- 09.11.2011, 16:47:43
- /
- OTS0250 OTW0250
Klarstellung der Bundessparte Handel zur Einstufung von Kassierer/-innen im Handel
Aichinger: Handelsunternehmen nicht mit Pauschalurteilen zur Einstufung von Kassiererinnen und Kassierern öffentlich diskreditieren
Wien (OTS/PWK788) - "Im österreichischen Handel kommen in der
Praxis unterschiedliche Arten von Kassiertätigkeiten vor, etwa
Kassierer mit Kassenverantwortlichkeit und ohne einer solchen;
Kassen, wo mehrere Personen gleichzeitig Zugriff haben; Kassiere in
Supermärkten und in kleineren Filialen. Viele Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter nehmen neben der Kassentätigkeit auch noch andere
Aufgaben wahr", hält Fritz Aichinger, Obmann der Bundessparte Handel
in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), fest.
Deswegen ist auch im Kollektivvertrag vorgesehen, dass manche
Kassiererinnen entweder in Beschäftigungsgruppe 2 oder in
Beschäftigungsgruppe 3 einzustufen sind.
"Daher darf es nicht so sein, dass aus dem aktuellen OGH-Urteil
der falsche Schluss gezogen wird, dass alle Tätigkeitsbereiche von
Kassieren pauschal in die Beschäftigungsgruppe 3 einzustufen sind",
stellt Aichinger klar.
Daraus folgt, dass es für die Handelsbetriebe auch rechtlich
zulässig ist, Mitarbeiterinnen, die nicht überwiegend als Kassiere
tätig sind, in Beschäftigungsgruppe 2 einzustufen.
Der wiederholt geäußerte pauschale Vorwurf, dass
Handelsunternehmen das entsprechende Erkenntnis des Obersten
Gerichtshofes gezielt zu umgehen versuchen bzw. der Vorwurf einer
"rechtlich fragwürdigen Vorgehensweise" geht daher ins Leere.
"Wenn ein Handelsunternehmen aus organisatorischen Gründen keine
hauptberuflichen Kassiere an Scannerkassen beschäftigt, so ist das
deren unternehmerische Entscheidung", so Handelsobmann Aichinger
abschließend. (JR)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Bundessparte Handel/Pressebetreuung
Jürgen Rupprecht
Tel.: 05 90 900-4281
E-Mail: [email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWK






