• 26.09.2011, 10:48:39
  • /
  • OTS0071 OTW0071

Datenschutzrat: Fragebogen-Erhebung zu "Whistleblowing"

Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Whistleblowern

Wien (OTS) - Bereits am 8. Juli dieses Jahres hat der
Datenschutzrat einen Fragebogen an alle Bundesministerien und
Gebietskörperschaften sowie an die freiwilligen und gesetzlichen
Interessenvertretungen und an Experten versandt. Anlass dafür, so der
Vorsitzende des österreichischen Datenschutzrates
Nationalratsabgeordneter Johann Maier, sei die europaweite Diskussion
zur Zulässigkeit von Whistleblowing und die Frage, ob für den
privatwirtschaftlichen und öffentlichen Bereich Handlungsbedarf des
Gesetzgebers bestehe. "Whistleblowing wird von vielen Experten als
wichtiger Teil des Antikorruptionspaketes gesehen, dessen Bedeutung
uns aktuell, angesichts der unglaublichen Affären, deutlich vor Augen
geführt wird", so Maier.

Der Begriff "Whistleblowing" leitet sich vom "Whistleblower", zu
deutsch Pfeifenbläser, ab, der als "Hinweisgeber" illegales Handeln,
wie etwa Korruption, von denen er an seinem Arbeitsplatz erfährt, an
die Öffentlichkeit bringt. Sowohl in Großbritannien als auch in den
USA werden Whistleblower bereits gesetzlich geschützt. In Deutschland
hat der Bundesrat jüngst eine Initiative zum besseren Schutz von
Whistleblowern gestartet. 2009 wurde dort mit dem Beamtenstatusgesetz
bereits eine Durchbrechung des Verschwiegenheitsgrundsatzes für
Beamte bei der Meldung von Korruption eingeführt. Ein Entwurf zur
Anwendung in der Privatwirtschaft stieß damals aber auf breite
Kritik, die Gefährdung des Betriebsfriedens wurde befürchtet, wenn
betriebsintern Missstände anonym aufgedeckt werden sollten.

Auch in Österreich wird die Diskussion schon länger geführt. "Wir
haben aber noch keine grundsätzliche Position bezogen, obwohl wir uns
schon seit Jahren damit auseinandersetzen", erklärt Maier. Erstmals
habe der Datenschutzrat 2006 eine Stellungnahme abgegeben, in der es
heißt, dass Whistleblowing ein sinnvoller Mechanismus sein könne,
aber nicht nur dem Hinweisgeber, sondern auch den beschuldigten
Personen Schutz in Bezug auf ihre persönlichen Daten zu gewährleisten
sei. Im November 2009 führte der Datenschutzrat erstmals eine
Grundsatzdebatte zum Thema "Whistleblowing". Dabei wurden auch die
Regierungsvorlage zum Umweltinformationsgesetz und der darin
enthaltene "Informantenschutz" behandelt. Die Gesetzesvorlage wurde
dann im Sinne des Datenschutzrates geändert.

Auch die Datenschutzkommission hat bereits diesbezügliche
Entscheidungen getroffen und darin Auflagen erteilt, die insbesondere
den "Verpfiffenen" Rechte zuspricht, etwa den Anspruch auf
Informationen.

Während es im öffentlichen Bereich schon gesetzliche Regelungen zu
Whistleblowing im Rahmen der Korruptionsbekämpfung gibt, fehlen
Regelungen im privatwirtschaftlichen Bereich gänzlich. Der
Datenschutzrat sprach daher unter anderem mit dem Leiter der
Korruptionsstaatsanwaltschaft Walter Geyer, der ebenso auf die
Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung verwies und darauf drängte,
dass es jedenfalls außerhalb der Behörde, auf die sich die
mitgeteilten Vorwürfe beziehen, eine Anlaufstelle für Whistle-Blower
geben sollte. Entscheidend wäre hierbei auch die Gewährleistung der
Anonymität. Festzustellen ist, dass nicht wenige Unternehmen - ohne
gesetzliche Grundlage und ohne dass entsprechende
Betriebsvereinbarungen vorlagen - bereits Systeme für Whistleblowing
installiert haben (zum Beispiel in Form von Hotlines). So wurden in
den letzten Monaten Mitarbeiter in Betrieben von der Firmenleitung
(z.B. Hypo-Alpe-Adria) aufgefordert, Missstände anonym aufzuzeigen.

In der Zwischenzeit wurde zwar eine Kronzeugenregelung in der
Strafprozessordnung(2010) beschlossen, die nach Expertenmeinung aber
durch eine Whistleblowing-Regelung ergänzt werden sollte.

Für den Datenschutzrat stellen sich daher zahlreiche Fragen, die er
nun den verschiedensten Institutionen vorlegte (siehe Anhang). Die
Fragen zielten auf Bedarf und Einschätzung der Methode seitens der
angeschriebenen Stellen, eventuell schon vorhandene Vorkehrungen,
Erfahrungen und Anregungen. "Die eingehenden Stellungnahmen werden
diskutiert und eine Grundsatzposition des Datenschutzrates
erarbeitet, die in der Folge der Bundesregierung übermittelt wird.
Dann müsste auch eine endgültige Entscheidung getroffen werden, in
welchem Umfang Whistleblowing-Regelungen zur Aufdeckung und
Bekämpfung von Korruption in Österreich eingeführt werden sollen", so
der Vorsitzende des Datenschutzrates Johann Maier.

Anhänge zu dieser Aussendung finden Sie als Verknüpfung im
AOM/Original Text Service, sowie über den Link "Anhänge zu dieser
Meldung" unter http://www.ots.at

Rückfragehinweis:
Mag.Johann Maier
Abgeordneter zum Natioanlrat
Tel.:0676/6203070

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NBU

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel