• 06.03.2012, 11:59:39
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LR Ragger: Bei Flugunfällen herrscht GKK-Geheimsystem

Transparenz fehlt, wann gezahlt wird und wann nicht

Klagenfurt (OTS/LPD) - "Einen Vorwurf kann man den Krankenkassen
nicht ersparen. Sie informieren viel zu wenig darüber, wann sie die
Kosten eines Rettungshubschraubereinsatzes bezahlen und wann nicht",
kritisiert der zuständige Rettungsreferent Landesrat Christian Ragger
heute, Dienstag.

Es wäre viel getan, wenn ein Bewusstsein dafür geschaffen würde,
dass der Hubschrauber tatsächlich nur zum Einsatz kommt, wenn er
wirklich gebraucht wird und wenn alle Personen, die durch ihr
Freizeitverhalten ein gewisses Risiko eingehen, auch eine Vorsorge
für einen Rettungsflug treffen. Der Patient, der eine horrende
Rechnung bekomme, habe kaum eine Chance, sich zu wehren.
Die Chefärzte der Kassen sind in der komfortablen Situation, viele
Tage nach einem Unfall anhand von Berichten im Büro fern von den
mitunter dramatischen Umständen am Unfallort beurteilen zu dürfen, ob
der Einsatz medizinisch notwendig war oder nicht. Ragger fordert die
Kassen auf, mehr Aufklärung zu machen, dass dabei das
Einstufungsschema NACA (National Advisory Committee for Aeronautics)
angewandt wird.

Es unterteilt Verletzungen nach dem Schweregrad in 7 Stufen. Die
GKK zahlt erst ab der Stufe 4. "Zwischen NACA 3 und 4 gibt es oft
Grenzfälle. Dabei kann die Kasse ihre Informationsvorteile gegenüber
den Versicherten ausspielen", meint Ragger. Er befürchtet, dass wie
immer wieder, Kosten vom Gesundheitssystem ins Sozialwesen verschoben
würden. "Die Flugrettung muss ja finanziert werden. Das, was die
Kassen nicht leisten, muss dann vom Land abgedeckt werden".

Grundsätzlich sei das Land für die Vorhaltekosten zuständig und
die Krankenkasse für die tatsächlichen (notwendigen) Einsatzflüge.
Ragger bemängelt auch, dass die Kassen selbst für die von ihr für
erforderlich gehaltenen Flüge keineswegs die tatsächlich anfallenden
Kosten decken, sondern sich mit Pauschalsätzen begnügen. Er
appelliert an die Betreiber von Schiliften mitzuwirken, dass
Schiläufer beim Lösen einer Liftkarte einen
Bergungs-Versicherungsschutz miterwerben können. "Wer bereits
versichert ist, sollte davon ausgenommen sein", so Ragger.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-10201
http://www.ktn.gv.at

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