• 07.12.2011, 16:32:04
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VKI gegen AWD: HG Wien bestätigt Wirksamkeit der Abtretungen an den VKI

Weiterer Einwand des AWD gegen Sammelklagen abgewiesen

Wien (OTS) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt -
im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, finanziert vom
Prozessfinanzierer FORIS AG und vertreten von Rechtsanwalt Dr.
Alexander Klauser - fünf Sammelklagen gegen den AWD. Es soll
Schadenersatz für rund 2.500 Geschädigte einer "systematischen
Fehlberatung" von Anlegern im Zusammenhang mit der Vermittlung von
Aktien der Immofinanz und Immoeast durchgesetzt werden. Der
Gesamtstreitwert beträgt rund 40 Millionen Euro. Nachdem die Gerichte
bereits die Einwendungen des AWD gegen die Zulässigkeit von
Sammelklagen und gegen prozessuale Fragen abgewiesen haben, hat heute
Richter Mag. Götsch in der Sammelklage II auch den Einwand des AWD,
wonach die Abtretungen der Schadenersatzansprüche der Geschädigten an
den VKI unwirksam seien, abgewiesen.

Heute, Mittwoch 7.12.2011, fand in der Sammelklage II eine weitere
Verhandlung am Handelsgericht Wien statt. Die Verhandlung war darauf
beschränkt, über den Einwand des AWD, wonach in Österreich eine
Prozessfinanzierung gegen Erfolgsquote verboten und daher die
Abtretungen an den VKI unwirksam seien, zu verhandeln. Richter Mag.
Oliver Götsch hat - nach einem kurzen Beweisverfahren - auch diesen
Einwand des AWD verworfen.

Es ist zu erwarten, dass der AWD diese Entscheidung letztlich bis
zum Obersten Gerichtshof bekämpfen wird. Eine Fortsetzung der
Verhandlung in der Sache ist daher erst in Monaten zu erwarten.

"Es ist erfreulich, dass nun auch dieses Verzögerungsargument des
AWD verworfen wurde. Es ist dennoch festzustellen, dass es dem AWD
durchaus gelingt, in den Sammelklagen die Prüfung der Vorwürfe der
"systematischen Fehlberatung" von tausenden Anlegern nunmehr seit
rund 2 Jahren hinauszuschieben," resümiert Dr. Peter Kolba, Leiter
des Bereiches Recht im VKI, das Ergebnis der heutigen Verhandlung.
"Aber wir bleiben am Ball", verspricht er den 2500 geschädigten
Anlegern, die an den Sammelklagen gegen den AWD beteiligt sind.

Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation (VKI)
Dr. Peter Kolba
Leiter Bereich Recht
Mobil: 0664/2308849

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