- 01.12.2011, 17:38:52
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Europäisches Parlament: Österreich nun mit 19 Abgeordneten vertreten Neue Abgeordnete: Josef Weidenholzer (S) und Ewald Stadler (B)
Wien (PK) - Österreich ist ab heute mit 19 Abgeordneten im
Europäischen Parlament vertreten. Zusätzlich zu den bisher 17
österreichischen MandatarInnen in der EU werden nun die Abgeordneten
Univ. Prof. Dr. Josef Weidenholzer (S) und Mag. Ewald Stadler (B) als
neue Vertreter Österreichs entsendet. Damit verfügt nun auch das BZÖ
über einen Sitz im EP, das aufgrund der Wahlarithmetik für die
bislang 17 zu vergebenden Mandate den Einzug in die europäische
Volksvertretung ursprünglich verpasst hat.
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in den EU-
Mitgliedstaaten alle fünf Jahre direkt gewählt, die letzte Wahl fand
im Juni 2009 statt. Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon
in Kraft, der die Gesamtzahl der Abgeordneten im EP mit 751 festlegt,
mindestens sechs und maximal 96 Abgeordnete für ein Land. Österreich
entsendet auf dieser Basis 19 Abgeordnete. Da die letzte Wahl jedoch
noch auf der Grundlage des Vertrags von Nizza erfolgt ist, setzte
sich das Europäische Parlament zunächst noch aus 736 Abgeordneten
zusammen. Mit der neuen Vertragslage können 12 Mitgliedstaaten
insgesamt 18 zusätzliche Abgeordnete entsenden, während Deutschland 3
Sitze abgeben muss. Letzteren kann jedoch nicht einfach während der
laufenden Legislaturperiode 2009 -2014 das Mandat entzogen werden, da
sie ja von den BürgerInnen gewählt sind.
Um das Problem zu lösen, wurde mittels eines Änderungsprotokolls die
Anzahl der Sitze interimistisch auf 754 bis zur nächsten Wahl des
Europäischen Parlaments im Jahr 2014 angehoben. Die zusätzlichen
Sitze werden Spanien (vier Sitze), Frankreich, Österreich und
Schweden (je zwei Sitze), Bulgarien, Italien, Lettland, Malta,
Niederlande, Polen, Slowenien und dem Vereinigten Königreich (je ein
Sitz) zugewiesen.
Für die Wahl dieser neuen Mitglieder sieht das in Österreich von
Nationalrat und Bundesrat Anfang 2011 ratifizierte Änderungsprotokoll
vor, dass die betroffenen Mitgliedstaaten nach ihren innerstaatlichen
Rechtsvorschriften die Personen, die die zusätzlichen Sitze einnehmen
werden, benennen. Voraussetzung ist aber, dass sie in allgemeinen
unmittelbaren Wahlen gewählt wurden. In Österreich wurde mit einem
eigenen Bundesverfassungsgesetz vom 6. April 2009 (BGBl. I Nr.
32/2009) dafür Vorkehrung getroffen. Die Vergabe der Mandate erfolgt
in Österreich durch die Bundeswahlbehörde im Bundesministerium für
Inneres auf Basis der Wahllisten und der Wahlergebnisse der
Europawahl 2009. Die Bundeswahlbehörde stellt somit auch fest, an
welche Partei und welche Personen die beiden zusätzlichen Mandate
vergeben werden. Auf Grund der Wahlergebnisse 2009 werden SPÖ und BZÖ
je ein zusätzliches Mandat erhalten. (Schluss)
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