- 31.08.2011, 10:23:14
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Kraftwerk Graz-Puntigam: WWF-Stellungnahme zu UVP
WWF unterstützt Kräuter: Rechnungshof soll Wirtschaftlichkeit prüfen
Graz/Wien (OTS) - Heute endet die Einspruchsfrist für die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zum Murkraftwerk Graz-Puntigam.
Auch der WWF spricht sich in seiner Stellungnahme gegen das Kraftwerk
aus. "Durch die Kraftwerke Kalsdorf und Gössendorf verliert die Mur
ein Riesenstück ihrer noch vorhandenen freien Fließstrecke", bedauert
Christoph Litschauer vom WWF. "Jede weitere Beschneidung ist für die
Ökologie der Mur und somit auch für ihren Charakterfisch Huchen eine
Katastrophe". Der WWF kritisiert weiters, dass Energie Steiermark und
Verbund die Zerstörung einer der letzten intakten Murstrecken in Kauf
nehmen, obwohl die Energieausbeute bei rund 75 Megawatt Leistung
bescheiden ist. "Wir geben SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günter Kräuter
völlig recht, wenn er vor einem Wildwuchs an neuen Kraftwerksbauten
warnt und für die Staustufe Puntigam eine Prüfung durch den
Rechnungshof fordert", erklärt Litschauer vom WWF. "Wir sind gegen
den Gefälligkeitskriterienkatalog des Umweltministers", so der WWF.
Die Umweltorganisation fordert seit Jahren die Einrichtung von
No-Go-Areas an den wenigen ökologisch sensiblen Flussstrecken, die
von einer energiewirtschaftlichen Nutzung bislang ausgenommen sind
und für die Nachwelt erhalten bleiben müssen.
Der Kriterienkatalog Wasserkraft der Bundesregierung, der derzeit
unter Einbindung von NGOs und der E-Wirtschaft erarbeitet wird und
Ende September vorliegen soll, sollte eigentlich Klarheit und
Rechtssicherheit in den weiteren Ausbau der österreichischen
Wasserkraft bringen, von der auch die Energieversorger profitieren
würden. "Derzeit sieht es aber eher danach aus, als ob der
Kriterienkatalog zu einem Alibipapier verkommt", kritisiert
Litschauer den von Umweltminister Nikolaus Berlakovich geplanten
"Gefälligkeitskriterienkatalog zugunsten der E-Wirtschaft".
In der derzeitigen Form verfügt der Kriterienkatalog über keine
Zonierungen von Flussstrecken und somit über keine No-Go-Areas. Er
ist rechtlich nicht bindend, sondern dient nur als Leitfaden.
Außerdem soll der Kriterienkatalog keine Vorgabe für alle Kraftwerke
an allen Gewässerstrecken sein, sondern nur dann zur Anwendung
kommen, wenn ein Kraftwerksvorhaben nicht genehmigungsfähig ist und
deshalb eine Ausnahmebewilligung gemäß Paragraph 104 des
Wasserrechtsgesetzes benötigt wird. "Das ist keine solide Grundlage
für neue Planungen, sondern ein Kniefall des Umweltministers vor der
Elektrizitätslobby", so der WWF-Wasserkraftexperte Litschauer
abschließend.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17- 250, E-Mail: [email protected]
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