- 12.10.2011, 16:05:26
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KonsumentInnen haben Recht auf kostenfreie Papierrechnungen FIT-Ausschuss des Nationalrats berät über Breitbandausbau
Wien (PK) - Mit einer aktuellen Aussprache zum Thema "Breitbandausbau
- Stand, Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen" startete der
Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie heute Vormittag
in die Erledigung seiner Tagesordnung. Infrastrukturministerin Doris
Bures und der Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-
GmbH (RTR-GmbH), Georg Serentschy, informierten die Abgeordneten in
diesem Rahmen über die Herausforderungen, denen sich Österreich
diesbezüglich noch zu stellen haben werde.
In diesem Zusammenhang befasste sich der FIT-Ausschuss des
Nationalrats außerdem mit einer Petition der V-MandatarInnen Karin
Hakl, Hermann Gahr, Josef Lettenbichler und Franz Hörl, in der eine
bessere Versorgung des ländlichen Raums mit Breitband-Internet
eingefordert wird. Den Bestbieter für die frei gewordenen Frequenzen
(digitale Dividende) gelte es deshalb auch zur prioritären Verfolgung
dieses Ziels zu verpflichten, mahnen die MandatarInnen ein. Eine
diesbezügliche, von SPÖ und ÖVP eingebrachte Ausschussfeststellung
wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen mehrheitlich
angenommen.
Eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes, mit der fünf EU-
Richtlinien in nationales Recht umgesetzt und Mängel bzw.
Regulierungsdefizite im Bereich der Vollziehung beseitigt werden
sollen, passierte den Ausschuss mit S-V-F-Mehrheit. Damit will man
nicht nur die Kompetenz zur Entscheidung über Leitungs- und
Mitbenutzungsrechte bei der Regulierungsbehörde konzentrieren,
sondern auch Verfahren aufgrund missbräuchlicher Verwendung von
Mehrwertdiensten beschleunigen. Außerdem bringe die Novelle eine
Reihe von Neuerungen, die aus Sicht der KonsumentInnen zu begrüßen
seien, zeigten sich VertreterInnen aller Fraktionen überzeugt. Dazu
gehöre etwa auch die Verpflichtung zur kostenlosen Bereitstellung
einer Papierrechnung. Das sei vor allem für ältere Menschen ohne
Internetzugang ein großes Plus, betonte V-Mandatarin Gertrude
Aubauer.
BZÖ und Grüne verweigerten dennoch die Zustimmung zur Novelle: Für G-
Mandatarin Gabriela Moser waren nach wie vor wesentliche Fragen - wie
jene nach Etablierung eines Sendemastenkatasters - unbeantwortet
geblieben, B-Abgeordneter Rainer Widmann forderte außerdem die
Aufnahme weiterer Konsumentenschutzbestimmungen in das Gesetz. Ein
diesbezüglicher von ihm eingebrachter Entschließungsantrag fand
jedoch nur die Unterstützung der Grünen und wurde damit abgelehnt.
Breitbandausbau als wirtschafts- und gesellschaftspolitische Frage
Infrastrukturministerin Doris Bures zeigte sich erfreut darüber, dass
man die heutige Aussprache einem Thema widme, das sowohl
gesellschafts- als auch wirtschaftspolitisch von besonderer Relevanz
sei. Genau aus diesen Gründen habe man schließlich auch den
Breitbandausbau als Ziel ins Regierungsübereinkommen aufgenommen,
erinnerte sie: Bis 2013 soll demnach die Versorgung der Bevölkerung
mit Zugängen von zumindest 25 Mb/s erreicht sein. Schrittweise zu
erhöhen gelte es außerdem die Geschwindigkeit der Verbindungen und
ihre Leistbarkeit. Die heute noch bestehende "digitale Kluft" wolle
man unter gemeinsamer Kraftanstrengung aller Regierungsmitglieder
schließen, versicherte Bures.
Der Breitbandausbau zeitige dabei nicht nur soziale, sondern auch
wirtschaftliche Effekte: Schließlich zeigten alle Untersuchungen,
dass Unternehmen, die innovativ und unter Anwendung neuester
Technologien arbeiteten, den ökonomischen Vorteil auf ihrer Seite
hätten. Das wiederum nehme positiven Einfluss auf das BIP und fördere
Investitionen, die ihrerseits Arbeitsplätze sicherten. Sie setze sich
deshalb für ein intelligentes, nachhaltiges und qualitätsvolles
Wachstum des Technologiesektors ein und wolle alles tun, um
Österreich an die Spitze der IKT-Nationen zu bringen, schloss Bures.
Georg Serentschy (Geschäftsführer der RTR GmbH) kam auf die
Entwicklung der Breitband-Verbindungen in Österreich zu sprechen und
bezeichnete gute Regulierung als preis- und inflationsdämpfendes
Element: Regulierung rege schließlich Wettbewerb an, der sich
wiederum in Angebotsvielfalt und günstigen Preisen für die
EndverbraucherInnen niederschlage.
Österreich sei zum "Handyland" geworden, konstatierte Serentschy:
Schließlich entfielen 1,5 Sim-Karten auf jede/-n Bürger/in. Der
diesbezügliche Wettbewerb zwischen den Netzbetreibern gestalte sich
intensiv, weshalb Österreich zu jenen europäischen Ländern zähle, in
denen Breitband-Anschlüsse am günstigsten seien. Im ersten Quartal
2011 habe man dabei erstmals gleich viele feste wie mobile Breitband-
Anschlüsse verzeichnet, informierte er.
Wolle sich Österreich aber eine Top-Positionierung unter den
Informationsgesellschaften sichern, müsse nicht nur die IKT-
Infrastruktur ausgebaut, sondern auch die Nachfrage nach
entsprechender Technologie gesteigert werden, zeigte sich Serentschy
überzeugt. Anspruch und Realität klaffen demnach noch auseinander. Um
das zu ändern, habe man jedoch das "Kompetenzzentrum
Internetgesellschaft" (KIG) geschaffen, das auf verschiedensten
Gebieten gute Arbeit leiste.
Im Rahmen der Aussprache erkundigten sich die MandatarInnen nach
unterschiedlichen Aspekten des Breitbandausbaus und zeigten sich
einig, dass das im Regierungsübereinkommen fixierte Ziel auch
weiterhin anvisiert werden solle. Die in diesem Rahmen von den
Abgeordneten Kurt Gartlehner (S), Gabriela Moser (G), Karin Hakl (V),
Gerhard Deimek (F), Rainer Widmann (B), Heidrun Silhavy (S), Ruperta
Lichtenecker (G), Thomas Einwallner (V) und Hermann Gahr (V)
gestellten Detailfragen wurden vom Geschäftsführer der RTR GmbH. und
Infrastrukturministerin Bures ausführlich beantwortet.
Georg Serentschy informierte in diesem Zusammenhang nicht nur über
das Tätigkeitsfeld der KIG, sondern auch über das Prozedere in
Hinblick auf die Versteigerung der digitalen Dividende: Dass man eine
Multibandauktion vornehme, sei "state of the art" und gewährleiste
Planungs- und Rechtssicherheit sowie Chancengleichheit für alle
Betreiber für die nächsten 20 Jahre. Dem Ausbau des Breitbands im
ländlichen Raum werde dabei besonderes Augenmerk geschenkt,
versicherte Serentschy. Man strebe deshalb an, die Netzbetreiber zum
Setzen diesbezüglicher Maßnahmen zu verpflichten.
Einen gemeinsamen Netzausbau durch mehrere Betreiber halte man für
sinnvoll. Die völlige Zusammenlegung der Nutzung sei jedoch aus
wettbewerbsrechtlichen Gründen problematisch, informierte Serentschy
die Abgeordneten. Parallele Infrastrukturen werde es deshalb immer
geben. Den Ausbau des Glasfasernetzes hielt Serentschy für ein
"Jahrhundertprojekt": Dieses Vorhaben werde die zuständigen Stellen
über Jahre begleiten, zeigte er sich überzeugt. Die Rechteverwaltung,
die ebenfalls von den Abgeordneten angesprochen worden war, sei
derzeit noch sehr fragmentarisch und stelle noch nicht auf das
digitale Zeitalter ab, schloss Serentschy.
Infrastrukturministerin Doris Bures kam darüber hinaus auf die
konkreten Maßnahmen, die ihr Ressort zum Ausbau des Breitbandnetzes
setze, zu sprechen. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die
Initiierung von Förderprogrammen und eine Reihe legistischer,
organisatorischer und finanzieller Maßnahmen. Was die Versteigerung
der digitalen Dividende anbelange, hielt es Bures für zielführend,
Entscheidungen nicht "übers Knie zu brechen". Sie bestehe vielmehr
auf detaillierte ökonomische und wettbewerbsrechtliche Analysen vor
Vergabe der Frequenzen.
Was den ländlichen Raum anbelange, könnten moderne Technologien seine
Ausdünnung verhindern, zeigte sich Bures überzeugt. Es gelte deshalb
auch darüber nachzudenken, ob die EU-Mittel zur Agrarförderung nicht
auch für den Ausbau der technologischen Infrastruktur eingesetzt
werden sollten.
S-V-F-Mehrheit für Novelle des Telekommunikationsgesetzes
Den Vorteilen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes, die
schließlich mehrheitlich angenommen wurde, widmeten sich vor allem
VertreterInnen der beiden Regierungsfraktionen. S-Mandatarin Sonja
Steßl-Mühlbacher verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass man
hiermit nicht nur Vorgaben der Europäischen Union umsetze, sondern,
was VerbraucherInnenrechte und Wettbewerb anbelange, sogar noch über
sie hinaus gehe. Diese Entwicklung hielt auch Abgeordnete Gertrude
Aubauer (V) für beachtenswert: Schließlich bringe die vorliegende
Novelle auch zahlreiche Verbesserungen für ältere Menschen. So werde
nicht nur die Verpflichtung zur kostenlosen Bereitstellung von
Papierrechnungen, sondern etwa auch die bessere Zugänglichkeit von
Notdiensten festgeschrieben. Bundesministerin Bures möge deshalb auch
an die Öffentlichkeit treten und diese Rechte im Rahmen einer
Informationskampagne bewerben - eine Forderung, der sich B-Mandatar
Rainer Widmann nicht anschließen wollte. Er brachte deshalb eine
Ausschussfeststellung betreffend Verhinderung einer derartigen
Inseratenkampagne ein, die allerdings nur die Zustimmung der Grünen
fand und damit abgelehnt wurde.
Was den vorliegenden Entwurf anbelangt, attestierte ihm Widmann,
einige positive Aspekte zu beinhalten. Da die Rechte der
KonsumentInnen aber nicht so intensiv gestärkt werden, wie es möglich
gewesen wäre, wolle man ihm die Zustimmung jedoch nur erteilen, wenn
einige Ergänzungen vorgenommen würden. Diese formuliert das BZÖ im
Rahmen eines von Widmann eingebrachten Entschließungsantrags, der
jedoch nicht die erforderliche Zustimmung fand. Darin spricht sich
das BZÖ für die Festschreibung der Möglichkeit zur erstmaligen
kostenlosen Festlegung eines Begrenzungsbetrags für Telefon- und
Download-Kosten aus, der jederzeit kostengünstig änderbar sein soll.
Schaffe man keine derartige Kostenbremse, leiste man dem
"Konsumentennepp" Vorschub, meinte Widmann. Und dafür sei das BZÖ
nicht zu haben.
V-Mandatarin Karin Hakl dankte allen Beteiligten für ihr Engagement,
das es ermöglicht habe, ein sehr "ausgewogenes" Gesetz zustande zu
bringen. Damit schaffe man schließlich auch die Grundlage für einen
gesunden Wettbewerb, günstige Endpreise und den Ausbau der IKT-
Infrastruktur, meinte sie. Die Forderung des BZÖ nach Aufnahme von
Kostenbegrenzungsbestimmungen in den Gesetzestext lehnte Hakl
allerdings dezidiert ab: Hier gelte es schließlich, den
Verordnungsweg zu wählen. Tue man es nicht, so bestehe die Gefahr,
eines Tages bei veränderten Rahmenbedingungen auf dem Markt
"nachzuhinken", warnte sie. Die Verpflichtung zur Bereitstellung von
Papierrechnungen hielt Hakl außerdem für durchaus sinnvoll. In
Hinblick auf die ebenfalls zur Diskussion stehende Petition zeigte
sich die V-Mandatarin über das Zustandekommen einer S-V-
Ausschussfeststellung erfreut.
G-Abgeordnete Gabriela Moser attestierte dem Gesetzesentwurf, gewisse
positive Aspekte zu beinhalten. Dennoch blieben wesentliche Fragen,
wie jene nach Etablierung eines Sendemastenkatasters, nach wie vor
offen, weshalb die Grünen die Zustimmung verweigern werden,
erläuterte sie. Die BürgerInnen sollten schließlich darüber
informiert werden, wo sich diese Masten befänden und wie viel
Strahlung sie verursachten. Dass man außerdem einseitige Änderungen
des Vertragstextes ohne vorheriger Kenntnisnahme durch den Kunden
ermögliche, sei nicht einsehbar. Des Weiteren fordere man, dass die
Kosten für Warteschleifen bei Mehrwertdiensten entfielen. Die
Änderungen in Hinblick auf die Universaldienste ließen außerdem
befürchten, dass eine flächendeckende und qualitativ hochwertige
Versorgung mit Telefonzellen nicht mehr gewährleistet sein werde.
F-Mandatar Gerhard Deimek ersuchte um Zuleitung des
Verordnungsentwurfs, den V-Abgeordnete Karin Hakl angesprochen hatte,
und hielt die Lösung, die man in Hinblick auf die Bereitstellung von
Papierrechnungen gefunden habe, für sinnvoll. Was den von
Abgeordneter Gabriela Moser (G) angesprochenen Kataster anbelangte,
schloss sich Deimek der Forderung der Grünen an.
Auch Infrastrukturministerin Doris Bures hielt Papierrechnungen für
sinnvoll und attestierte dem vorliegenden Entwurf, mehr als nur eine
schlichte Richtlinien-Umsetzung zu sein. Was die von Abgeordnetem
Widmann (B) kritisch beäugte Bewerbung derartiger Erfolge durch
Inseratkampagnen anbelange, gelte es im Einzelfall abzuwägen. Es
nütze aber auch nichts, wenn man eine Ausweitung der
KonsumentInnenrechte beschließe und den Bürger darüber nicht
informiere. Die von Abgeordnetem Deimek (F) angesprochene Verordnung
werde natürlich in Begutachtung gehen. Das Parlament binde man
dadurch entsprechend ein, versicherte Bures. (Schluss)
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