- 27.10.2011, 10:44:48
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Khol ad VfGH - Alleinverdienerabsetzbetrag: "Topf-Sonderausgaben" sofort reparieren! Zuerkennungsgrenze für AVAB deutlich anheben!
82% der Betroffenen leben zu zweit von weniger als 2.000,- brutto!
Wien (OTS) - "Monatelang haben wir auf die Entscheidung des
Verfassungsgerichts (VfGH) gewartet: Wird man uns den
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) zurückgeben? Jetzt hat der VfGH
entschieden - leider gegen uns! Dabei hat der der VfGH nicht geprüft,
ob die Abschaffung des AVAB aus Sicht der Verfassung eine verbotene
Ungleichbehandlung zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen
darstellt. Er hat lediglich geprüft, ob die Maßnahme "sozial
verträglich" ist. Weil Pensionen bis 1.055,- Euro brutto im Zuge der
"Abschleifmaßnahmen" ausgenommen wurden, befand das Gericht, dass der
monetäre Verlust für die höheren Pensionen verhältnismäßig gering,
zumutbar und somit im Rahmen des "politischen Gestaltungsrahmens"
gerechtfertigt sei. Abgeblitzt!", erklärt Univ.-Prof. Dr. Andreas
Khol, Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes und Präsident
des Österreichischen Seniorenrates anlässlich des heute
veröffentlichten Entscheids des Höchstgerichts.
Die konkreten Forderungen des Seniorenbundes:
"Topf-Sonderausgaben" vor Jahresende reparieren! Zuerkennungsgrenze
für AVAB deutlich anheben!
1. "Topf-Sonderausgaben" sofort reparieren!
"Im Zuge der Abschaffung des AVAB passierte auch ein legistischer
Fehler: Auch die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit von bestimmten
Investitionen (zB Barrierefrei-Umbau) wurde für ehemalige
AVAB-Bezieher halbiert. Dies muss nun noch vor Jahreswechsel
repariert werden (erste Anwendung wäre ohnehin erst ab 1.1.2012
gewesen)", erklärt Khol zu einem nicht unwichtigen Nebenergebnis der
Änderungen vom 1.1.2011.
2. Zuerkennungsgrenze des AVAB deutlich anheben!
"Zusätzlich werden wir im Zuge der Pensionsverhandlungen 2012
alles daran setzen, dass ab 1.1.2012 der AVAB zumindest deutlich mehr
Familien zugestanden wird. Ziel ist dabei eine Anhebung der Grenze
von dzt 1.055,- auf zumindest 1.500,- Euro", formuliert Khol das
zweite konkrete Ziel der Senioren.
Abschließend hält der Seniorenbund-Obmann fest:
"Dies können freilich nur die ersten Schritte sein. Ich halte die
Abschaffung des AVAB für Pensionistenehepaare menschlich und
politisch gesehen nach wie vor für eine grobe Fehlentscheidung.
Aufgrund einer Petition der GÖD-Pensionisten wird der AVAB noch
einmal im zuständigen Parlamentsausschuss behandelt werden, wo wir
diese Sichtweise nochmals deutlich zum Ausdruck bringen werden. Trotz
negativem VfGH-Entscheid geben wir uns nicht geschlagen!"
Rückfragehinweis:
Österreichischer Seniorenbund, stv. GS Susanne Walpitscheker,
0650-581-78-82; [email protected], www.seniorenbund.at
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