• 23.02.2012, 13:17:16
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AK und Eichamt überprüften Anwendung der Tara-Taste: Papier noch immer teilweise zu Prosciuttopreisen verkauft

Linz (OTS) - Seit 1. Jänner 2012 dürfen Preise für lose Produkte
(Obst, Wurst, Käse etc.) ausschließlich ohne Verpackungsmaterial
ermittelt werden. Eine bundesweite Überprüfung durch das Eichamt
ergab, dass sich fast ein Drittel der Geschäfte nicht an die neue
Regelung hält. In Linz prüfte die AK mit dem Ergebnis, dass auch hier
noch einige Geschäfte das neue Gesetz noch nicht umgesetzt haben.

"Wos wiegt des hot's" - aber bitte ohne Verpackung! Denn seit 1.
Jänner diesen Jahres schreibt das (Maß- und Eich)Gesetz vor, dass nur
die Ware selbst, ohne Verpackungsgewicht (Tara), verrechnet werden
darf. Ausnahmen: Trennblätter bis zu einem Gramm (dürfen weiterhin
mitgewogen werden, können von den Kunden/-innen aber abgelehnt
werden) und übliche Schutzpapiere für Süßwaren (Pralinen, Bonbons
etc.).

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hat Mitte Februar
österreichweit die Anwendung der neuen Bestimmung in 307 Geschäften
überprüft. In 83 Fällen (27 Prozent) wurden Gesetzesverstöße
festgestellt (siehe www.bev.gv.at ). In Linz hat zusätzlich die AK
Oberösterreich getestet, ob sich die Geschäfte an die Neuregelung
halten (siehe www.ak-konsumenten.info). Eingekauft wurde bei zehn
Fleischhauereien, drei Feinkostläden und sieben Supermärkten.
Bei allen zehn Fleischhauereien waren der Abwiegevorgang und die
Tara-Gewichtsmessung für Konsumenten/-innen gut erkennbar. Bei drei
Unternehmen wurde am Bon zusätzlich das Verpackungsgewicht
ausgewiesen. Lediglich bei zwei Fleischhauereien ergab die Kontrolle,
dass die Verpackung vermutlich mitverrechnet wurde. Bei beiden
Unternehmen bestätigte sich der Verdacht bei einem zweiten Testkauf.

Bei 100 Prozent der getesteten Feinkostläden zeigte die Kontrolle,
dass die Verpackung mitgerechnet und somit mitbezahlt wurde.

Die Supermärkte haben ihre Hausaufgaben gemacht: 100 Prozent der
getesteten verfügten über gut einsehbare Waagen mit erkennbarer
Tara-Taste und haben das Gewicht der Verpackung abgezogen. Am Bon
schienen die korrekten Nettogewichte und Tara-Werte auf.

Dennoch: Die uneinheitliche Verwendung von Kassen- oder
Wiegebonaufdrucken irritiert. Vor allem, wenn das Verpackungsgewicht
angeführt wird, obwohl es ohnehin nicht verrechnet werden darf.
Einfacher und klarer wäre, auf den Bons lediglich das Gewicht und den
Preis der Ware anzuführen. "Der Handel sollte möglichst schnell auf
moderne Waagen mit eingespeicherten Verpackungsgewichten umstellen,
um Klarheit über die korrekte Preisermittlung garantieren zu können",
verlangt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Sowohl Eichamt als auch AK werden die Kontrollen in den nächsten
Monaten weiterführen.

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Dr. Sabine Naderer
Tel.: (0732) 6906-2178
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com

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