• 05.09.2011, 09:12:27
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  • OTS0031 OTW0031

Pressekonferenz: "Gelten Gesetze auch für die Polizei?"

Wien (OTS) - Nach zahlreichen, gut fundierten Anzeigen hat die
Korruptionsstaatsanwaltschaft keine Veranlassung gesehen, die in der
Tierschutzcausa ermittelnde Polizei zu belangen

Entweder die BeamtInnen hätten zwar gesetzwidrig gehandelt, aber
ohne Vorsatz, oder ihnen seien Gesetzeswidrigkeiten nicht
nachweisbar. Und das Bundesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung schreibt weiterhin trotz Freispruchs in seinem
neuen Verfassungsschutzbericht, dass der VGT eine Doppelstrategie von
legalen und kriminellen Handlungen verfolge. Als Behörde sind die
AutorInnen des Berichts aber nicht zivilrechtlich belangbar.

Pressekonferenz zu den Fortführungsanträgen bzgl. der Anzeigen gegen
die Polizei in der Tierschutzcausa

 Illegale Ermittlungsmaßnahmen, menschenrechtswidrige Verweigerung
 der Akteneinsicht, Falschaussagen vor Gericht und zur U-Richterin,
 üble Nachrede - aber keine Konsequenzen!?
 
 Es sprechen:
 
 Rechtsexperte Prof. Bernd-Christian Funk (Institut für Staats- und
 Verwaltungsrecht, Uni Wien)
 
 Jurist Mag. Eberhart Theuer (Forschungsstelle für Ethik und
 Wissenschaft an der Uni Wien)
 
 Rechtsanwalt Mag. Phillip Bischof (Verteidiger im
 Tierschützerprozess)
 
 Der seinerzeitige Hauptangeklagte DDr. Martin Balluch (Obmann Verein
 Gegen Tierfabriken)

 Datum:   7.9.2011, um 10:00 Uhr
 Ort:     Café Landtmann Wintergarten
          Doktor-Karl-Lueger-Ring 4, 1010 Wien

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Tel.: 01-92914981, Email: [email protected]
Verein Gegen Tierfabriken, Email: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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