- 08.11.2011, 10:58:01
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Tabakgesetz 2: Ärztekammer fordert generelles Rauchverbot
Studienergebnisse zeigen eine erhöhte Fein- und Ultrafeinstaubbelastung in der Wiener Gastronomie durch Tabakkonsum
Wien (OTS) - Mittlerweile rücken die Belastungen durch Fein- und
Ultrafeinstaub immer mehr in den Fokus der Wissenschaften. Im Rahmen
ihrer Diplomarbeit führten Viktoria Slavik und Armin Schietz Fein-
und Ultrafeinstaubmessungen in gastronomischen Betrieben im Wiener
Stadtgebiet durch. ****
Zigarettenrauch ist die bedeutendste Quelle für Fein- und
Ultrafeinstaub in Innenräumen. "Vor allem Menschen, die in einer
Umgebung mit hoher Feinstaubbelastung durch Zigarettenrauch arbeiten
müssen, haben ein erhöhtes Risiko, an einer mit Passivrauchen
assoziierten Erkrankung zu sterben. Dazu zählen
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, respiratorische Infekte, Asthma und
Lungenkrebs", betont Schietz, Diplomand am Institut für Umwelthygiene
der Medizinischen Universität Wien.
Bei der aktuellen Studie von Slavik und Schietz wurden aus 114
Räumen in 88 Wiener Gastronomiebetrieben im Zeitraum vom 6. November
2010 bis 6. Mai 2011 (vier bis zehn Monate nach Ende der gesetzlichen
Übergangsfrist) Proben genommen. Darunter waren 16 Cafés, 51 Bars und
Pubs, 14 Restaurants und sieben Diskotheken. 22 untersuchte
Gaststätten waren ausschließliche Nichtraucherlokale, 20 waren
ausschließliche Raucherlokale und 46 Betriebe hatten sowohl Raucher-
als auch Nichtraucherbereiche.
In jedem Bereich wurde 20 Minuten lang gemessen. In Lokalen mit
Raucher- und Nichtraucherzimmern fanden die Messungen unmittelbar
nacheinander statt. Um repräsentative Proben zu erhalten, wurden die
Messungen in den Hauptbetriebszeiten der Lokale durchgeführt.
Schietz: "Wir besuchten die Restaurants mittags oder abends, Cafés in
den frühen Nachmittagsstunden und Bars am Abend. In den Diskotheken
wurde die Luftqualität zu späteren Nachtstunden erhoben."
Hohe Zahl an Gesetzesverstößen
"Besorgniserregend ist die hohe Zahl an Gesetzesverstößen
bezüglich des Nichtraucherschutzes nach dem Tabakgesetz, da offenbar
behördliche Kontrollen fehlen und kaum Sanktionen bei
Gesetzesverletzungen befürchtet werden", fasst der Diplomand die
Erkenntnisse aus seiner Studie zusammen.
In zwölf Lokalen waren zum Zeitpunkt des Besuchs Raucher- und
Nichtraucherraum falsch oder gar nicht nach § 13b Tabakgesetz
gekennzeichnet. In sechs Betrieben war der Hauptraum als Raucherraum
gekennzeichnet. Bei 24 Gaststätten stand die Verbindungstür zwischen
Raucher- und Nichtraucherraum ständig offen, und 14 Lokale hatten
trotz einer Größe des Gastraums von mehr als 50 Quadratmetern kein
abgetrenntes Nichtraucherzimmer. Hinzu kam, dass 13 Betriebe das
Rauchen im ausgewiesenen Nichtraucherbereich gestatteten.
Besonders schlecht schnitten Discotheken ab, bei denen von sieben
nur eine einzige gesetzeskonform geführt war. Schietz: "Insgesamt
verstießen somit 61 Prozent der untersuchten Gastbetriebe ein- oder
mehrfach gegen das Gesetz, und das vier bis zehn Monate nach dem Ende
der Übergangsbestimmungen!"
"Unsere Studie sollte auch aufzeigen, wie stark die
Ultrafeinstaubbelastung in Innenräumen vom Zigarettenrauch abhängt
und wie sehr sich diese Belastung in den verschiedenen Bereichen
unterscheidet", so Schietz. Die Ergebnisse seien erschreckend
gewesen. "In ausschließlichen Nichtraucherlokalen fand man im Median
eine Ultrafeinstaubbelastung, die deutlich unter dem von der WHO
empfohlenen Grenzwert für das Tagesmittel lag. In
Nichtraucherbereichen gemischter Lokale (mit angrenzenden
Raucherbereichen, Anm.) lagen die Konzentrationen signifikant höher
und bereits über dem Grenzwert, teilweise sogar deutlich darüber. In
Raucherlokalen und Raucherbereichen waren die Belastungen
erwartungsgemäß am höchsten, im Schnitt um beinahe das Siebenfache
vom Grenzwert."
Der von der WHO empfohlene Grenzwert für das Tagesmittel wurde in
Nichtraucherbereichen nur in 14 Fällen (36 Prozent) unterschritten.
"Daraus lässt sich folgern, dass das derzeit bestehende Tabakgesetz
in Österreich nicht in der Lage ist, einen angemessenen Schutz vor
Feinstaub in Nichtraucherbereichen gemischter Lokale zu
gewährleisten", zieht Schietz ein erstes und wichtiges Resümee.
Und auch geschlossene Verbindungstüren konnten die Belastungen mit
Fein- und Ultrafeinstaub in Nichtraucherbereichen nicht signifikant
verringern. "Offensichtlich reicht bereits das kurze Öffnen beim
Betreten oder Verlassen des Raucherraums aus, um den Nichtraucherraum
zu kontaminieren", betont Schietz.
Ärztekammer fordert generelles Rauchverbot
Für Ärztekammerpräsident Walter Dorner zeigen die Ergebnisse
dieser Studie jedenfalls eindeutig, dass "akuter Handlungsbedarf"
bestehe. Die Ärztekammer trete daher für ein generelles Rauchverbot
ein, "dass können wir nicht oft genug betonen und immer wieder zum
Thema machen", so der Ärztekammerpräsident. Langfristig gehe es
darum, Raucher und Nichtraucher vor Gesundheitsschäden zu schützen
und ihnen das Elend von Krebs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu
ersparen.
Ein weiteres Anliegen sei auch, die hohen Ausgaben für die
Folgekosten durch langwierige medizinische Behandlungen durch eine
frühzeitige Prävention zu reduzieren. Dazu gehöre vor allem ein
umfassender Nichtraucherschutz. In einem auch am Vorsorgegedanken
orientierten Gesundheitswesen führe daran "kein Weg vorbei", so der
Ärztekammerpräsident abschließend. (kmc)
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Ärztekammer für Wien
Mag. Kathrin McEwen
Tel.: (++43-1)51501 - 1224, 0664/3468309
mailto:[email protected]
http://www.aekwien.at
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