• 27.10.2011, 10:00:56
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Kriminelle Scherze: Dinge, die an Halloween verboten sind

Das Bundeskriminalamt warnt vor Sachbeschädigungen und Ruhestörungen anlässlich der kommenden Halloween-Feierlichkeiten

Wien (OTS) - Nach dem aus den USA übernommenen Brauch ziehen
Kinder und Jugendliche am Vorabend des Allerheiligenfestes am 31.
Oktober von Haus zu Haus und stellen die Bewohnerinnen und Bewohner
mit der Formel "Süßes oder Saures" vor die Wahl zwischen einem bösen
Streich und einer süßen Spende. Doch die Polizei warnt: "Nicht alles
was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt!"

Für Kinder und Jugendliche bedeutet das zuhauf Süßigkeiten und viel
Spaß auf dunklen Straßen und in fremden Hausfluren. Doch mancher
Heranwachsender nutzt die gruselige Verkleidung als Dämon, Monster
oder Vampir böswillig aus. Oft wird die Gruselnacht zunehmend für
Straftaten und Sachbeschädigung genutzt. Doch durch Brauchtum würden
die Delikte allerdings nicht straffrei.

Dazu zählen die Sicherheitsbehörden unter anderem:

- Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern 
- Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen
- Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster 
- Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen 
- Das Zerstören von Blumenbeeten 
- Das Auskippen von Mülltonnen 
- Das Bedrohen von Anwohnern an der Haustür (wenn diese keine
  Süßigkeiten oder Geld herausgeben) 
- Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher 
- Lärmbelästigungen von Anwohnern

Das Bundeskriminalamt empfiehlt daher folgende Maßnahmen:

- Stellen Sie Autos, Motorräder, Fahrräder usw. in Garagen oder auf 
  geschützten Abstellplätzen ab. 
- Lassen Sie Gegenstände, wie Gartenmöbel oder Spielsachen nicht im
  Freien (Gärten, Terrassen, usw.). 
- Entfernen Sie brennbare Materialien aus Ihren Postkästen. 
- Sorgen Sie für Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten (eventuell
  in Verbindung mit Bewegungsmeldern).

Auch wenn Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich
belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen
und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem
erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt.

Deshalb richtet die Polizei die Bitte an alle Erziehungsberechtigte,
noch vor Halloween mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes
Gespräch zu führen. Machen Sie Ihre Kinder aufmerksam, dass manche
"Streiche" gerichtlich strafbare Handlungen darstellen und erklären
Sie Ihnen den besten Weg für Ihre "Halloween-Tour".

Rückfragehinweis:
Bundeskriminalamt
Mag. Silvia Strasser
Pressesprecherin
Tel.: +43(0)664 26 40 713
mailto: [email protected]
www.bundeskriminalamt.at

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