- 06.12.2011, 10:18:28
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ARBÖ-Appell vor Einkaufsfeiertag: Behinderten-Parkplätze für Menschen mit Behinderung freihalten!
Auch Ladezonen, Park- und Halteverbote sind tabu
Wien (OTS) - Jedes Jahr dasselbe Bild zur Vorweihnachtszeit:
Hoffnungslos überlastete Parkplätze und viele einkaufswütige
Christkindln und Weihnachtsmänner. Schade, denn die Vorweihnachtszeit
könnte friedlicher auf den Straßen und in den Parkdecks der
Einkaufzentren ablaufen. Die Realität sieht anders aus: Keine Scheu
vor Familienparkplätzen, selbst Motorradparkplätze werden quer
zugeparkt. Auch wenn es dabei nur um Minuten der Belegung geht:
Behindertenparkplätze sind für Menschen ohne Behinderung tabu, so der
ARBÖ. Auch Park- und Halteverbote sowie Ladezonen sind freizuhalten,
denn wer dort parkt wird gnadenlos abgeschleppt.
Dennoch stellen Behindertenparkplätze für Menschen ohne
Körperbehinderung eine große Verlockung dar. "Leider", so der
ARBÖ-Behindertenberater Roland Hirtl, "wird dabei vergessen, dass
diese für Menschen mit Körperbehinderung reserviert sind.
Rollstuhlfahrer brauchen zum Aus- und Einsteigen extrabreite
Parkplätze, normal breite Parkplätze können von ihnen nicht benützt
werden."
Der Appell des ARBÖ kurz vor dem dritten Einkaufssamstag: Auch wenn
es noch so verlockend und bequem ist: Nur Fahrzeuglenkerinnen und
-lenker, die einen offiziellen Behindertenausweis besitzen, dürfen
dort parken. Aber Achtung, denn Behindertenausweis ist nicht gleich
Behindertenausweis. "Nur wer einen Ausweis nach § 29 b der
Straßenverkehrsordnung besitzt und ihn gut sichtbar ins Fahrzeug
legt, darf parken", so der ARBÖ-Experte. Sonstige
Behindertenausweise, wie sie manche Städte oder Gemeinden ausstellen,
kommen dafür nicht in Frage.
ARBÖ-Appell an alle Autofahrer (gilt nicht nur für die
Vorweihnachtszeit):
* Behindertenparkplätze für jene Menschen freilassen, die sie wirklich brauchen. * Nicht zu dicht an einem Fahrzeug parken, das auf einem Behindertenparkplatz abgestellt ist. Der Rollstuhlfahrer kann sonst nicht in sein Fahrzeug gelangen. * Beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen genügend Seitenabstand einhalten. Dadurch wird das Ausladen des Rollstuhles und das Hineinsetzen für einen Körperbehinderten nicht zu einem lebensgefährlichen Erlebnis. * Ladezonen, Park- und Halteverbote einhalten, denn wer dort parkt wird abgeschleppt. * Familienparkplätze für Eltern freihalten. Auch Kinderwagen sind nicht leicht auszuladen, das braucht Platz. * Motorradparkplätze sind für einspurige Kfz reserviert. Parkt man mit einem Pkw quer drüber, nimmt das ca. sechs Bikern den Platz weg.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse & Öffentlichkeitsarbeit
Thomas Woitsch
Tel.: (++43-1) 891 21-205
mailto:[email protected]
http://www.arboe.at
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