- 20.12.2011, 14:55:57
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Hauptausschuss genehmigt Niederlassungsverordnung 2012 Von Juli bis Dezember 2011 wurden 494 Rot-Weiß-Rot-Karten ausgestellt
Wien (PK) - Im kommenden Jahr dürfen bis zu 5.213 Personen nach
Österreich zuwandern. Das sieht die Niederlassungsverordnung 2012
vor, die von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner vorgelegt und heute
vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP
mehrheitlich genehmigt wurde. Damit sinken die quotenpflichtigen
Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2011 um insgesamt 2.932 (2011:
8.145), was mit der heuer vorgenommenen gesetzlichen Einführung der
Rot-Weiß-Rot-Card und dem damit einhergehenden Entfall der Quoten für
Schlüsselkräfte zusammenhängt. Außerdem, so die Erläuterungen zur
Novelle, ist der Ausschöpfungsgrad der Quoten gesunken. Insgesamt
sinken die Quoten geringfügig, bis auf jene der "Privatiers".
Im Detail entfallen von den 5.213 quotenpflichtigen Bewilligungen im
kommenden Jahr 4660 (2011: 4.905) auf den Familiennachzug von
Drittstaatsangehörigen, 265 (2011: 240) auf so genannte "Privatiers",
die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. 113
Plätze (2011: 165) sind für Personen mit einem Aufenthaltstitel
"Daueraufenthalt-EG" vorgesehen. Schließlich wird die Quote für die
so genannte Zweckänderung "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf
"Niederlassungsbewilligung" mit 175 (2011: 190) festgesetzt. Diese
erlaubt eine befristete Niederlassung und die Ausübung einer
selbständigen und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, für die
eine entsprechende Berechtigung nach dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz gilt.
Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung
folgende Maximalquoten, wobei in Bezug auf die Vergleichszahlen die
gesetzlichen Änderungen berücksichtigt werden müssen: Burgenland: 74
(2011: 180), Kärnten: 119 (2011: 240), Niederösterreich: 344 (2011:
575), Oberösterreich: 705 (2011: 950), Salzburg: 349 (2011: 470),
Steiermark: 562 (2011: 795), Tirol: 329 (2011: 480), Vorarlberg: 191
(2011: 295) und Wien: 2.540 (2011: 4.160).
Die Quote für Saisonniers bleibt mit 7.500 gleich, ebenso jene für
ErntehelferInnen, die abermals mit 7.500 festgesetzt wurde.
Basis für die Niederlassungsverordnung ist § 13 des Niederlassungs-
und Aufenthaltsgesetzes.
Die drei Oppositionsparteien stimmten dem Verordnungsentwurf nicht
zu, jedoch aus unterschiedlichen Gründen. Abgeordnete Alev Korun (G)
kritisierte vor allem, dass man am "System der
Zweiklassenzuwanderung" festhalte. Obwohl das Gastarbeitersystem -
Saisonniers und ErntehelferInnen - viele Probleme bringe und daher in
anderen Ländern bereits abgeschafft worden sei, würden aus diesem
Topf viele geholt, ohne ihnen auch entsprechende Rechte zu gewähren.
Außerdem ist Korun zufolge die Quote für Zweckänderung zu niedrig
angesetzt. Dem hielt Abgeordneter Franz Riepl (S) entgegen, der
Bedarf an Arbeitskräften werde im Vorfeld der Verordnung jedes Jahr
genau analysiert, wobei man besonders darauf Bedacht nehme, dass der
heimische Arbeitsmarkt nicht gefährdet wird. Außerdem würden diesen
Arbeitskräften selbstverständlich Rechte zustehen, das Problem seien
lediglich die mangelnden Kontrollen. Abgeordneter Martin Bartenstein
(V) hielt gegenüber Korun fest, dass es vor allem auch in der
Landwirtschaft während der Erntezeiten Spitzen gebe, wo kurzfristig
mehr Arbeitskräfte benötigt werden.
Von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner erfuhr Korun, dass in der
Zeit von 1. Juli bis 1. Dezember 2011 494 Rot-Weiß-Rot-Karten
ausgestellt wurden, für Familienangehörige seien 455 Rot-Weiß-Rot-
Karten-Plus ausgegeben worden.
Abgeordneter Christoph Hagen (B) bemängelte, es kämen aus diesen
Titeln in erster Linie Personen nach Österreich, die nicht Deutsch
können.
Nachdem Abgeordneter Johann Maier (S) den Fall eines amerikanischen
Faschisten angesprochen hatte, der aus Deutschland ausgewiesen wurde,
in Österreich aber weiterhin auf der Basis eines Aufenthaltstitels
"Daueraufenthalt-EG" ansässig ist, informierte die Innenministerin,
dass die betreffende Person über einen Schengen-Aufenthaltstitel
verfüge und in keiner Weise festgestellt werden konnte, dass sie sich
in einer rechtsradikalen Szene in Österreich bewegt.
Maria Berger Richterin am EuGH für weitere sechs Jahre
Darüber hinaus stimmte der Hauptausschuss mit S-V-G-Mehrheit zu, die
ehemalige Justizministerin und Abgeordnete zum Europäischen
Parlament, Maria Berger, die derzeit am Europäischen Gerichtshof
tätig ist, für eine weitere sechsjährige Funktionsperiode als
Richterin des Gerichtshofs zu nominieren.
Abgeordnete Alev Korun (G) befürwortete die Verlängerung, drängte
jedoch einmal mehr darauf, im Rahmen von Nominierungen für
internationale und EU-Organe ein Hearing abzuhalten und verwies auf
eine diesbezügliche Ausschussfeststellung des Verfassungsausschusses.
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer betonte, das man dazu eine
Änderung des B-VG benötige.
Seitens der FPÖ (Abgeordneter Walter Rosenkranz) und des BZÖ
(Abgeordneter Christoph Hagen) wurde Kritik an der Tatsache geäußert,
dass Maria Berger nicht über die notwendigen Voraussetzungen für
diese Funktion, wie etwa ein Richteramt oder die Rechtsanwalts- bzw.
Notariatsprüfung, verfügt. Dem entgegneten die Abgeordneten Martin
Bartenstein (V) und Kai Jan Krainer (S), dass sich die ehemalige
Justizministerin in ihrer bisherigen Amtsführung sehr bewährt habe.
Staatssekretär Josef Ostermayer ergänzte, die Betrauung mit einer
derartigen Funktion müsse schließlich auf EU-Ebene beschlossen werden
und dort habe man bei der ersten Nominierung festgestellt, dass die
Voraussetzungen erfüllt seien.
Der Hauptausschuss genehmigte weiters einstimmig die Änderung der
Passverordnung, wonach die Behörden noch vorhandene Vorräte an Pass-
und Personalausweisrohlingen für bestimmte Anlassfälle bis Ende 2012
verwenden dürfen. Derartige Pässe haben eine Gültigkeit von maximal
sechs Monaten. Die Frist bis 31. Dezember 2011 hat sich als zu kurz
erwiesen, da der Vorrat an gewöhnlichen Reisepässen bis heute nicht
aufgebraucht ist.
Gewöhnliche Reisepässe verfügen über keine Datenträger, auf dem
Namen, Geburtsdaten, Geschlecht, Lichtbild, Papillarlinienabdrücke
von zwei Fingern, Staatsbürgerschaft, ausstellende Behörde, Art des
Dokuments, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdatum, Passnummer und die
Seriennummer des Datenträgers gespeichert werden. Laut § 4a des
Passgesetzes liegen "bestimmte Anlassfälle" dann vor, wenn etwa der
Zeitraum, innerhalb dessen der Passwerber den Reisepass benötigt, zur
Ausstellung eines maschinenlesbaren Reisepasses nicht ausreicht oder
der Passwerber vor einer wichtigen und unaufschiebbaren Reise
vorübergehend nicht über seinen gewöhnlichen Reisepass verfügt oder
der Reisepass nur der Einreise in das Bundesgebiet dient oder
die Abnahme der Papillarlinienabdrücke der Finger einer oder beider
Hände vorübergehend nicht möglich ist. (Schluss)
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