• 25.01.2012, 10:33:57
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Europäischer Datenschutztag: Das Datenschutzrecht der EU im Umbruch

Bundeskanzleramt, Datenschutzrat und Datenschutzkommission laden am 27. Jänner ins Bundeskanzleramt zur Präsentation des neuen EU-Rechtsrahmens

Wien (OTS) - "Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht das
zukünftige "verschärfte" europäische Datenschutzrecht", erklärt
Datenschutzratsvorsitzender Johann Maier. Daher werde Thomas Zerdick
von der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission in seinem
Referat diesen geplanten europäischen Rechtsrahmen für den
Datenschutz erstmals in Österreich präsentieren. Weitere Statements
werden von Staatssekretär Josef Ostermayer, von Eva
Souhrada-Kirchmayer, dem geschäftsführenden Mitglied der
Datenschutzkommission, sowie von Maier selbst kommen. Anschließend
ist zu einer offenen Diskussion geladen.

Die Entscheidung der EU-Kommission, eine Datenschutzverordnung, das
heißt eine europäische Vollharmonisierung vorzuschlagen, führte nach
Presseberichten bereits zu verfassungsrechtlichen Diskussionen in
einigen Mitgliedsstaaten, erläutert Maier. Denn mit dieser
EU-Verordnung sollen auch allgemeine Persönlichkeitsrechte - wie
private Meinungsäußerungen im Internet - mitgeregelt werden. "Dies
führe zu einer Einschränkung der Kontrollfunktion der nationalen
Verfassungsgerichte, so die Kritik."

Der Anwendungsbereich dieser Verordnung sei tatsächlich umfassend,
klare Regelungen seien daher für den grenzüberschreitenden
Datenverkehr und deren Durchsetzung gegenüber Drittstaaten wie den
USA vorgesehen. "Ausgenommen sind Datenanwendungen jedoch im Bereich
Polizei und Justiz, dafür ist eine eigene EU-Richtlinie vorgesehen",
sagt der Datenschutzratsvorsitzende. "Aber alle Unternehmen, die in
Österreich Leistungen anbieten - auch internationale IT-Konzerne und
Netzwerke - unterliegen zukünftig dem neuen europäischen
Datenschutzrecht, auch wenn diese Unternehmen keinen Sitz in Europa
haben. Neu ist auch die Verpflichtung, betriebliche
Datenschutzbeauftragte zu bestellen", so Maier.

"Dieser Rechtsrahmen ist insgesamt eine Antwort auf die
Digitalisierung und das Internetzeitalter", erklärt Maier. "Ziel ist
ein einheitlicher Datenschutz sowie mehr Rechte für Internet-User,
wie das "Recht auf Vergessen" oder die "Informationspflicht bei
Datendiebstahl" - und insgesamt ein besserer Schutz der Privatsphäre
in Europa."

Aus Sicht der EU-Kommission sei damit aber auch eine völlige
Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden verbunden,
die auch effektive, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen
verhängen könnten, erläutert der Datenschutzratsvorsitzende.

"Dieser Datenschutztag im Bundeskanzleramt verspricht diesmal höchst
interessante Beiträge zur europäischen Grundrechte-Diskussion über
den Schutz der Privatsphäre", betont Datenschutzratsvorsitzender
Johann Maier.

Die Veranstaltung beginnt am 27. Jänner, um 10 Uhr, im
Bundeskanzleramt.

Rückfragehinweis:
Mag. Johann Maier
Abgeordneter zum Nationalrat
Vorsitzender des Datenschutzrates
Tel.: 0676/6203070

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