• 01.11.2011, 11:53:36
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  • OTS0043 OTW0043

MKV zur Gesamtschule: Ende der Entscheidungsfreiheit der Eltern

Negative Auswirkungen auf HAK und HTL

Wien (OTS) - "Nicht alles was sich hinter manchen vordergründigen
lobenswerten Formulierungen des Androsch-Bildungsvolksbegehrens
verbirgt, ist tatsächlich bildungspolitisch wünschenswert", stellte
der Vorsitzende des Mittelschülerkartellverbands, Staatssekretär a.
D. Mag. Helmut Kukacka zum Beginn der Eintragungswoche fest. Denn was
das Bildungsvolksbegehren wirklich will, lässt sich auf folgenden
Nenner bringen:

- eine staatlich verordnete Gesamtschule bis zum Ende der
Schulpflicht und damit die Abschaffung der Langform des Gymnasiums

- die Abschaffung der Leistungsgruppen zugunsten der illusorischen
"individuellen Förderung" von bis zu 25 Kindern und Jugendlichen
durch meist eine Lehrkraft, manchmal auch zwei, in weitgehend
inhomogenen Klassen

- das Ende der Entscheidungsfreiheit der Eltern bezüglich der
Schulwahl ihrer Kinder: "Nur mehr für Eltern, die sich teure
Privatschulen leisten können, gibt es überhaupt eine Alternative zur
staatlichen Einheitsschule bis 15!"

Die Forderung "Gesamtschule bis zum Ende der Schulpflicht"- das
heißt bis zum 15 Lebensjahr- hat auch für das berufsbildende mittlere
und höhere Schulwesen (HTL, HAK, ...) enorme negative Auswirkungen.
Damit enden diese Schulen ein Jahr später, was für Bund und Eltern
enorme Mehrkosten bedeuten würde, da ein erheblicher Teil eines
Jahrganges ein Jahr später ins Erwerbsleben eintritt. Verkürzt man
aber das berufsbildende Schulwesen um ein Jahr, geht dies zu Lasten
der Qualität dieser internationalen höchst anerkannten Schulen.

"Mit diesen Konsequenzen der Gesamtschule hat man hinter den Berg
gehalten.", kritisiert MKV Vorsitzender Kukacka das
Bildungsvolksbegehren.

Rückfragehinweis:
Gregor Stiebellehner
0676/6112953
[email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MKV

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