- 24.11.2011, 10:41:40
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Kampusch-Verfahren: Ermittlungen gegen Staatsanwälte eingestellt
Wien (OTS) - Nach zehnmonatiger intensiver und umfangreicher
Prüfung des Strafverfahrens gegen fünf mit dem Fall Kampusch befasste
Staatsanwälte wegen Amtsmissbrauchs ist die Staatsanwaltschaft
Innsbruck zu dem Ergebnis gekommen, dass kein amtsmissbräuchliches
Verhalten vorliegt. Die Begründung: Die Angezeigten haben alle
notwendigen Ermittlungen veranlasst und die getroffenen
Entscheidungen waren sachgerecht und juristisch korrekt.
Die Entscheidung wurde auch von der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck
und in der Folge vom Bundesministerium für Justiz genehmigt.
"Wir haben uns diese Aufgabe nicht leicht gemacht, insbesondere wegen
der Schwere der Vorwürfe, aber auch weil wir selbst größtes Interesse
an der Aufklärung hatten. Es ist nicht im Sinne einer
funktionierenden Justiz, solche Anschuldigungen ungeprüft im Raum
stehen zu lassen", stellt Brigitte Loderbauer, Leiterin der
Staatsanwaltschaft Innsbruck fest.
Ergebnis ist, dass der anzeigende Dr. Rzeszut in seiner Darstellung
einzelne Beweisergebnisse hervorhob, andere aber außer Acht ließ, und
so eine Theorie entwickelte, die der eingehenden, umfassenden und
objektiven Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck nicht
Stand hielt. Um jeden Anschein der Voreingenommenheit in den zu
führenden Ermittlungen auszuschließen, wurden die Beweisaufnahmen vom
Ermittlungsrichter des Landesgerichtes Innsbruck durchgeführt.
"Damit wurde man der Bedeutung des Falles gerecht, denn in der Regel
erfolgen solche Beweisaufnahmen durch Kriminalpolizei oder
Staatsanwaltschaft. Der Bericht der Staatsanwaltschaft Innsbruck
umfasst ca. 600 Seiten und wurde nach eingehender Prüfung durch die
Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck unverändert mit der Empfehlung zur
Genehmigung dem Bundesministerium für Justiz vorgelegt", so Kurt
Spitzer, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck.
Der Vorwurf, die Justiz sei wichtigen und konkreten Hinweisen nicht
nachgegangen, konnte widerlegt werden; insbesondere bei den Fragen
der Einzeltäterschaft, des Selbstmordes von Wolfgang Priklopil sowie
der Glaubwürdigkeit der Zeugin und des Opfers.
An der Richtigkeit der Angaben des Opfers Natascha Kampusch besteht
nach eingehender Prüfung ihrer Aussagen unter Berücksichtigung
sämtlicher Beweisergebnisse kein Zweifel. Auch eine zweite
kriminaltechnische Untersuchung des Verlieses hat keine Spuren
anderer Person als Natascha Kampusch oder Wolfgang Priklopil ergeben.
Soweit im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck neue
Hinweise einlangten, wurden sie geprüft und boten keinen Ansatz für
weitere Ermittlungsschritte.
Das Verbrechen des Amtsmissbrauches wird durch den wissentlichen
Befugnismissbrauch eines Beamten verwirklicht, der mit dem Vorsatz
handelt, durch missbräuchliche Vornahme oder Unterlassung eines
Amtsgeschäftes einen anderen in seinen Rechten zu schädigen. Ein
solches Verhalten ist keinem der angezeigten Staatsanwälte
vorzuwerfen, weshalb die Einstellung des Verfahrens zwingende Folge
der durchgeführten Ermittlung war.
"Wir haben es hier mit der bis dato umfangreichsten justizinternen
Prüfung des behaupteten Fehlverhaltens eigener Organe zu tun. Ich bin
überzeugt davon, dass sich das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungstätigkeit jeder weiteren Kontrolle stellen kann", sagt
Christian Pilnacek, Sektionschef im Bundesministerium für Justiz.
Rückfragehinweis:
Mag. Hansjörg Mayr, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck Tel: +43 512 5930599 Mobil: +43 676 8989 50131 Staatsanwaltschaft Innsbruck 6020 Innsbruck, Maximilianstraße 4
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