• 02.02.2012, 14:54:56
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Windbüchler-Souschill: Freiwilligengesetz ist erster Schritt

Grüne: Forderung nach Verlängerung der Familienbeihilfe auf 25 für freiwillig Engagierte

Wien (OTS) - "Seit über 40 Jahren absolvieren junge Menschen
Freiwilligendienste gerade im Sozialwesen im rechtlichen Graubereich.
Die Grünen haben seit jeher gefordert, dass die Freiwilligendienste
einen gesetzlichen Rahmen bekommen müssen zum Schutz der jungen
Freiwilligen", erläutert die Jugend- und Zivildienstsprecherin der
Grünen, Tanja Windbüchler-Souschill. Unter anderem fordert
Windbüchler-Souschill, dass für die Zeit des Freiwilligendienstes im
In- und Ausland die Familienbeihilfe gewährt wird, eine klare
Begrenzung zu Dienstverhältnissen geschaffen und der
Ausbildungscharakter forciert wird. "Freiwilligenarbeit soll im In-
und Ausland gestärkt und anerkannt werden."

Seit mehr als zwei Jahren wird an einem Gesetz gearbeitet. "Das nun
vorliegende Freiwilligengesetz geht grundsätzlich in die richtige
Richtung, kann aber nur als erster Schritt gesehen werden", meint
Windbüchler-Souschill und weiter: "Das soziale und ökologische
Engagement junger Menschen ist zu fördern aber auch abzusichern. Der
rechtliche Rahmen für Freiwillige, der Sozial- und Lohndumping
verhindern und die Arbeitsmarktneutralität gewährleisten soll, ist
nicht klar ersichtlich. Der Ausbildungscharakter und die Stärkung
sozialer Kompetenzen müssen im Vordergrund stehen. Ständige
Kontrollen und Evaluationen sind diesbezüglich notwendig."
Als Hauptkritikpunkt am Freiwilligengesetz sieht die Jugendsprecherin
der Grünen die Bezugsdauer der Familienbeihilfe bei freiwilligen
Engagement: "Der rechtliche Rahmen gibt leider nicht vor, dass durch
Absolvierung eines Freiwilligendienstes die Bezugsdauer der
Familienbeihilfe bis 25 verlängert wird. Das ist mehr als schade,
denn freiwilliges Engagement ergibt somit einen Nachteil in der
Ausbildung und in der Erwerbsbiografie. Ein Jahr Freiwilliges
Sozialjahr bedeutet in der Ausbildung und im Studium ein Jahr weniger
Familienbeihilfenbezug." Als Beispiel führt sie eine 19-jährige
HAK-Maturantin an, die nach der Matura ein freiwilliges Sozialjahr
absolviert und mit 21 beginnt, Pädagogik zu studieren. Mit einem für
das Berufsleben wichtigen Auslandssemester wird die Chance sehr
gering bis 24 das Studium beendet zu haben. Diese junge Frau kann
niemals mit 24 das Studium beendet haben. "Das freiwillige Jahr hat
zwar Erfahrung und soziale Kompetenz gebracht, in der Ausbildung
selbst bringt es leider keine Vorteile. Die Ausbildung und das
Studium dauert mit freiwilligem Engagement genauso lange wie ohne",
ist Windbüchler-Souschill enttäuscht über die nichtvorhandene
Weitsichtigkeit von Sozial- und Familienministerium.

Die Grünen fordern daher: "Wenn ein freiwilliges Jahr absolviert
wird, muss die Bezugsdauer der Familienbeihilfe auf 25 verlängert
werden. Zusätzlich soll das im Freiwilligenjahr Erlernte in
einschlägigen Berufsausbildungen angerechnet werden."

Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:[email protected]

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