• 23.12.2011, 09:34:16
  • /
  • OTS0022 OTW0022

Neue Förderrichtlinien für den FERNSEHFONDS AUSTRIA: ab 1. Jänner 2012 in Kraft

Wien (OTS) - Für den FERNSEHFONDS AUSTRIA gibt es ab 1. Jänner
2012 eine Neufassung der Richtlinien, die maßgebliche Bestimmungen
für Antrag stellende Fernsehproduzenten beinhalten. Darunter sind
einige wesentliche Änderungen: Unter bestimmten Voraussetzungen
können Fernsehprojekte mit bis zu 30 % des Produktionsbudgets
gefördert werden, außerdem ist erstmals eine Verwertungsförderung in
den Richtlinien enthalten. Die Änderung der Richtlinien war durch
geänderte gesetzliche Bestimmungen im KommAustria-Gesetz notwendig
geworden. Auch in Zukunft erhält der FERNSEHFONDS AUSTRIA jedes Jahr
13,5 Mio. Euro an Fördergeldern, die in die Herstellung von
Fernsehdokumentationen, Fernsehspielfilmen und Fernsehserien
investiert werden können.

"Mit den neuen Förderrichtlinien, die soeben von der Europäischen
Kommission notifiziert wurden, entsprechen wir nicht nur den
gesetzlichen Vorgaben, sondern tragen deutlich dazu bei, dass noch
mehr Fernsehprojekte in Österreich umgesetzt und besser im Ausland
verwertet werden können", sagt Dr. Alfred Grinschgl, Geschäftsführer
der RTR-GmbH für den Fachbereich Medien und verantwortlich für die
Mittelvergabe aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIA.

Wesentliche Neuerungen sind die Einführung einer
Verwertungsförderung. Darunter fällt einerseits die Herstellung von
Fassungen für hör- und sehbehinderte Menschen (Förderung bis zu 80 %
der Kosten) sowie andererseits die Teilnahme an Festivals sowie die
Produktion von fremdsprachigen Fassungen mit bis zu 50 % der
tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten.

Die Ausarbeitung der Richtlinien erfolgte in Zusammenarbeit mit
den österreichischen Produzentenverbänden, dem Fachverband der
Audiovisions- und Filmindustrie, den wichtigsten deutschsprachigen
Fernsehveranstaltern und dem Fachbeirat des FERNSEHFONDS AUSTRIA. So
wurde gewährleistet, dass alle Bedürfnisse erfasst und gegebenenfalls
berücksichtigt wurden. "Durch die neuen Richtlinien können hinkünftig
Fernsehprojekte, die sich durch innovative Ideen auszeichnen oder die
einen außergewöhnlich hohen Beschäftigungseffekt im
kreativ-technischen Stab aus Österreich aufweisen, noch effektiver
als in den letzten Jahren gefördert werden", zeigt sich Grinschgl
überzeugt.

Die neuen Förderrichtlinien werden 2012 ab dem 1. Antragstermin
zur Anwendung kommen und sind auf der Website unter
http://www.rtr.at/de/ffat/Richtlinien abrufbar.

Rückfragehinweis:
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
MMag. Daniela Andreasch
Tel.: +43 (0)1 58058-106
mailto:[email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | TCO

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel