• 01.03.2012, 12:47:24
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Ostermayer: "Volksgruppengesetz mit breiter Zustimmung aller Volksgruppen"

Entwurf in Begutachtung, sechs Wochen Zeit für Stellungnahmen

Wien (OTS) - Erfreut zeigte sich Staatssekretär Josef Ostermayer,
dass die Novelle zum Volksgruppengesetz nach vielen Arbeitssitzungen
und Verhandlungen heute, am 1. März 2012, in Begutachtung geschickt
werden konnte. "Mit der Novelle werden wir gemeinsam mit den
Betroffenen - nach der Lösung der Ortstafelfrage in Kärnten - einen
weiteren Modernisierungsschritt im österreichischen Volksgruppenrecht
setzen", so Ostermayer und weiter: "Die Novelle ermöglicht den
Volksgruppen sowohl ein Mehr an Autonomie als auch die Stärkung ihrer
Selbstbestimmung".

Wie wichtig der partizipative Prozess wie etwa der
Informationsaustausch in den Arbeitsgruppen "Recht und Struktur",
"Bildung und Sprache" sowie "Regionalpolitik" war, zeigt der
vorliegende Entwurf, der von allen Volksgruppen mitgetragen werden
kann. "Es freut mich, dass die zahlreichen Gesprächsrunden mit den
Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der sechs
Volksgruppenbeiräte derart konstruktiv waren, dass die Novelle nun in
Begutachtung gehen, bald schon den parlamentarischen Fahrplan
durchlaufen und hoffentlich ehest als Gesetz - im Sinne und zum Wohle
der Volksgruppen - in Kraft treten kann", zeigte sich der
Staatssekretär optimistisch.

Das Volksgruppengesetz dient der Förderung und Sicherung der
sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Österreich, die durch sechs
autochthone Volksgruppen gekennzeichnet ist: Roma im Burgenland,
Tschechen, Ungarn, Slowaken, Burgenlandkroaten und Slowenen in
Kärnten und in der Steiermark. "Darüber hinaus", so Ostermayer, "geht
es auch um eine sprachliche Modernisierung wie etwa der Verwendung
der Ausdrücke 'Sprache und Kultur' anstatt von 'Volkstum', sowie um
eine Anpassung an das europäische Minderheitenrecht".

Die Neuerungen im Detail (ein Auszug):

- Neugestaltung bei der Bestellung der Volksgruppenbeiräte; demnach
sollen hinkünftig drei Viertel von repräsentativen Organisationen
vorgeschlagen werden, das verbleibende Viertel setzt sich aus
Experten aus dem Bereich des Volksgruppenwesens zusammen. Die
Ernennung der Beiräte erfolgt durch die Bundesregierung.

- Schaffung eines Forums der Volksgruppenbeiräte; diesem gehören
jeweils die Vorsitzenden und Stellvertreter jedes Beirats an,
außerdem - mit beratender Stimme - je ein Mitglied jeder politischen
Partei mit ähnlichen Rechten wie die jeweiligen Beiräte.

- Fördervergabe NEU: Die Volksgruppenbeiräte legen dem
Bundeskanzleramt einen Plan über zu fördernde Maßnahmen vor. Das
Bundeskanzleramt teilt dem Beiratsforum die zur Verfügung stehenden
Mittel mit und schlägt eine Aufteilung vor, das Forum kann einen
davon abweichenden Vorschlag erstellen. Auf dieser Basis werden die
Mittel festgelegt.

- Erweitere Anhörungs- und Stellungnahmerechte für Forum und Beiräte.

- Schaffung eines spezifischen Diskriminierungsverbotes für
Volksgruppenangehörige. Demnach können hinkünftig
Volksgruppenorganisationen - wenn es um Privatpersonen geht - diesem
Verfahren förmlich beitreten und die Beschwerdeführer unterstützen.

Abschließend bedankte sich Staatssekretär Ostermayer bei den
Vertretern der Volksgruppen sowie dem Verfassungsdienst im
Bundeskanzleramt für die konstruktive Zusammenarbeit und meinte:
"Bedauerlicherweise hat sich der Koalitionspartner dem Gesetz
inhaltlich nicht angeschlossen, sodass wir es ohne die inhaltliche
Zustimmung der ÖVP in Begutachtung schicken mussten. Da die
Volksgruppen für die vorliegende Novelle breite Zustimmung
signalisiert haben, geht es jetzt darum, das Gesetz so rasch als
möglich im Parlament zu behandeln."

Bilder von Staatssekretär Ostermayer sind über das Fotoservice des
Bundespressedienstes kostenfrei abrufbar.

Rückfragehinweis:
Elvira Franta, Bakk. phil.
Pressesprecherin von Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer
Tel.: (01) 531 15 - 202656
mailto:elvira.franta@bka.gv.at

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