- 22.08.2011, 09:32:02
- /
- OTS0022 OTW0022
VKI: Erfolg gegen Privatkreditvermittlung Mag. Steiner
Makler haftet für falsche Aufklärung und mangelnde Nachforschung
Wien (OTS/VKI) - Der Vermögensberater Mag. Johannes Steiner
vermittelt Kredite zwischen privaten Anlegern und privaten
Kreditsuchenden. Dahingehend liegen dem Verein für
Konsumenteninformation (VKI) sowohl von Anlegern als auch von
Kreditnehmern Beschwerden vor. Folglich führte der VKI - im Auftrag
des Konsumentenschutz-ministeriums - für einen Anleger einen
Musterprozess auf Schadenersatz. Die Argumentation des VKI: Zum einen
sei der Konsument über die Lebensversicherung falsch informiert
worden, zum anderen habe der Makler bei der Vermittlung des
Privatkredites verabsäumt, weitere Erkundigungen zur Bonität des
Kreditnehmers einzuholen. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien gab
dem Klagebegehren statt. Der Makler muss über wesentliche Umstände
des Privatkredites informieren und - bei Unstimmigkeiten hinsichtlich
des Arbeitgebers in Selbstauskunft und Lohnbestätigung -
Nachforschungen anstellen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Privatkredite für 6 Prozent Zinsen", so lautete das Angebot des
Vermögensberaters Mag. Steiner - gerichtet sowohl an Anleger als auch
an Kreditsuchende. Im konkreten Fall wurde einem Konsumenten
angeboten, dass er für ein Privatdarlehen eine feste Verzinsung von
sechs Prozent erwarten kann. Der Kredit sei durch eine - bei
Kreditvergabe schon bestehende - Lebensversicherung besichert, die
Veranlagung daher "sicher". Der Anleger vergab an einen vom Makler
vermittelten Kreditnehmer einen Privatkredit in Höhe von 10.000 Euro.
In weiterer Folge zahlte der Kreditnehmer allerdings nicht und es
zeigte sich, dass die Lebensversicherung erst nach Kreditvergabe
abgeschlossen worden war und Prämienrückstände bestanden. Darüber
hinaus musste der Anleger feststellen, dass der Arbeitgeber des
Kreditnehmers bereits zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme insolvent war
und der vorgelegte Lohnzettel offenbar gefälscht war. Der Anleger
trat seine Schadenersatzansprüche an den VKI ab, der Mag. Steiner auf
Schadenersatz klagte und nun in erster Instanz gewann.
Weiterer Musterprozess - für Kreditnehmerin
Der VKI hatte - im Namen einer Kreditnehmerin - einen weiteren
Musterprozess gegen Mag. Steiner angestrengt. Diese fühlte sich,
insbesondere bezüglich der geforderten Lebensversicherung, falsch
informiert. Das Erstgericht wies die Klage zunächst zwar ab - mit der
Begründung, die Handlungen seien nicht Mag. Steiner, sondern einem
anderen Vermittler zuzurechnen. Der VKI hat dagegen aber Berufung
erstattet.
"Wir hoffen, mit diesen Musterprozessen die Praxis der von Mag.
Steiner vermittelten Privatkredite näher ausleuchten zu können.
Zugleich ist es uns ein Anliegen, die Gefahren der
Privatkreditvermittlung für beide Seiten - Kreditgeber als auch
Kreditnehmer - aufzuzeigen", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des
Bereiches Recht im VKI.
Weitere Informationen zum Urteil gibt es auf
www.verbraucherrecht.at.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI






