• 24.02.2012, 13:34:50
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AUGE/UG, Paiha: "Teilzeitarbeit durch Mindestlohn- und Mindestarbeitszeitregelungen sozial absichern!"

Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen fordern "Einkommensschutz" um Einkommen aus Teilzeitarbeit "nach unten" abzusichern

Wien (OTS) - Durchaus Unterstützung für die Forderungen der
SP-Frauen im Rahmen ihrer Teilzeit-Kampagne - Ausbau von
Kinderbetreuung, Ganztagsschulen und Pflegeplätzen, faire Abgeltung
von Mehrarbeit, und Informationspflicht der Betriebe zum bevorzugten
innerbetrieblichen Wechsel von Teilzeit- in
Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse - kommt von den Alternativen,
Grünen und Unabhängigen GewerkschafterInnen - AUGE/UG. "Das sind
langjährige Forderungen auch der AUGE/UG und dahingehend natürlich
auch unterstützenswert," so Klaudia Paiha, Bundessprecherin der
AUGE/UG.

Dass Teilzeitarbeit ein "Armutsfalle" sei, liege allerdings auch
am Gesetzgeber, der nicht nur für fehlende gesellschaftliche
Rahmenbedingungen sorgt, um Vollzeit überhaupt erst zu ermöglichen,
sondern auch Teilzeitarbeit zu wenig regelt: "Das Problem bei
Teilzeit ist nicht zuletzt, dass es keine gesetzlichen Regelungen
hinsichtlich des Mindestarbeitszeitausmaßes bzw. der Mindesteinkommen
bei Teilzeit gibt. Damit ist dem Fall von Teilzeit-Einkommen ins
Bodenlose mit entsprechend mangelhafter sozialer Absicherung im Falle
von Arbeitslosigkeit und Pension Tür und Tor geöffnet," kritisiert
Paiha.

Zwt.: AUGE/UG: für Mindestarbeitszeitregelungen und Einkommensschutz
bei Teilzeit

Die Alternativgewerkschafterin fordert entsprechende gesetzliche
Mindestarbeitszeitregelungen: "In Dänemark gab es beispielsweise
entsprechende kollektivvertraglich verankerte
Mindestarbeitszeitregelungen in Kollektivverträgen, wir fordern
derartiges auf gesetzlicher Ebene." Vorstellbar sei dabei die
Verankerung einer gesetzlichen Mindestarbeitszeit von 18 bis 21
Wochenarbeitsstunden, oder ein entsprechender Einkommensschutz: "Wir
wollen einen gesetzlich verankerten Mindeststundenlohn auf
Stundenbasis von mindestens Euro 8,5/Stunde. Verbunden mit einer
Mindestarbeitszeitregelung, darf kein Einkommen aus Teilzeit dann
unter die entsprechende Mindesteinkommenshöhe fallen, Teilzeitarbeit
in geringerem Stundenumfang wäre nur dann zulässig, wenn das erzielte
Einkommen nicht unter die entsprechende Mindesthöhe fällt," so Paiha.

Würde eine Mindestarbeitszeit etwa auf 18 Wochenstunden
festgelegt, entspräche das einer Mindesteinkommensgrenze von ca. Euro
736/Monat, unter das dann kein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis
fallen darf - unabhängig vom Stundenumfang.

Weitgehend einschränken will die AUGE/UG auch Möglichkeiten für
geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: "Geringfügige Beschäftigung
sollte aus unserer Sicht an bestimmte Lebenslagen - z.B. Studium,
oder Bezug von Arbeitslosengeld - bzw. Einkommenssituationen - also
etwa dem Vorliegen eines regulierten
Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses - geknüpft werden.
Geringfügigkeit ist eine Armutsfalle, die Förderung von Mac Jobs kann
nicht Sinn und Ziel von Beschäftigungspolitik sein." Mittel- bis
langfristig sei überhaupt in Frage zu stellen, ob es geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse noch weiterhin geben soll.

Zwt.: Gesellschaftliche Rahmenbedingungen verbessern UND Teilzeit
regulieren!

"Uns ist natürlich voll bewusst, dass selbst ein
18-Stunden-Verhältnis angesichts mangelnder sozialer Infrastruktur -
von Kinderbetreuung bis Pflege - nicht immer möglich ist. Der
bedarfsgerechte Ausbau ist eine wesentliche Voraussetzung um Teilzeit
im höheren Stundenausmaß und Vollzeit zu ermöglichen, es braucht
allerdings auch gesetzliche Regelungen für Teilzeit, um diese sozial
abzusichern. Das einen Maßnahmen dürfen die anderen nicht
ausschließen, im Gegenteil, sie müssen sich ergänzen. Wesentlich ist
uns jedenfalls, Teilzeitarbeit in ein System umfassender
Arbeitszeitverkürzung einzubetten. Nur durch eine allgemeine
Arbeitszeitverkürzung wird die bessere Vereinbarkeit von Privat- und
Arbeitsleben ermöglicht und die gerechtere Verteilung von bezahlter
und unbezahlter Arbeit befördert - und zwar für beide Geschlechter,"
schließt Paiha.

Rückfragehinweis:
Klaudia Paiha,
Bundessprecherin der AUGE/UG
Tel: 0664/614 50 14
Internet: www.auge.or.at

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