtlichen und administrativen Anforderungen in den einzelnen
Mitgliedstaaten aufwenden.

Deshalb sollen Stiftungen in Zukunft private Gelder leichter für
Zwecke des Gemeinwohls innerhalb der EU transferieren können und
durch verwaltungstechnische Erleichterungen auch mehr Mittel für ihre
Aufgaben zur Verfügung haben.

Der Vorschlag wird von österreichischer Seite grundsätzlich positiv
gesehen, ist aber derzeit nach heimischer Ansicht noch nicht ganz
ausgereift. Die Aufsichtsbehörden sowie die Strafvorschriften richten
sich nach nationalem Recht, reagierte der Experte des Ministeriums
auf Fragen der BundesrätInnen Stefan Schennach (S/W) und Elisabeth
Kerschbaum (G/N). Bundesrat Edgar Mayer (V/V) merkte im Hinblick auf
die Bedenken des Finanzministeriums an, es könnte wahrscheinlich zu
einer Ausweitung der Spendenbegünstigung im nationalen Steuerrecht
kommen. (Fortsetzung EU-Ausschuss Bundesrat)

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